88/SPET XXV. GP

Eingebracht am 01.02.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

VD-15/1251-2015; Stellungnahme zur Petition betreffend Abschaffung der Sondermaut auf der

A13-Brennerautobahn für den Ziel und Quellverkehr; Stellungnahme

Geschäftszahl VD-15/1251-2015

Innsbruck, 29.01.2016

 

Zu ZI. 17010.0020/49-L1.3/2015 - 45/PET

 

 

Zur Petition betreffend Abschaffung der Sondermaut auf der A13-Brennerautobahn für den Ziel und Quellverkehr nimmt das Land Tirol wie folgt Stellung:

In der Petition vom 11.03.2015 (eingebracht am 12.03.2015 von NR-Abg. Hermann Gahr) wird die „Abschaffung der Sondermaut auf der A 13 für den Ziel- und Quellverkehr“ des Wipptales und seiner Seitentäler gefordert. Als Begründung werden die hohe Verkehrsbelastung auf der B 182 Brennerstraße und die hohen Kosten für die ansässigen Unternehmen und die Bevölkerung im Vergleich zu anderen Regionen angeführt.

Die Bevölkerung des Wipptals und seiner Seitentäler ist durch den alpenquerenden Schwerverkehr am Brenner-Korridor seit Jahren stark belastet.

Der Tiroler Landtag hat in seiner Sitzung am 12. November 2015 zu GZ 367/15 einstimmig folgende Entschließung betreffend die Entlastung der Ortskerne und der Wirtschaft im Wipptal und seinen Seitentälern gefasst:

Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, ÖSTERREICH / AUSTRIA - http://www.tirol.gv.at

Bitte Geschäftszahl immer anführen!

 

„Die Tiroler Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass zur Sondermautstrecke der A 13 entsprechende Begleitmaßnahmen gesetzt werden, die sowohl die Bevölkerung auf der Brennerstraße verkehrstechnisch entlasten als auch vorhandene Standortnachteile der dort ansässigen Wirtschaft durch die Sondermaut bestmöglich ausgleichen bzw. abschwächen.“

Gemäß § 15a des ASFINAG-Gesetzes hat der Autobahnbetreiber einen Prozentanteil der eingehobenen Benützungsentgelte den Bundesländern zweckgebunden für Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung (sog. „„Lebensverbesserungsabgabe“) zur Verfügung zu stellen. Der Bund hat mit der Mauttarifverordnung 2015, BGBl. II Nr. 452/2015, die Mauttarife für den Schwerverkehr am Brenner-Korridor mit Wirkung vom 1. Jänner 2016 an erheblich gesenkt. Aufgrund der dadurch sinkenden Umsätze gehen bei gleicher Verkehrsbelastung auch die vorhin angeführten zweckgebundenen Einnahmenanteile zum Nachteil der hauptsächlich betroffenen Bevölkerung des Wipptals und seiner Seitentäler erheblich zurück.

Die Tiroler Landesregierung ist im Verhandlungsweg bereits seit geraumer Zeit bemüht, eine Anhebung bzw. Valorisierung dieser „Lebensverbesserungsabgabe“ durch die Erhöhung des Prozentanteiles nach § 15a des ASFINAG-Gesetzes zu erreichen; dies einerseits, um die Finanzierungsgrundlage für Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation zugunsten der betroffenen Bevölkerung verbessern zu können, andererseits aber auch im Hinblick auf die Verkehrspolitik Tirols, die eine weitestmögliche Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene anstrebt.

Die Forderungen der Bevölkerung des Wipptals und der Seitentäler, die hohe Belastung durch den Schwerverkehr durch entsprechende Begleitmaßnahmen zu verringern, sind in jeder Hinsicht zu unterstützen.

 

Für die Landesregierung:

Dr. Liener

Landesamtsdirektor