52/SPET XXV. GP
Eingebracht am 16.06.2015
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möglich.
Stellungnahme zu Petition
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An die |
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BMF - I/4 (I/4) |
GZ. BMF-310212/0002-I/4/2015 |
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Bezugnehmend auf das Mail vom 20. April 2014, Zl. 17010.0020/18-L1.3/2015, beehrt sich das Bundesministerium für Finanzen zur Petition Nr. 41, betreffend „Nein zum absoluten Rauchverbot!“, Folgendes mitzuteilen:
Die gegenständliche Petition fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Es darf auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit verwiesen werden.
15.06.2015
Für den Bundesminister:
Mag. Heidrun Zanetta
(elektronisch gefertigt)