76/SPET XXV. GP

Eingebracht am 21.12.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 54

 

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 54 betreffend „STOPP! Schluss mit der Megadeponie Marchfeldkogel“ wie folgt Stellung:

 

Gegenstand des vorliegenden Projektes ist die Errichtung und der Betrieb einer Deponie bestehend aus Bodenaushub- und Baurestmassenkompartimenten sowie die Errichtung und der Betrieb einer Baurestmassenrecyclinganlage. Das geplante Verfüllvolumen der Bodenaushubkompartimente beträgt ca. 9 Mill. m3 (ohne Canyonverfüllung) bzw. ca. 15 Mill. m3 (inkl. Canyonverfüllung). Das geplante Verfüllvolumen der Baurestmassenkompar­timente beträgt rund 11 Mill. m3. Die geplante Durchsatzleistung der Baurestmassenrecycling­anlage beträgt 150 t/h bzw. ca. 400.000 t/a.


Für das UVP-Verfahren ist nach § 39 UVP-G 2000 die Niederösterreichische Landesregierung zuständig. Diese hat in einem konzentrierten Verfahren alle Ermittlungen, Überprüfungen und Entscheidungen zu vollziehen sowie über alle zur Anwendung gelangenden Genehmigungs­voraussetzungen als UVP-Behörde abzusprechen.

 

Der Genehmigungsantrag und die Umweltverträglichkeitserklärung wurden am 28.2.2012 bei der UVP-Behörde eingereicht.

 

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat gemäß § 5 Abs. 4 UVP-G 2000 die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitserklä­rung des Vorhabens abzugeben. Die Stellungnahme erfolgte zum gegenständlichen Verfah­ren am 17.4.2012. In dieser wurden Ergänzungen betreffend die Fachbereiche Altlasten, Luft, Lärm sowie Tiere, Pflanzen und Lebensräume gefordert. Darüber hinaus kommt dem BMLFUW in UVP-Verfahren keine Zuständigkeit zu.

 

Das UVP-Verfahren ist noch anhängig.

Nachdem eine für den 29.1.2014 anberaumte mündliche Verhandlung aufgrund mehrerer zu klärender Fragen abberaumt wurde, fand nach Aktualisierung der Umweltverträglichkeitserklä­rung und Einholung ergänzender Gutachten am 20.7.2015 die mündliche Verhandlung statt.

 

Nach Vorliegen einer UVP-Entscheidung können Betroffene eine Überprüfung durch eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht veranlassen.

 

 

Für den Bundesminister:

SC Dr. Franz Jäger

 

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