110/UEA XXV. GP

Eingebracht am 24.04.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag.a Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend chancengerechtes und effizientes Bildungssystem

 

eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Grünen im Rahmen der Sondersitzung am 24. April 2014

 

 

Ein chancengerechtes und effizientes Bildungssystem ist die Grundlage für jeden Einzelnen und die Gesellschaft sowie des Wohlstandes unseres Landes.

 

Die Österreichische Bundesregierung wird daher den Bildungsreformprozess – zum Beispiel durch den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung und der Kinderbetreuung – konsequent fortsetzen. Trotz der budgetär schwierigen Lage hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Budgetverhandlungen darauf verständigt, das Budget für die Bildung aufzustocken.

 

Lehrer/innen waren bereits vom Aufnahmestopp bis 2014 ausgenommen und hier wird es auch bis 2018 keine Reduktion von Planstellen geben. Ab dem Jahr 2016 wird auch das Supportpersonal an den Schulen von diesen Maßnahmen ausgenommen. Zusätzlich werden 120 Planstellen für die IT-Betreuung an den Schulen geschaffen. Bis 2018 werden zusätzliche Planstellen zur Entlastung im administrativen Bereich zur Verfügung stehen.

 

Gleichzeitig wurde vereinbart, dass auch das Bildungsressort sein Einsparungsvolumen zur Gesamtkonsolidierung leistet. Zur Erfüllung des vereinbarten Sparzieles ist es notwendig, in der Schulverwaltung sämtliche Einsparungspotentiale zu nutzen um sicherzustellen, dass die Budgetmittel gezielt in den Schulen ankommen und die Bildungsqualität gewährleistet ist.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird ersucht, bei den erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen die Qualität der öffentlichen Leistungen sicherzustellen und zu gewährleisten, dass das Geld bei den Schülerinnen und Schülern ankommt.

 

Weiters sollen im Zuge der Umsetzung der vereinbarten Budgetziele für 2014 und 2015 unter anderem folgende Maßnahmen geprüft werden:

 

·               Verhandlungen mit Vertretern der Länder mit dem Ziel, Einsparungspotentiale in der Schulverwaltung auszuschöpfen, insbesondere Doppelgleisigkeiten zwischen Bund und Ländern zu beseitigen.

 

·               Durchforstung von sämtlichen Schulgesetzen, Verordnungen und Erlässen im Sinne einer Aufgabenreform, um Lehrer/innen und Schuldirektor/innen von Verwaltungsaufgaben möglichst zu entlasten.

 

·               Ausbau der Schulautonomie durch Stärkung der Profilbildung in Schulen unter anderem durch :

- Flexibilisierung der Zeitstruktur an Schulen,

- Ausbau der Kompetenzmitwirkung der Schulleiter/innen bei der Pädagog/innenauswahl,

- Mitwirkung der Schulleiter/innen bei der Pädagog/innenauswahl im Sinne der Ergebnisverantwortung und Qualitätssicherung.“