Sehr geehrter Herr Mag. Michalitsch,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine Stellungnahme zur Petition 90/PET ist auf Anforderung des BMVIT bereits am 07.02.2017 an Herrn MR DI Zotter in identer Form ergangen.

 

Bezug nehmend auf Ihr E-Mail vom 19.06.2017 mit der Petition 90/PET hinsichtlich des „Ausbaus der Fernpassroute – Bau des  Tschirgant-Tunnels“ können wir wie folgt Stellung nehmen:

 

Im Juni 2003 wurde von der ASFINAG mit den Planungen für die Errichtung des Tschirgant-Tunnels und im Jahr 2008 mit dem UVP-Verfahren gestartet.


Nach dem Konjunktureinbruch und dem damit verbundenen signifikanten Rückgang der Mauteinnahmen in den Jahren 2008 und 2009 wurden sämtliche Neubauvorhaben im Jahr 2010 eine Evaluierung auf Basis folgender Kriterien unterzogen:
• Funktionale Bedeutung (z.B. Verbindung Hauptstädte, Netzschluss, Verkehrsnachfrage etc.)
• Wirtschaftlichkeit
• Verkehrssicherheit


Mangels prioritärer Bedeutung wurde das Vorhaben Tschirgant-Tunnel im „Ausbauplan Bundesverkehrsinfrastruktur 2011-2016“ des BMVIT nicht aufgenommen und als Projekt „nach 2016“ geführt.


Aus diesem Grund wurde auch im Jahr 2011 der UVP-Antrag zurückgezogen.


Bedingt durch den Leistungsengpass auf der B179 Fernpass Straße würden auch nach Realisierung des Tschirgant-Tunnels an typischen Reisewochenenden Stauerscheinungen auftreten. In diesem Sinn wäre ein Gesamtkonzept bis Reutte/Füssen erforderlich, welches auch im Zuge einer UVP des Tschirgant-Tunnels für alle „Zulaufstrecken“ erforderlich bzw. verbindlich wäre.


Für die ASFINAG hat das Projekt im Sinne der Hochrangigkeit (gem. einschlägiger Leitfaden zum SP-V-Gesetz) sowie der Kosten im Verhältnis zum Nutzen weiterhin geringe Priorität.


Abschließend ist somit festzuhalten, dass das Projekt in der aktuellen Investitionsplanung für die kommenden sechs Jahre (IIP 2017 bis 2022) nicht vorgesehen ist.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Anna Huditz, i.A. Vorstand ASFINAG

 

 

Dipl.-Ing. Mag. Anna HUDITZ

Assistentin des Vorstandes

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