64/SPET XXV. GP
Eingebracht am 07.08.2015
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möglich.
Stellungnahme zu Petition
An die Parlamentsdirektion L1.3 – Ausschussbetreuung NR
Parlament 1017 Wien
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Wien, am 24.07.2015 |
Ihr Zeichen/Ihre Geschäftszahl Ihre Nachricht vom |
Unsere Geschäftszahl |
Sachbearbeiter(in)/Klappe |
17010.0020/35-L1.3/2015 07.07.2015 |
BMLFUW-LE.4.2.6/0104-RD 3/2015 |
R. Schmidl 6653 |
Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 48 „Rettet den Hörndlwald"
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 48 betreffend „Rettet den Hörndlwald“ wie folgt Stellung:
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Angelegenheiten des Naturschutzes in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen. Dies gilt auch für den Biosphärenpark, der ausschließlich von den Ländern Wien und NÖ finanziert wird.
Dessen ungeachtet ist zu anzumerken, dass dem Erhalt von Natur- und Landschaftsschutzgebieten ein hoher Stellenwert im Sinne des Schutzes der Umwelt zukommt. Aus umweltpolitischer Sicht sind daher die Anliegen der Bevölkerung für den Erhalt des Hörndlwaldes verständlich und unterstützenswert.
Für den Bundesminister:
SC Dr. Franz Jäger
Elektronisch gefertigt.