74/UEA XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Erwin Preiner, Harald Jannach, Leo Steinbichler,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend wichtige Impulse für die Entwicklung des ländlichen Raumes durch das Programm für die ländliche Entwicklung 2014-2020

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1, Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Grünen Bericht 2013 der Bundesregierung (III-26/ 41 d.B.)

Der Grüne Bericht ist eine für die politischen Entscheidungsträger wesentliche, grundlegende Information zur Lage der Landwirtschaft und den ländlichen Raum. Er zeigt unter anderem auf, wie sich die Einkommenssituation der österreichischen LandwirtInnen entwickelt.

Das Programm für die ländliche Entwicklung und die darin enthaltenen Schwerpunkte und Maßnahmen stellen einen wesentlichen Eckpfeiler dafür dar, dem ländlichen Raum Mittel zur Verfügung zu stellen, die nicht nur eine nachhaltig wirtschaftende Land- und Forstwirtschaft unterstützen, sondern auch eine Stärkung der Land- und Forstwirtschaft und damit der ländlichen Regionen insgesamt als Lebensraum darstellen. Die optimale Nutzung der gebotenen Instrumente und Mittel wird entscheidend dafür sein, eine hohe Lebensqualität im ländlichen Raum zu schaffen und zu bewahren. Durch die Umsetzung des Programms sollen lokale Arbeitsplätze geschaffen, Abwanderung verhindert und eine Diversifizierung der landwirtschaftlichen wie auch insgesamt der Erwerbstätigkeit im ländlichen Raum unterstützt werden. Dies schließt neue und innovative Maßnahmen und auch Maßnahmen im Bereich der sozialen Dienstleistungen mit ein, durch welche wichtige Schwerpunkte gesetzt und damit ein wesentlicher Beitrag für die Attraktivität des ländlichen Raumes geliefert werden kann.

Ein besonderes Anliegen muss es auch sein Betriebe im Berg- und benachteiligten Gebiet, insbesondere Bergbauernbetriebe mit hoher und extremer Bewirtschaftungserschwernis (BHK-Gruppen 3 und 4) besonders zu unterstützen. Die Betriebe und Bergbauern im Berg- und benachteiligten Gebiet erstellen wichtige Leistungen für den Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum im Berg- und benachteiligten Gebiet. Diese Leistungen reichen von der Produktion qualitativer Lebensmittel, dem Beitrag zur Aufrechterhaltung der Biodiversität, der Erfüllung der Mindestbesiedlungsfunktion, der Basis für den Tourismus, des Schutzes des Waldes, der Bewirtschaftung der Almflächen bis zur Gefahrenabwehr hinsichtlich Schutz vor Lawinen, Muren, Steinschlag und Hochwasser. Die Betriebe im Berg- und benachteiligten Gebiet haben mehr Arbeit, geringere Erträge und höhere Kosten. Daher ist auch ihr landwirtschaftliches Einkommen geringer als in den Gunstlagen. Für die mittel- und langfristige Absicherung sind gezielte Förderungen erforderlich.

Nachhaltig produzierte Nahrungsmittel sind vermehrt der Wunsch der Konsumentinnen und Konsumenten. Der überwiegende Teil der landwirtschaftlichen Betriebe in Österreich nimmt am Agrarumweltprogramm ÖPUL teil. Die Unterstützung der Biolandwirtschaft ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Programmes. Die Aufrechterhaltung bzw. Steigerung der am ÖPUL teilnehmenden Fläche und die absatzorientierte Steigerung der biologisch bewirtschafteten Fläche sind daher wichtige Anliegen.

Die Unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, das Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes 2014 - 2020 so auszugestalten, dass unter anderem

1.   eine Erhöhung des Anteils der Fläche der teilnehmenden Betriebe am Agrarumweltprogramm ÖPUL und am Biolandbau erreicht wird,

2.   eine Aufstockung der Ausgleichszulage für Berg- und benachteiligte Gebiete, insbesondere für die Bergbauernbetriebe der BHK-Gruppen 3 und 4 gemäß Regierungsprogramm sichergestellt wird,

3.   eine Verteilung der Fördermittel nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel bzw. angepasste Größendegression (Modulation) der Flächenzahlungen nach der Betriebsgröße vorgesehen wird (bei der AZ und im ÖPUL),

4.   ein starker Ausbau der Investitionsförderung, die stärkere Unterstützung der Investitionen von Junglandwirten, Biobauern und Bergbauernbetrieben, wie im Regierungsprogramm vereinbart, erfolgt,

5.   soziale Dienstleistungen, wie im Regierungsprogramm vereinbart, zu dotieren sind,

6.   die Elementarversicherung zur Absicherung des landwirtschaftlichen Wetterrisikos als Antwort auf den Klimawandel ausgebaut wird.“