Eingebracht am 22.01.2016
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Stellungnahme zu Petition
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Amt der Tiroler Landesregierung
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Petition betreffend "Initiative hochwassersicheres Wörgl"; Stellungnahme |
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Geschäftszahl |
VD-272/947-2015 |
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Zu Zl. XXV.GP.-NR Nr. 47/Pet. vom 23. April 2015 |
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Zur gegenständlichen Petition wird seitens des Landeshauptmannes von Tirol folgende Stellungnahme
abgegeben:
Die Bundeswasserbauverwaltung in Tirol hat für den gesamten Tiroler Inn eine Abflussuntersuchung durchführt, mit der der Ist-Zustand hinsichtlich Hochwassergefährdung durch Ausweisung von Hochwasserabflussbereichen für ein 30-jährliches, 100-jährliches und 300-jährliches Hochwasserereignis ermittelt wurde. Auf Basis dieser Abflussuntersuchung wurden Gefahrenzonenpläne für alle Gemeinden im Inntal erstellt. Zudem wurden wesentliche Hochwasserabfluss– und Retentionsflächen ausgewiesen.
Aufgrund der Ergebnisse in der Abflussuntersuchung wurde die „Regionalstudie Tiroler Unterinntal“ ausgearbeitet, die ein integrales Maßnahmenkonzept für einen Hochwasserschutz für das gesamte Planungsgebiet beinhaltet, um die bestehenden und gefährdeten Siedlungsgebiete zu schützen. In Folge von Abflussverlagerung oder Reduktion von Retentionswirkungen durch lineare Hochwasserschutzmaßnahmen (wie z.B. in Wörgl) träte eine Abflussverschärfung bzw. Erhöhung der Hochwasserspiegellagen bei den flussabwärts liegenden Gemeinden auf. Im Maßnahmenkonzept ist daher durch eine bessere Ausnutzung von bestehenden Retentionsräumen eine Kompensation der ergebenden Abflussverschärfung im gesamten Planungsgebiet vorgesehen.
Für die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen im gesamten Unterinntal sind umfangreiche Detailplanungen erforderlich, die bereits im Rahmen eines zweistufigen Verhandlungsverfahrens mit vorheriger europaweiter Bekanntmachung im Oberschwellenbereich ausgeschrieben wurden. Das Vergabeverfahren begann im März 2015; die konkrete Vergabe und der Beginn der Detailplanungen sind noch im Lauf des Monats Jänner 2016 zu erwarten.
Die erforderlichen Baumaßnahmen werden nach Abschluss der Detailplanungen, sobald alle behördlichen Genehmigungen vorliegen, begonnen werden. Da nur eine gemeindeübergreifende Realisierung sinnvoll ist, soll die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen durch Wasserverbände nach dem Wasserrechtsgesetz erfolgen.
Sobald eine mit allen betroffenen Gemeinden abgestimmte Gesamtplanung und die erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen, werden seitens der Bundeswasserbauverwaltung Tirol beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für die Wasserverbände Fördermittel nach dem Wasserbautenförderungsgesetz 1985 beantragt.
Für den Landeshauptmann:
Dr. Liener
Landesamtsdirektor