57/SPET XXV. GP

Eingebracht am 22.06.2015
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Stellungnahme zu Petition

 

 

 

 

 

 

 

 


Stellungnahme des Bundesministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

zur Petition Nr. 41 "Nein zum absoluten Rauchverbot!"

 

 

Grundsätzlich ist auf die legistische Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit für das Tabakgesetz und dementsprechend auf dessen diesbezügliche Stellungnahme zu verweisen.

 

Bei der am 9. Juni 2015 im Ministerrat beschlossenen Novelle zum Tabakgesetz handelt sich um einen guten und praxistauglichen Kompromiss, mit dem auch die Anliegen jener Betriebe, die bereits in räumliche Trennungen von Raucherinnen und Rauchern sowie Nichtraucherinnen und Nichtrauchern investiert haben, berücksichtigt werden und durch zeitliche Übergangsfristen, eine neue steuerliche Prämie sowie vorzeitige Abschreibungsmöglichkeiten für bisherige Investitionen in den Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern Vertrauensschutz und Rechtssicherheit gewährleistet wird.

 

Die in der Petition angesprochene Wahlfreiheit muss für alle gelten - auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie, die sich nicht immer ihren Arbeitsplatz aussuchen können und auch für Nichtraucherinnen und Nichtraucher, die des Öfteren dem Passivrauchen ausgesetzt sind. Das Argument der Gastronomie, jeder Gast müsse selbst entscheiden können, ob er oder sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal besucht, stimmt grundsätzlich, funktioniert so

aber nicht, weil gastronomische Lokale öffentlich genutzt werden und überall dort, wo Nichtraucherinnen und Nichtraucher beeinträchtigt werden, eben keine Wahlfreiheit mehr vorliegt.

 

Die Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger, in den eigenen vier Wänden, auf dem Balkon oder auf der Straße zu rauchen, wird durch den Gesetzesentwurf nicht berührt.

 

Ergänzend ist festzuhalten, dass eine Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS) zum Ergebnis gelangt, dass in Ländern wie den USA, England, Irland, Italien, Spanien und Deutschland die von Gastwirten befürchteten Umsatzeinbußen nach Einführung eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie ausgeblieben sind. Die Untersuchung in anderen Ländern hat gezeigt, dass es selbst in Lokalen, wo keine Speisen konsumiert werden, zu keinem problematischen Umsatzrückgang gekommen ist. Laut IHS ist daher damit zu rechnen, dass es mittelfristig auch in Österreich zu keinen nennenswerten Einbußen für die Gastwirte kommen wird.