75/SPET XXV. GP

Eingebracht am 02.12.2015
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Stellungnahme zu Petition

SEKTION III-RECHTschwarz

 

GZ.: BMI-VA1900/0313-III/3/2015

 

Wien, am 27. November 2015

 

Frau

 

Präsidentin des Nationalrates

Doris Bures

 

 

Per Email

 

 

Mag. Robert Gartner
BMI - III/3 (Abteilung III/3)
Minoritenplatz 9 , 1010 Wien
Tel.: +43 (01) 531263622
Pers. E-Mail: Robert.Gartner@bmi.gv.at

Org.-E-Mail: BMI-III-3@bmi.gv.at
WWW.BMI.GV.AT
DVR: 0000051

Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.

 

 

Betreff:

Petition Nr. 57; Rettung des Waffenpasses für Jäger

 

Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen vom 17.11.2015, GZ: 17010.0020/49-L1.3/2015, betreffend die Petition Nr. 57 wird nachstehende Stellungnahme übermittelt:

 

Die Europäische Kommission hat mit 18. November 2015 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen vorgelegt, der nunmehr auf EU-Ebene diskutiert wird.

 

Der Vorschlag der Kommission enthält Änderungen der Waffenrechtsrichtlinie, die eine entsprechende Novellierung des Waffengesetzes erforderlich machen würde.

 

Auch wenn zum derzeitigen Zeitpunkt das Ergebnis der Diskussionen auf EU-Ebene und des legislativen europäischen Prozesses noch nicht feststeht, erscheint es zweckmäßig, das Führen von Schusswaffen der Kategorie B anlässlich der Jagd gleichzeitig mit der innerstaatlichen Umsetzung der Vorgaben einer geänderten Waffenrechtsrichtlinie zu diskutieren.

 

Für die Bundesministerin:

 

Mag. Franz Eigner

 

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