122/UEA XXV. GP

Eingebracht am 29.04.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten DI Georg Strasser, Angela Lueger, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ulrike

Königsberger-Ludwig

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Herstellung von Rechtssicherheit für Menschen mit Behinderung im Bereich der erhöhten Familienbeihilfe bei Scheitern eines Arbeitsversuches

eingebracht in der 21. Sitzung des Nationalrates im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 2) betreffend Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (87 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden (116 d. B.)

Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung) der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" bekräftigt das Recht von Menschen mit höchstem Unterstützungsbedarf, ihren Lebensunterhalt am Arbeitsmarkt zu verdienen.

Unternimmt dieser Personenkreis oder Menschen mit Behinderung, die als nicht selbsterhaltungsfähig gelten, einen Arbeitsversuch am offenen Arbeitsmarkt, der sich letztlich trotz aller Bemühungen als nicht erfolgreich erweist, besteht derzeit bei den Betroffenen eine gewisse Rechtsunsicherheit im Hinblick auf den weiteren Bestand eines Anspruchs auf erhöhte Familienbeihilfe. Oftmals hindert diese Sorge um den Verlust der erhöhten Familienbeihilfe die Betroffenen, einen Arbeitsversuch am offenen Arbeitsmarkt zu wagen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

„Die Bundesmmisterin für Familien und Jugend wird ersucht, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass im Falle der Aufnahme eines Arbeitsversuches von Personen, bei denen eine dauernde Erwerbsunfähigkeit nach § 2 Abs. 1 lit c FLAG festgestellt wurde, deren Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe auch bei einem Scheitern des Arbeitsversuches bestehen bleibt, bei dem das Einkommen die im § 5 Abs. 1 FLAG festgelegte Grenze überschritten hat. Im Sinne von mehr Rechtssicherheit für Menschen mit Behinderung muss Ziel der Novellierung sein, dass ein vor dem Arbeitsversuch bestehender Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe im Falle des Scheiterns bestehen bleibt, wenn eine Erwerbsunfähigkeit als Dauerzustand festgestellt wurde."