50/SPET XXV. GP

Eingebracht am 02.06.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

 

 

 

 

 

Parlamentsdirektion

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

E-Mail:

NR-AUS-PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at

 

 

Petition Nr. 44/Pet. betr. "Unterstützung des Erhalts einer bundesweiten, flächendeckenden Gesundheitsversorgung am Beispiel der Krankenhäuser Tamsweg und Mittersill"

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 20. April 2015, GZ. 17010.0020/18- Ll.3/2015, wird seitens des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Forderungen der im Betreff genannten Petition Folgendes ausgeführt:

 

Dem Bund kommt im Bereich der Krankenanstalten lediglich die Grundsatzgesetzgebung zu, für die Ausführungsgesetze und die Vollziehung sind die Länder zuständig. Nach § 18 Abs. 1 des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes des Bundes (Grundsatzgesetz) ist jedes Land verpflichtet, unter Bedachtnahme auf den Landes-Krankenanstaltenplan Krankenanstaltspflege für anstaltsbedürftige Personen im eigenen Land entweder durch Errichtung und Betrieb öffentlicher Krankenanstalten oder durch Vereinbarung mit Rechtsträgern anderer Krankenanstalten sicherzustellen.

In der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens haben Bund und Länder unter anderem den Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) festgelegt. Ziel des ÖSG im Bereich der Krankenanstaltenversorgung ist die Gewährleistung einer bedarfsgerechten, möglichst gleichmäßigen und bestmöglich erreichbaren, aber auch wirtschaftlich zweckmäßigen und medizinisch sinnvollen Versorgung der österreichischen Bevölkerung.

 

Die Detailplanung auf Landesebene hat im Rahmen der Vorgaben des ÖSG zu erfolgen. Dadurch ist eine am Bedarf orientierte flächendeckende Gesundheitsversorgung sichergestellt.

 

 

Für die Bundesministerin:

Irene Peischl

 

 

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