54/SPET XXV. GP

Eingebracht am 15.06.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

Parlamentsdirektion

L1.3 – Ausschussbetreuung NR

 

 

Wien, am

 

 

 

Name/Durchwahl:

Mag. Nikolaus Hellerich/3414

Geschäftszahl:

BMFJ-511110/0015-BMFJ - PA/1/2015

 

 

Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 41

 

 

Das Bundesministerium für Familien und Jugend nimmt zur Petition Nr. 41 betreffend „NEIN zum ABSOLUTEN RAUCHVERBOT!“ wie folgt Stellung:

 

Die Einbringer stellen eine Bundeskompetenz hinsichtlich Gesundheitswesen, Tabakgesetz, Monopolwesen und Tabakmonopolgesetz fest. Keine dieser Bundeskompetenzen fällt in die direkte Zuständigkeit des Bundesministeriums für Familien und Jugend.

 

Der in der Petition erwähnte Jugendschutz ist gemäß Bundesverfassung Landessache.

 

Es ist jedoch prinzipielles Anliegen der österreichischen Jugendpolitik und somit auch des Bundesministeriums für Familien und Jugend junge Menschen dabei zu unterstützen, die Anforderungen in der Lebensphase Jugend und im Übergang ins Erwachsenenleben zu bewältigen. Dazu gehören Fragen der Gesundheit bzw. der Gesundheitskompetenz Jugendlicher.


Laut der Studie Health-Behaviour in School-aged Children (HBSC, 2010) - befragt wurden 11-, 13-, 15- und 17-Jährige - geben 25,4% der Befragten an, bezogen auf alle untersuchten Altersstufen, zu rauchen. Ein Drittel (32,6%) der 17-Jährigen rauchen täglich.

Es zeigt sich zwar, dass der Anteil jener 11- bis 15-jährigen Schüler/innen, die angeben zu rauchen, nach einem Anstieg von 1994 auf 1998, seither kontinuierlich zurückgegangen ist, aber noch immer bei rund 18 % liegt. Ebenso hat sich der Anteil der täglichen Raucherinnen und Raucher kontinuierlich verringert, allerdings weniger stark, von 9,7% (1998) auf 8,2% (2010).

 

Es stellt sich daher für die Jugendpolitik und für den Jugendschutz insbesondere die Frage, wie man dem Einstieg unter dem derzeitigen Schutzalter von 16 Jahren vorbeugen kann.

 

Die Landesräte und Landesrätinnen für Jugend haben aufgrund der aktuellen Diskussion bei der  Landesjugendreferent/innenkonferenz im April 2015 die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die sich mit Fragen der Prävention und des Jugendschutzes beschäftigen soll. Das Bundesministerium für Familien und Jugend wurde um entsprechende Federführung ersucht. Ein erster Bericht soll mit Herbst 2015 Grundlage für einen weiteren fachlichen Diskurs über etwaige Einschränkungen des Verkaufs und Konsums von Tabakwaren, E-Zigaretten und dergleichen an bzw. durch Jugendliche unter 18 Jahren sein.

Das Bundesministerium für Familien und Jugend ist in diesem Prozess involviert, eine schlussendliche Entscheidung liegt aber in der Kompetenz der Bundesländer. Dem ho. Ressort ist es dabei insbesondere ein Anliegen, dass etwaige gesetzliche Anpassungen in den Jugendschutzgesetzen gleichlautend erfolgen um gegenüber den Jugendlichen nicht divergierende Botschaften hinsichtlich Gefährdungen zu vermitteln.

 

 

Für die Bundesministerin:

Peterlik

(elektronisch gefertigt)