67/SPET XXV. GP

Eingebracht am 25.08.2015
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Stellungnahme zu Petition

 

 

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An die

Parlamentsdirektion

L1.3 – Ausschussbetreuung NR

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, am 19.08.2015

 

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Unsere Geschäftszahl

BMLFUW-LE.4.2.6/0103-RD

Sachbearbeiter(in)/Klappe

R.Schmidl

17010.0020/35-L1.3/2015

07.07.2015

3/2015

6653

 

 

Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 47 „Initiative hochwassersicheres Wörgl"

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 47 betreffend „Initiative hochwassersicheres Wörgl“ wie folgt Stellung:

 

Vorauszuschicken ist, dass die Planungen für den Hochwasserschutz im übertragenen Wirkungsbereich durch das Land Tirol erfolgen.

 

Das untere Inntal ist eine der dichtest besiedelten Regionen Österreichs. Auf Basis der Gefahrenzonenplanung ergibt sich im Unterinntal dringender Handlungsbedarf beim Schutz vor Hochwasser.

 

Aufgrund dieser Voraussetzungen wurde eine „Regionalstudie Tiroler Unterinntal“ beauftragt und fertiggestellt, die ein integrales Maßnahmenkonzept für den Hochwasserschutz beinhaltet.

 

Da mit den darin vorgesehenen Linearmaßnahmen eine Abflussverschärfung einhergeht, müssen gleichzeitig Retentionsräume geschaffen werden, um zu verhindern, dass bei flussabwärts liegenden Gemeinden die Hochwassergefährdung steigt. Dies ist besonders auch grenzüberschreitend ein Thema, dem Bayern größte Bedeutung beimisst.

 

Im Maßnahmenkonzept ist diese Kompensation dargestellt, muss aber erst vom Land Tirol mit den Gemeinden verhandelt werden. Zu den Baukosten kommen somit auch Kosten für die Retentionsräume dazu. Diese Kosten sind derzeit noch nicht abschätzbar.

 

Die EU-weite Ausschreibung für die Planungsleistungen des Abschnitts 3 (Abschnitt um Wörgl) ist erfolgt und das Vergabeverfahren hat bereits begonnen, allerdings finden die notwendigen Verhandlungen mit den Bietergemeinschaften wegen der Prüfprozesse und auch aus Termingründen der Beteiligten erst Anfang Oktober statt.

 

Sobald eine mit allen betroffenen Gemeinden abgestimmte Gesamtplanung und eine Kostenschätzung vorliegen, wird das BMLFUW die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen.

 

 

Für den Bundesminister:

SC Dr. Franz Jäger

 

Elektronisch gefertigt.