63/SPET XXV. GP

Eingebracht am 03.08.2015
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Stellungnahme zu Petition

 

BMVIT - I/PR3 (Recht und Koordination)flughuhn       

bmvit_logo3cPostanschrift:   Postfach 201, 1000 Wien

Büroanschrift:  Radetzkystraße 2 , 1030 Wien

E-Mail:               pr3@bmvit.gv.at

Internet:            www.bmvit.gv.at

(Antwort bitte unter Anführung der GZ.  

an die oben angeführte E-Mail-Adresse)

GZ. BMVIT-13.400/0006-I/PR3/2015     DVR:0000175

 

 

 

Herrn

Mag. Gottfried Michalitsch

Leiter des Nationalratsdienstes

 

Parlament

1017   Wien

Wien, am 28.07.2015

 

 

 

Bezug: do. GZ: 17.010.0020/35-L1.3/2015

 

 

Seitens des bmvit darf zur gegenständlichen Petition Nr. 43 betreffend „Anpassung des Pensionssicherungsbeitrages für ÖBB PensionistInnen sowie BezieherInnen von Witwen/Witwer und Waisenpensionen an das Sonderpensionsbegrenzungsgesetz“ mitgeteilt werden, dass im Zuge allgemeiner Bestrebungen zur Harmonisierung der Pensionssysteme in den Jahren 1997 bis 2004 mehrere Umstellungen im Dienstrecht der ÖBB und darauf aufbauend im ÖBB-Pensionssystem vorgenommen wurden. Diese Harmonisierungsmaßnahmen waren einerseits mit Einschnitten für aktive und in Ruhestand versetzte Bedienstete der ÖBB verbunden, welche dem Sonderpensionsrecht der ÖBB unterliegen. Um den Übergang soweit als möglich zu erleichtern und sozial verträglich zu gestalten, wurden andererseits im Rahmen eines Übergangsrechts viele Abfederungsmaßnahmen wie z.B. die Anhebung des Nebengebührendurchschnittssatzes oder die

GZ. BMVIT-13.400/0006-I/PR3/2015Logobmvit_solo

 

 

 

 

Anwendung von Verlustdeckeln getroffen. Die Einführung eines Pensionssicherungsbeitrags ist somit als Teil eines ausgewogenen und von den Sozialpartnern ausgehandelten Gesamtpakets zu sehen.

 

Es darf auf die thematisch verwandte Bürgerinitiative betreffend die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für Pensionistlnnen sowie BezieherInnen von Witwen/Witwer- und Waisenpensionen, eingebracht von Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten vom 20.11.2014,[1] sowie auf die diesbezügliche Stellungnahme des BMASK[2] hingewiesen werden.

 

 

Für den Bundesminister:

Mag. Heinrich Knab                                                                                     Ihr(e) Sachbearbeiter(in):

Petra Farthofer

Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 7405

                                                                                                       E-Mail: petra.farthofer@bmvit.gv.at

 

 

 

 



[1] http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/BI/BI_00061/fname_375190.pdf

[2] http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SBI/SBI_00080/fname_424192.pdf