76/SPET XXV. GP
Eingebracht am 21.12.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Petition
Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 54
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 54 betreffend „STOPP! Schluss mit der Megadeponie Marchfeldkogel“ wie folgt Stellung:
Gegenstand des vorliegenden Projektes ist die Errichtung und der Betrieb einer Deponie bestehend aus Bodenaushub- und Baurestmassenkompartimenten sowie die Errichtung und der Betrieb einer Baurestmassenrecyclinganlage. Das geplante Verfüllvolumen der Bodenaushubkompartimente beträgt ca. 9 Mill. m3 (ohne Canyonverfüllung) bzw. ca. 15 Mill. m3 (inkl. Canyonverfüllung). Das geplante Verfüllvolumen der Baurestmassenkompartimente beträgt rund 11 Mill. m3. Die geplante Durchsatzleistung der Baurestmassenrecyclinganlage beträgt 150 t/h bzw. ca. 400.000 t/a.
Für das UVP-Verfahren ist nach § 39 UVP-G 2000 die Niederösterreichische Landesregierung zuständig. Diese hat in einem konzentrierten Verfahren alle Ermittlungen, Überprüfungen und Entscheidungen zu vollziehen sowie über alle zur Anwendung gelangenden Genehmigungsvoraussetzungen als UVP-Behörde abzusprechen.
Der Genehmigungsantrag und die Umweltverträglichkeitserklärung wurden am 28.2.2012 bei der UVP-Behörde eingereicht.
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat gemäß § 5 Abs. 4 UVP-G 2000 die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitserklärung des Vorhabens abzugeben. Die Stellungnahme erfolgte zum gegenständlichen Verfahren am 17.4.2012. In dieser wurden Ergänzungen betreffend die Fachbereiche Altlasten, Luft, Lärm sowie Tiere, Pflanzen und Lebensräume gefordert. Darüber hinaus kommt dem BMLFUW in UVP-Verfahren keine Zuständigkeit zu.
Das UVP-Verfahren ist noch anhängig.
Nachdem eine für den 29.1.2014 anberaumte mündliche Verhandlung aufgrund mehrerer zu klärender Fragen abberaumt wurde, fand nach Aktualisierung der Umweltverträglichkeitserklärung und Einholung ergänzender Gutachten am 20.7.2015 die mündliche Verhandlung statt.
Nach Vorliegen einer UVP-Entscheidung können Betroffene eine Überprüfung durch eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht veranlassen.
Für den Bundesminister:
SC Dr. Franz Jäger
Elektronisch gefertigt.