84/SPET XXV. GP

Eingebracht am 13.01.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

 


 


Ausschussfeststellung zur Petition Nr. 40 betr. "Stimmrecht für Pensionisten in den Organen der Selbstverwaltung im Bereich der Krankenversicherung"

Sehr geehrte Damen und Herren!

Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 23. November 2015, GZ. 17010.0020/49- L1.3/2015, teilt das Bundesministerium für Gesundheit zu der im Betreff genannten Ausschussfeststellung zur Petition Nr. 40 Folgendes mit:

Zu Frage 1:

Wie bereits in der zuletzt ergangenen ergänzenden Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit festgehalten, wird - in Übereinstimmung mit der Rechtsansicht des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes - die Einbeziehung von Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertretern als stimmberechtigte Mitglieder in die Organe der Selbstverwaltung als nicht verfassungsrechtlich geboten beurteilt.

 

Zu Frage 2:

Da die Einbeziehung nicht verfassungsrechtlich geboten ist, ist die Beantwortung dieser Frage obsolet.

Zu Frage 3:

Eine derartige weitreichende Umorganisation im Bereich der österreichischen Sozialversicherung steht derzeit nicht auf der politischen Agenda.

Für die Bundesministerin:

Irene Peischl

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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