49/SPET XXV. GP

Eingebracht am 29.05.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

 

 

 


An das

Parlament

Dr. Karl Renner-Ring 3

1017 Wien

 

 

 

 

GZ. BMF-310212/0005-1/4/2015

Bezugnehmend auf das Mail vom 20. April 2015, ZI. 17010.0020/18-L1.3/2015, beehrt sich das Bundesministerium für Finanzen zur Petition Nr. 38, betreffend „Mehr Steuergerechtigkeit hilft auch den Kommunen", Folgendes mitzuteilen:

Konstruktive Anregungen sind im Bundesministerium für Finanzen wichtig, stets willkommen und werden sehr ernst genommen. Das geäußerte Anliegen, Kaufkraft und Wirtschaftswachstum durch spürbare Entlastungsmaßnahmen anzukurbeln, ist nachvollziehbar und unterstützenswert - denn von einer Entlastung profitieren nicht nur die Menschen, sondern sie stärkt letztlich auch die Gemeinden, in denen sie leben.

Die Entlastung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen wie auch von Unternehmern und Unternehmerinnen von der Einkommensteuer ist daher auch ein zentraler Inhalt des nunmehr bereits als Begutachtungsentwurf vorliegenden Steuerreformgesetzes 2015/2016. Insbesondere die darin vorgeschlagene Neugestaltung des Einkommensteuertarifes, die unter anderem die Absenkung des Eingangssteuersatzes auf 25% vorsieht, soll eine treffsichere Entlastung für sämtliche Einkommensteuerpflichtige - insbesondere auch für die angesprochenen „mittleren Einkommensbezieher" - bringen. Auch höhere Einkommen sollen durch die Anhebung der Einkommensgrenze, ab der der 50%-ige Steuersatz künftig zur Anwendung kommt, profitieren. Für Einkommensanteile über 1 Million Euro pro Jahr soll aber - zeitlich befristet für 5 Jahre - ein höherer Steuersatz von 55% zur Anwendung kommen.

 

In Hinblick auf die angesprochenen „Vermögensabgaben" ist darauf hinzuweisen, dass in Österreich bereits nach geltender Rechtslage die Veräußerung von Kapitalvermögen und Grundstücken mit einem besonderen Steuersatz von 25% besteuert werden. Der vorliegende Begutachtungsentwurf des Steuerreformgesetzes 2015/2016 sieht nunmehr eine Erhöhung dieser besonderen Steuersätze vor: Einkünfte aus der Veräußerungen von Grundstücken sollen künftig einem Steuersatz von 30%, Einkünfte aus Kapitalvermögen künftig einem Steuersatz von 27,5% (ausgenommen Sparbuchzinsen) unterliegen. Diese Maßnahmen sind Teil des im Ministerrat beschlossenen „Solidaritätspakets". Hinzuweisen ist schließlich auf die Neuregelungen in der Grunderwerbsteuer, die insbesondere eine Anpassung der Bemessungsgrundlage und die Einführung eines Stufentarifs bei unentgeltlichen Erwerben vorsehen.

 

 

26.05.2015

Für den Bundesminister:

Mag. Heidrun Zanetta

(elektronisch gefertigt)

 

Prüfhinweis

Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://amtssignatur.brz.gv.at/

BUNDE5MIN1STERIUM FÜR FINANZEN

Datum/Zeit

2015-05-29T12:04:05+02:00

Unterzeichner

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C=AT

 

Signaturwert

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Aussteller-Zertifikat

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C=AT

Serien-Nr.

956662

 

Dokumentenhinweis

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