58/SPET XXV. GP

Eingebracht am 23.06.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 


Parlamentsdirektion L1.3 -
Ausschussbetreuung NR

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BMFJ-530101/0006-BMFJ - I/8/2015

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Das Bundesministerium für Familien und Jugend nimmt zur Petition Nr. 46/PET betreffend „Ausweitung des Top-Jugendtickets auf alle unter 26 Jahre“ wie folgt Stellung:

Die Mobilität der Jugendlichen ist mit der ab dem Schuljahr 2013/14 österreichweit umge­setzten Pauschalabgeltung der neustrukturierten FLAF-Freifahrten und der günstigen priva­ten Aufzahlungsmöglichkeit von der regulären Freifahrt auf ein Netzticket (z.B. „TOP- Jugendticket“) optimiert worden. Im Zuge der schrittweisen Evaluierung dieser Leistung konnten seither auch noch jene Jugendlichen in die Freifahrten einbezogen werden, deren Schul- oder Ausbildungsformen bei weitest möglicher Auslegung der bestehenden gesetzli­chen Vorgaben für eine Schüler- oder Lehrlingsfreifahrt in Frage gekommen sind.

Bei der nunmehr angeregten Ausweitung des Top-Jugendtickets auf alle unter 26 Jahre und mit Gültigkeit im gesamten Bundesgebiet ist zu berücksichtigen, dass dem Öffentlichen Ver­kehr sowohl die Erlöse aus diesem „Jugendticket Österreich“ zustehen würde und darüber hinaus eine Basiszahlung der öffentlichen Hand für den gesamten Personenkreis. Diese Ba­siszahlung wäre für ein Ticket mit Gültigkeit in nur einem Verkehrsverbundbereich pro Per­son zumindest in jener Höhe anzusetzen, wie sie bisher bei den Schüler- und Lehrlingsfrei­fahrten gezahlt wird, bei österreichweiter Ticketgültigkeit wäre die Basiszahlung entspre­chend höher. Übernähme der FLAF diese Kosten, müsste die bisherige Zweckbindung der FLAF-finanzierten Freifahrten und auch die Orientierung am Familienbeihilfenbezug aufge­geben werden:

Dieses neue „Jugendticket Österreich“ (mit Grundfinanzierung aller Tickets durch den FLAF nach dem Muster der bisherigen Schüler/innen-und Lehrlingsfreifahrt) wäre ohne Einschrän-kung allen Personen im Inland bis 26 Jahre ohne Berücksichtigung des Fahrtenzweckes zur Verfügung zu stellen. Darunter fallen beispielweise auch Berufstätige, Arbeitslose mit oder ohne AMS-Betreuung, Studierende und Hausfrauen/männer. Der insgesamt in Frage kom­mende Personenkreis wäre ein Mehrfaches der bisher im Rahmen der FLAF-Freifahrten Be­günstigten.

 

Eine solche Tarifmaßnahme wäre grundsätzlich nicht mehr als familienpolitische Leistung zu sehen, die Finanzierung wäre nicht Aufgabe des FLAF, sondern des Verkehrsressorts. Dar­über hinaus wäre diese Maßnahme mit zusätzlichen Kosten bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr für die öffentliche Hand verbunden. Dafür wäre eine entsprechende finanzielle Abstim­mung mit dem BMF hinsichtlich einer dauerhaft gesicherten Platzierung solcher Ausgaben im Budgetrahmen erforderlich.

Aus diesen Gründen muss um Verständnis dafür ersucht werden, dass dem BMFJ keine verbindlichen Zusagen für Ihre Vorschläge möglich sind. Im Auftrag von Frau BM Dr. Kar­masin werden Vertreter/innen des Familienressorts in Kontakten mit dem BMVIT, dem BMWFW, dem BMF und den Trägem des öffentlichen Verkehrs aber hinsichtlich einer Wei­terentwicklung der derzeit bereits bestehenden Angebote für Studierende im öffentlichen Verkehr beraten. In Hinblick auf die Komplexität dieses Themas kann aber vorläufig kein Zeithorizont für eine endgültige Entscheidung genannt werden.

Mit besten Grüßen,

             Wien, am 17.06.2015
 Für die Bundesministerin:

Dr. Johannes Peterlik