53/SPET XXV. GP

Eingebracht am 16.06.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die

Parlamentsdirektion
Parlament
1017 Wien

GZ. BMF-310212/0004-I/4/2015

Bezugnehmend auf das Schreiben vom 20. April 2014, ZI. 17010.0020/18-L1.3/2015, betreffend Klima- und Energiewende 2014 - Petition Nr. 32/Pet. vom 5. November 2014, wird aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen Folgendes mitgeteilt:

Einleitend wird festgehalten, dass grundsätzlich bei den betreffend der in der Petition Nr. 32/Pet. angesprochenen Forderungen in erster Linie die federführenden Ressorts Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft angesprochen sind.

Zu 1.:

Die Erreichbarkeit eines ambitionierten, weltweiten Klimaschutzabkommen hängt nicht nur vom Verbindlichkeitsgrad der EU 2030 Klima- und Energieziele ab, sondern u.a. auch von Qualität und Umfang der im Kontext des globalen Abkommens einzureichenden INDCs (Intended nationally determined contributions) aller UNFCCC-Parteien, also den beabsichtigten nationalen Beitrag der jeweiligen Staaten zur Erreichung des ultimativen Ziels der Konvention und sonstiger quantitativer Beiträge (u.a. Klimafinanzierung).

Zu 2.:

Der Europäische Rat hat im Oktober 2014 bereits die drei Ziele paktiert: 40% Reduktion von Treibhausgasen, 27% Anteil der erneuerbaren Energieträger am Energieverbrauch sowie 27% Steigerung der Energieeffizienz. In den kommenden Monaten werden diese Ziele EU-rechtlich verankert werden.

Zu 3.:

Derzeit wird an der Ausarbeitung der Energiestrategie 2030 unter der Koordinierung und Federführung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft gearbeitet. Dabei ist für das Bundesministerium für Finanzen wesentlich, dass die EU-Ziele bis 2030 mit möglichst geringen budgetären und volkswirtschaftlichen Kosten erreicht werden. Ausschlaggebend dafür, ist eine kohärente Verknüpfung der klima- und energie­politischen Maßnahmen.

Abschließend wird mitgeteilt, dass über die die bisherigen Anstrengungen zum Klimaschutz weit hinausgehende Maßnahmen nur in einer konzertierten Aktion aller entwickelten Länder befürwortet werden können. Andernfalls käme es zu wesentlichen budgetären Problemen, die den Spielraum für gezielte und sinnvolle Maßnahmen vollkommen einschränken würden und allenfalls sogar kontraproduktiv wirken könnten.

15.06.2015

Für den Bundesminister:

Mag. Heidrun Zanetta

(elektronisch gefertigt)