Sehr geehrter Herr Mag. Michalitsch,
sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine Stellungnahme zur Petition 90/PET ist auf Anforderung des BMVIT bereits am 07.02.2017 an Herrn MR DI Zotter in identer Form ergangen.
Bezug nehmend auf Ihr E-Mail vom 19.06.2017 mit der Petition 90/PET hinsichtlich des „Ausbaus der Fernpassroute – Bau des Tschirgant-Tunnels“ können wir wie folgt Stellung nehmen:
Im Juni 2003 wurde von der ASFINAG mit den Planungen für die Errichtung des Tschirgant-Tunnels und im Jahr 2008 mit dem UVP-Verfahren gestartet.
Nach dem Konjunktureinbruch und dem damit verbundenen signifikanten
Rückgang der Mauteinnahmen in den Jahren 2008 und 2009 wurden
sämtliche Neubauvorhaben im Jahr 2010 eine Evaluierung auf Basis folgender
Kriterien unterzogen:
• Funktionale Bedeutung (z.B. Verbindung Hauptstädte,
Netzschluss, Verkehrsnachfrage etc.)
• Wirtschaftlichkeit
• Verkehrssicherheit
Mangels prioritärer Bedeutung wurde das Vorhaben Tschirgant-Tunnel im
„Ausbauplan Bundesverkehrsinfrastruktur 2011-2016“ des BMVIT nicht
aufgenommen und als Projekt „nach 2016“ geführt.
Aus diesem Grund wurde auch im Jahr 2011 der UVP-Antrag zurückgezogen.
Bedingt durch den Leistungsengpass auf der B179 Fernpass Straße
würden auch nach Realisierung des Tschirgant-Tunnels an typischen
Reisewochenenden Stauerscheinungen auftreten. In diesem Sinn wäre ein
Gesamtkonzept bis Reutte/Füssen erforderlich, welches auch im Zuge einer
UVP des Tschirgant-Tunnels für alle „Zulaufstrecken“
erforderlich bzw. verbindlich wäre.
Für die ASFINAG hat das Projekt im Sinne der Hochrangigkeit (gem.
einschlägiger Leitfaden zum SP-V-Gesetz) sowie der Kosten im
Verhältnis zum Nutzen weiterhin geringe Priorität.
Abschließend ist somit festzuhalten, dass das Projekt in der aktuellen
Investitionsplanung für die kommenden sechs Jahre (IIP 2017 bis 2022)
nicht vorgesehen ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Anna Huditz, i.A. Vorstand ASFINAG
Dipl.-Ing. Mag. Anna HUDITZ
Assistentin des Vorstandes
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