70/SPET XXV. GP

Eingebracht am 07.09.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

 

Betreff: Petition Nr. 49 „STOP dem Asylchaos in Traiskirchen“ des Abgeordneten

Ing. Christian Höbart, Stellungnahme zu GZ. 17010.0020/35-L1.3/2015

Sehr geehrte Damen und Herren!

Unter Bezugnahme auf die Petition Nr. 49 „STOP dem Asylchaos in Traiskirchen“ des Abgeordneten Ing. Christian Höbart, BezugsGZ: 17010.0020/35-L1.3/2015, darf seitens der zuständigen BM.I-Abteilung III/9 (Grundversorgung und Bundesbetreuung) wie folgt Stellung genommen werden:

Die Grundversorgungsvereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (GW) regelt insbesondere die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Bund und den Ländern im Rahmen der Grundversorgung. Demnach leistet der Bund im Wesentlichen die Grundversorgung für Asylwerber im Zulassungsverfahren, die Versorgung und Betreuung der übrigen hilfs- und schutzbedürftigen Fremden sowie der gesamte damit zusammenhängende organisatorische Bereich wurde in den Ländern den jeweiligen Landesregierungen überantwortet. Dieser organisatorische Bereich umfasst insbesondere auch die Quartiersuche sowie den Vertragsabschluss mit den jeweiligen Betreibern.


Unter Berücksichtigung der bestehenden Zuständigkeitsverteilungen der GW fällt die Schaffung neuer Quartiere für die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden und somit die Erfüllung der vereinbarten Quote in den Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der Länder. In diesem Sinne ist, bezugnehmend auf die Forderung keine Unterbringung von Asylwerbern in privaten Quartieren in Niederösterreichischen Gemeinden durchzuführen, auf die Zuständigkeit des Bundeslandes Niederösterreich zu verweisen und bekannt zu geben, dass diesbezüglich keine Intervention des Bundesministeriums für Inneres auf das Land Niederösterreich erfolgen kann.

Es darf versichert werden, dass seitens des Bundesministeriums für Inneres alle Anstrengungen unternommen werden, um hilfs- und schutzbedürftige Personen in dieser gesamtstaatlich schwierigen Situation in adäquaten Quartieren unterzubringen und die Bundesbetreuungsstelle Ost in Traiskirchen zu entlasten. Während der letzten Monate wurden die Bundesländer mehrmals zur Quotenerfüllung angehalten und wurde mehrmals auf die Notwendigkeit der Schaffung neuer Quartiere hingewiesen. Eine merkliche Entlastung ist jedoch bisher leider nicht eingetreten. Die Vielzahl an Asylwerbern, welche bereits in die Zuständigkeit der Länder fallen, jedoch noch nicht durch die Länder übernommen wurden, erzeugen Kapazitätsengpässe in den Betreuungseinrichtungen des Bundes. Um Obdachlosigkeit von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden bestmöglich vermeiden zu können ist die Schaffung weiterer (Not-)Quartiere auf Bundesebene erforderlich. Bei der Suche nach weiteren geeigneten Quartieren wird natürlich auch bestmöglich auf die Interessen der Bevölkerung sowie die Quotenerfüllung des jeweiligen Bundeslandes Rücksicht genommen.

Seitens des Bundesministeriums für Inneres wird alles daran gesetzt, möglichst rasch zusätzliche Initiativen zu verwirklichen, um die Betreuungsstelle Traiskirchen zu entlasten und um dieser gesamtstaatlichen Aufgabe gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang darf auch mitgeteilt werden, dass aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf den verhängten Aufnahmestopp der Bezirkshauptmannschaft Baden, eine über den derzeitigen Belagsstand hinausgehende Belegung der Räumlichkeiten in der Bundesbetreuungsstelle Ost ohnedies nicht möglich ist. Es darf versichert werden, dass seitens des Bundesministeriums für Inneres erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um letztlich eine Reduktion der Belagszahlen in der Betreuungsstelle Ost in Traiskirchen zu bewirken.

Auf nationaler Ebene ist derzeit ein Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden in Verhandlung. Hierdurch werden die Kompetenzen des Bundes und der Länder neu geregelt und ist ein sogenanntes Durchgriffsrecht des Bundes vorgesehen. Ziel dieses neuen Gesetzes ist die menschenwürdige, gleichmäßige, gerechte und solidarische Unterbringung von Menschen in Not und es soll hierbei durch die Einführung eines Gemeinderichtwertes auch speziell auf die Wohnbevölkerung der einzelnen Gemeinden Rücksicht genommen werden.

An dieser Stelle darf auch darüber informiert werden, dass das Bundesministerium für Inneres auch weiterhin intensiv auf ein gemeinsames europäisches Asylsystem hinwirken wird, um eine gleichmäßige Verteilung auf einzelne Staaten in Europa umzusetzen.

Bezugnehmend auf das Ersuchen der Schlepperei auf EU-Ebene entgegenzuwirken darf abschließend mitgeteilt werden, dass auf europäischer Ebene eine zielgerichtete Umsetzung der operativen Maßnahmen, der Informationsabgleich sowie die diesbezügliche zentrale Analyse durch die Koordination von Europol bzw. Euro-Just, wodurch eine international einheitliche Vorgehensweise gewährleistet ist, erfolgt. Des Weiteren wird vor allem an der engen polizeilichen Zusammenarbeit und Kooperation mit Serbien, Mazedonien sowie mit Griechenland und der Türkei gearbeitet, um dadurch eine effiziente Umsetzung von Maßnahmen bei der Schleppereibekämpfung zu erzielen.

Mit freundlichen Grüßen

Für die Bundesministerin:

Mag. Gernot Maier

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