56/SPET XXV. GP
Eingebracht am 18.06.2015
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Stellungnahme zu Petition
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Stubenring 1, 1010 Wien DVR: 0017001
AUSKUNFT Mag. Gerhard Schwab Tel: (01) 711 00 DW 6532 Fax: +43 (1) 7158258 Gerhard.Schwab@sozialministerium.at
E-Mail Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an die E-Mail Adresse post@sozialministerium.at
zu richten.. |
An die Parlamentsdirektion per E-Mail:
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GZ: BMASK-10001/0222-I/A/4/2015 |
Wien, 18.06.2015 |
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Betreff: |
Petition Nr. 43 „Anpassung des Pensionssicherungsbeitrages für ÖBB PensionistInnen sowie BezieherInnen von Witwen/Witwer und Waisenpensionen an das Sonderpensionsbegrenzungsgesetz“
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz teilt mit Bezug auf die E-Mail vom 21. April 2015, Zl. 17010.0020/18-L1.3/2015, zur Petition Nr. 43 „Anpassung des Pensionssicherungsbeitrages für ÖBB PensionistInnen sowie BezieherInnen von Witwen/ Witwer und Waisenpensionen an das Sonderpensionsbegrenzungsgesetz“ das Folgende mit:
Die geforderte Änderung der Regelung des Pensionssicherungsbeitrages im Bundesbahngesetz fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.
Ergänzend ist anzumerken, dass nicht klar ersichtlich ist, was konkret unter einer „Anpassung …. an das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz“ verstanden werden soll: Das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz hat generell bereits normierte Pensionssicherungsbeiträge bestehen gelassen und nicht aufgehoben. Es wurden lediglich für besonders hohe Pensionsleistungen zusätzliche Pensionssicherungsbeiträge eingeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Dr.in Brigitte Zarfl
Elektronisch gefertigt.