83/UEA XXV. GP

Eingebracht am 19.03.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Schieder, Dr. Lopatka Kolleginnen und Kollegen

betreffend Hypo Alpe Adria

eingebracht im Zuge der Debatte über die Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers zum Thema „Maßnahmen im Hinblick auf die Hypo Alpe Adria-Bank International AG“

Die Österreichische Bundesregierung hat in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv daran gearbeitet, die bestmögliche Lösung der dramatischen Situation rund um die Hypo Alpe Adria-Bank International AG, die 2009 von der Bundesregierung aufgrund der unverantwortlichen Haftungen der damaligen Kärntner Landesregierung, die zu diesem Zeitpunkt bei 19 Mrd. € gelegen sind, notverstaatlicht werden musste, zu finden.

Aufgrund intensiver Analysen und unter Einbeziehung nationaler und internationaler Experten wurde in Sorgfalt und Verantwortung eine Entscheidung getroffen, die eine privatrechtliche Kapitalgesellschaft sowie eine Beteiligung der Nachranggläubiger und der Partizipationskapitalgeber vorsieht. Dieses Modell erfüllt bestmöglich die Ansprüche einer möglichst geringen Belastung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und der Vermeidung unkalkulierbarer Risken für den Standort Österreich. Durch die Bankenabgabe leistet der Finanzsektor jährlich rund 640 Mio. €.

Die Finanzsprecher der Oppositionsparteien wurden im Rahmen der Entscheidungsfindung  ̶  auch angesichts unterschiedlicher Ansichten und Lösungsvorschläge  ̶  seitens des Bundesministers für Finanzen eingebunden.

Zur Abwicklung sollen die Süd-Ost-Töchter der Hypo Alpe Adria so rasch wie möglich verkauft werden, der verbleibende Rest der Hypo International wird in eine deregulierte, privatwirtschaftlich organisierte Gesellschaft überführt und professionell wertmaximierend und verlustmindernd in Einzelteilen abgewickelt.

Eine gerechte Lastenverteilung soll durch einen substantiellen Beitrag der Gläubiger und des Landes Kärnten und durch einen Generalausgleich mit dem Freistaat Bayern erreicht werden.


Um zu verhindern, dass sich Vorkommnisse, wie jene um die Hypo Alpe Adria jemals wiederholen, soll noch in diesem Jahr ein umfangreiches Gesetzespaket erarbeitet werden. Das Gesetzespaket wird die Umsetzung der 2. Phase des Bankeninsolvenzrechts, die vergleichbare Transparenz der öffentlichen Haushalte sowie ein bundesweit einheitliches Spekulationsverbot für alle Gebietskörperschaften beinhalten.

Zu allen weiteren wichtigen Entwicklungen soll das Parlament zeitnah eingebunden werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Finanzminister werden ersucht, den Finanzausschuss über die weitere Vorgangsweise bei der Hypo Alpe Adria-Bank International AG zeitnah und umfassend zu informieren.

Der Finanzminister wird ersucht, noch in diesem Jahr ein umfangreiches Gesetzespaket vorzulegen. Das Gesetzespaket soll jedenfalls die komplette Umsetzung des Bankeninsolvenzrechts, die vergleichbare Transparenz der öffentlichen Haushalte sowie ein einheitliches Spekulationsverbot beinhalten.“

Wien, am 18. März 2014