81/SPET XXV. GP

Eingebracht am 30.12.2015
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Stellungnahme zu Petition

Logo Bundesministerium für Gesundheit

Parlamentsdirektion

Parlament

1017 Wien

Organisationseinheit:

BMG - I/A/15 (Ministerrat)

Sachbearbeiter/in:

Elke Wyschata

E-Mail:

elke.wyschata@bmg.gv.at

Telefon:

+43 (1) 71100-4894

 

Geschäftszahl:

BMG-11000/0063-I/A/15/2015

Datum:

23.12.2015

 

 

E-Mail:

NR-AUS-PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at

 

 

 

 

 

Petition Nr. 59 betr. "Für die Errichtung einer (Filial-)Apotheke in Oberperfuss"

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 23. November 2015, GZ. 17010.0020/49-L1.3/2015, teilt das Bundesministerium für Gesundheit zu der im Betreff genannten Petition Folgendes mit:

 

Betreffend die Errichtung einer (Filial-) Apotheke in Oberperfuss wird mitgeteilt, dass sich mittlerweile das Filialapothekenverfahren in Oberperfuss bereits in Bearbeitung befindet. Nach Auskunft der Österreichischen Apothekerkammer ist der Verfahrensstand derzeit bei der Erstellung des Bedarfsgutachtens. Die Verzögerung für die Bewilligung der Filialapotheke war darauf zurückzuführen, dass nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes im Falle von Konkurrenzansuchen um eine öffentliche Apotheke und um eine Filialapotheke der Errichtung einer öffentlichen Apotheke der Vorzug zu geben ist. Mit kürzlich zugestelltem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. September 2015 ist die Revision von Herrn Mag. pharm. Hermann Götzl gegen den negativen Apothekenkonzessionsbescheid des Landesverwaltungsgerichtes Tirol zurückgewiesen worden. Nun könne das Filialapothekenverfahren von Frau Mag. pharm. Monika Moser rasch fortgeführt und positiv erledigt werden.

 

Das Bundesministerium für Gesundheit kann dem Ergebnis eines anhängigen Verfahrens selbstverständlich nicht vorgreifen, sieht jedoch im gegenständlichen Fall keinen Anlass zu einer Änderung des Apothekengesetzes.

 

Für die Bundesministerin:

Irene Peischl