90/SPET XXV. GP
Eingebracht am 23.02.2016
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Stellungnahme zu Petition
An die
Parlamentsdirektion
Parlament
1017 Wien
GZ. BMF-310212/0008-I/4/2015
Bezugnehmend auf das Schreiben vom 7. Juli 2015, ZI. 17010.0020/35-L1.3/2015, betreffend Petition Nr. 50/PET vom 22. Mai 2015 „Für den Erhalt des Bankgeheimnisses - Stopp dem totalen Überwachungsstaat!", beehrt sich das Bundesministerium für Finanzen mitzuteilen:
Sowohl im weltweiten Bereich (OECD) als auch im Bereich der Europäischen Union hat sich die Meinung verfestigt, dass Datenschutz im Sinne des Bankgeheimnisses kein Grund mehr sein darf, seinen steuerlichen Pflichten nicht nachzukommen und damit die Allgemeinheit und damit den redlichen Steuerzahler zu schädigen und die Staatshaushalte so zu beeinträchtigen, dass auch wesentliche Aufgaben wie beispielsweise im Bereich Soziales, Gesundheit oder Bildung nicht mehr finanziert werden können.
Diese Meinung wurde auch von einer Mehrheit von mehr als zwei Dritteln von demokratisch gewählten Abgeordneten am 7. Juli 2015 im österreichischen Nationalrat vertreten, die für das so genannte Bankenpaket gestimmt haben.