48/SPET XXV. GP

Eingebracht am 28.05.2015
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Stellungnahme zu Petition

Logo Bundesministerium für Gesundheit

 

Parlamentsdirektion

Parlament

1017 Wien

Organisationseinheit:

BMG - I/A/15 (Ministerrat)

Sachbearbeiter/in:

Elke Wyschata

E-Mail:

elke.wyschata@bmg.gv.at

Telefon:

+43 (1) 71100-4894

 

 

Geschäftszahl:

BMG-11000/0023-I/A/15/2015

Datum:

19.05.2015

 

 

 

 

E-Mail:

NR-AUS-PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at

 

 

 

 

 

Petition Nr. 40/PET betr. "Stimmrecht für Pensionisten in den Organen der Selbstverwaltung im Bereich der Krankenversicherung"

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 20. April 2015, GZ. 17010.0020/18-L1.3/2015, wird seitens des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Forderungen der im Betreff genannten Petition Folgendes ausgeführt:

 

Einleitend wird festgehalten, dass es selbstverständlich ein großes Anliegen des Bundesministeriums für Gesundheit ist, dass Pensionistinnen und Pensionisten im gesamten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Geschehen anerkannt werden und ihnen entsprechende Mitwirkungsmöglichkeiten zukommen.

 

Im Bereich der Sozialversicherung haben bestimmte Gruppen von Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern, die im Rahmen der grundsätzlichen Konzeption der Selbstverwaltung nicht entsprechend vertreten waren, mit der Konstruktion der Beiräte eine sachgerechte Mitwirkungsmöglichkeit erhalten.

 

In den vergangenen Jahren sind diese Mitwirkungsmöglichkeiten vom Gesetzgeber auch kontinuierlich ausgeweitet und die Stellung der Vertreterinnen und Vertreter der Beiräte verbessert worden. So sind Beiräte etwa seit 1. Juli 2000 berechtigt, an den Sitzungen der Ausschüsse des Vorstandes (Verbandsvorstandes) und der Landesstellenausschüsse teilzunehmen. Weiters besteht seit dem Jahr 2013 neben dem Anspruch auf Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten auch Anspruch auf Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen des Beirates, sowie für die Teilnahme an Sitzungen der Generalversammlung (Trägerkonferenz), des Vorstandes (Verbandsvorstandes) und seiner Ausschüsse sowie der Landesstellenausschüsse.

 

Es ist richtig, dass den Beiräten nach derzeitiger Rechtslage kein Stimmrecht zukommt, sondern diese an der Entscheidungsfindung mit beratender Stimme mitzuwirken haben. Den Betroffenen wird jedenfalls durch ihre Teilnahme an den Sitzungen die Wahrung ihrer Interessen erleichtert, insbesondere auch dadurch, dass der Beirat in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung Anträge stellen und Stellungnahmen abgeben kann. Bis zu ihrer Neugestaltung hatten die Beiräte lediglich ein Anhörungsrecht, deren Befugnisse sind also auch in dieser Hinsicht bereits wesentlich ausgeweitet worden.

 

Im Hinblick auf den beruflichen Anknüpfungspunkt im Rahmen des Aufbaus des Systems der Sozialversicherung ist die Einführung eines Stimmrechtes für die Beiräte nicht in Erwägung gezogen worden. Den Beiratsmitgliedern sind vom Gesetzgeber eben nicht dieselben Aufgaben und Verantwortlichkeiten zugedacht worden wie den Versicherungsvertreterinnen und Versicherungsvertretern, sodass vor allem unter diesem Aspekt die Einräumung eines Stimmrechtes für Beiratsmitglieder nicht geboten scheint.

 

 

 

Für die Bundesministerin:

Irene Peischl

 

 

 

 

 

 

 

 

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