64/SPET XXV. GP

Eingebracht am 07.08.2015
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Stellungnahme zu Petition

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An die

Parlamentsdirektion

L1.3 – Ausschussbetreuung NR

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 


 

 

 

Wien, am 24.07.2015

Ihr Zeichen/Ihre Geschäftszahl

Ihre Nachricht vom

Unsere Geschäftszahl

Sachbearbeiter(in)/Klappe

17010.0020/35-L1.3/2015

07.07.2015

BMLFUW-LE.4.2.6/0104-RD 3/2015

R. Schmidl

6653

Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 48 „Rettet den Hörndlwald"

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 48 betreffend „Rettet den Hörndlwald“ wie folgt Stellung:

 

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Angelegenheiten des Naturschutzes in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen. Dies gilt auch für den Biosphärenpark, der ausschließlich von den Ländern Wien und NÖ finanziert wird.

Dessen ungeachtet ist zu anzumerken, dass dem Erhalt von Natur- und Landschaftsschutzgebieten ein hoher Stellenwert im Sinne des Schutzes der Umwelt zukommt. Aus umweltpolitischer Sicht sind daher die Anliegen der Bevölkerung für den Erhalt des Hörndlwaldes verständlich und unterstützenswert.

 

Für den Bundesminister:

SC Dr. Franz Jäger

Elektronisch gefertigt.