91/SPET XXV. GP
Eingebracht am 24.02.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Petition
An
die Parlamentsdirektion
per E-Mail:
NR-AUS-PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at
GZ:BMASK-10001/0786-I/A/4/2015
Wien, 24.02.2016
Betreff: Petition Nr. 40/PET (XXV.GP) betreffend Stimmrecht für Pensionisten in den
Organen der Selbstverwaltung im Bereich der Krankenversicherung; Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz teilt mit Bezug auf die E-Mail vom 23. November 2015, ZI. 17010.0020/49-L1.3/2015, zur Petition Nr. 40 „Stimmrecht für Pensionisten in den Organen der Selbstverwaltung im Bereich der Krankenversicherung" das Folgende mit:
Zunächst ist anzumerken, dass Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit fallen. Die gegenständliche Petition bezieht sich ausschließlich auf die Einräumung eines Stimmrechts für Pensionisten in den Organen der Selbstverwaltung im Bereich der Krankenversicherung. Somit wäre die gegenständliche Petition auch primär vom Bundesministerium für Gesundheit zu behandeln.
Inhaltlich ist lediglich ganz generell darauf zu verweisen, dass die Sozialversicherung als Selbstverwaltung organisiert ist und dem Gesetzgeber bei der konkreten Ausgestaltung der Organisation der Selbstverwaltung (auch und gerade nach der B-VG Novelle, BGBl. I Nr. 2/2008) ein weiter rechtspolitischer Gestaltungsspielraum zukommt.
Eine Verfassungswidrigkeit der geltenden Rechtslage kann vor diesem Hintergrund jedenfalls nicht ausgemacht werden - was auch in der diesbezüglichen Stellungnahme des BKA-VD eindeutig festgehalten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Dr.in Brigitte Zarfl
Elektronisch gefertigt