69/SPET XXV. GP

Eingebracht am 01.09.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

Logo Bundesministerium für Gesundheit

Parlamentsdirektion

Parlament

1017 Wien

Organisationseinheit:

BMG - I/A/15 (Ministerrat)

Sachbearbeiter/in:

Elke Wyschata

E-Mail:

elke.wyschata@bmg.gv.at

Telefon:

+43 (1) 71100-4894

 

 

Geschäftszahl:

BMG-11000/0041-I/A/15/2015

Datum:

18.08.2015

 

 

 

E-Mail:

NR-AUS-PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at

 

 

 

 

Petition Nr. 40/PET betr. "Stimmrecht für Pensionisten in den Organen der Selbstverwaltung im Bereich der Krankenversicherung" - Einholung einer ergänzenden Stellungnahme

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 7. Juli 2015, GZ. 17010.0020/35-

L 1.3/2015, darf darauf hingewiesen werden, dass mit 19. Mai 2015 bereits eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Forderungen der im Betreff genannten Petition übermittelt wurde.

 

Ergänzend dazu wird seitens des Bundesministeriums für Gesundheit Folgendes ausgeführt:

 

Die Petition zielt auf eine Erweiterung des Kreises der Versicherungsvertreter/innen in den Verwaltungskörpern der Gebietskrankenkassen um Vertreter/innen der Pensionist/inn/en, die vom Österreichischen Seniorenrat entsendet werden sollen, ab.

Die sich dafür im Gesetz befindlichen Anknüpfungspunkte (stimmberechtigte Vertretung in den Verwaltungskörpern, Recht zur Entsendung von Versicherungs­vertreter/inne/n, Zusammensetzung der Verwaltungskörper) wurden richtig und vollständig dargestellt.

 

Es fällt allerdings auf, dass lediglich eine Vertretung bei den Gebietskrankenkassen gefordert wird. Dies ist nicht nachvollziehbar. Auch die bundesweiten Sonder­versicherungsträger (BVA, VAEB, SVA, SVB) vollziehen die Krankenversicherung für die dort versicherten Pensionist/inn/en.

 

Auf Grund dieser Überlegungen wäre jedenfalls auch – wenngleich in der vorliegenden Petition nur die Gebietskrankenkassen angesprochen sind – das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in die Meinungsbildung mit einzubeziehen.

 

Die Beurteilung der verfassungsrechtlichen Aspekte obliegt dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes.

 

 

 

Für die Bundesministerin:

Irene Peischl

 

 

 

 

 

 

 

 

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