148/UEA XXV. GP

Eingebracht am 23.05.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Nurten Yilmaz, und KollegInnen

betreffend Jahrhunderthochwasser in Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Serbien

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Nationalrates über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (50 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2014 (Bundesfinanzgesetz 2014 - BFG 2014) samt Anlagen (138 d.B.) (Untergliederung 12-Äußeres)

Die Jahrhunderthochwasser in Bosnien-Herzegowina, in Kroatien und in Serbien haben gravierende humanitäre Folgen und führten zu großflächigen Schäden an der wirtschaftlichen Infrastruktur. In Bosnien-Herzegowina ist vor allem Nord-, Nordost- und Zentralbosnien betroffen. Knapp hundert Menschen sind ums Leben gekommen, die tatsächliche Opferzahl wird um einiges höher liegen. 40 000 Personen mussten evakuiert werden, an die 100.000 Privathäuser, rund 230 Schulen und Gesundheitseinrichtungen sind unbrauchbar. Zahlreiche Verkehrsverbindungen sind unterbrochen. Die Wasserversorgung, stellt ein großes Problem dar - schätzungsweise ist rund ein Viertel der bosnischen Bevölkerung von frischem Trinkwasserzugang abgeschnitten. In Serbien wurde für das ganze Land der Ausnahmezustand ausgerufen. Am schwersten betroffen sind die Region um Belgrad sowie der Westen und Südwesten des Landes. Die vorläufige Zahl der Hochwassertoten wird mit 19 Personen angegeben. Mehr als 20 000 Personen wurden evakuiert. An die 300.000 Personen sind landesweit ohne Strom.

Die Botschafter der drei betroffenen Staaten haben im Rahmen einer gemeinsamen Aussprache mit den Mitgliedern der drei bilateralen parlamentarischen Gruppen am 20.5.2014 die Dringlichkeit der Lage nochmals unterstrichen.

Im Rahmen der vom Bundesministerium für Inneres koordinierten Soforthilfe sind 46 Mitglieder der österreichischen Wasserrettung sowie der Landesfeuerwehrverbände Wien, Niederösterreich und Salzburg in Bosnien-Herzegowina im Einsatz. In Serbien sind 57 Feuerwehrleute der Landesfeuerwehrverbände Salzburg, Oberösterreich und Kärnten tätig. Die Einsatzteams sind mit Booten, Pumpen und Versorgungsfahrzeugen ausgestattet. Im Rahmen des österreichischen EUFOR- Kontingentes stehen in Bosnien-Herzegowina Hubschrauber des österreichischen Bundesheeres im Einsatz.

Österreichische Nichtregierungsorganisationen sind in Zusammenarbeit mit lokalen Partnerorganisationen in Bosnien-Herzegowina und Serbien im Rahmen der Erstversorgung der betroffenen Zivilbevölkerung (Nahrungsmittel, Trinkwasser, Hygieneartikel) tätig. Sie werden auch in der weiteren Rehabilitationsphase die Zivilbevölkerung unterstützen. Die Bundesregierung unterstützt diese Hilfsmaßnahmen mit Mitteln aus dem Auslandskatastrophenfonds iHv 1 Mio. Euro.

Die Europäische Kommission hat bereits Hilfszahlungen aus dem EU- Solidaritätsfonds iHv bis zu 1 Milliarde Euro in Aussicht gestellt, die auf Grund der derzeit geltenden Rechtslage jedoch nur Kroatien und Serbien zur Verfügung gestellt werden können, da nur Mitgliedstaaten sowie Beitrittskandidaten anspruchsberechtigt sind, Bosnien-Herzegowina jedoch keine der beiden Voraussetzungen erfüllt.

Dennoch ist zu befürchten, dass die Beseitigung der massiven Schäden, die durch das Hochwasser entstanden sind, Jahre dauern könnte. Das Ausmaß der Schäden wird bereits mit den Folgen der Balkankriege 1992 bis 1995 verglichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

         weiterhin die humanitären Anstrengungen der internationalen Staatengemeinschaft, insbesondere im Rahmen des Europäischen Zivilschutzmechanismus, zu unterstützen;

         gemeinsam mit der Europäischen Kommission Möglichkeiten zu erörtern, wie die von der EU zugesagten Mittel aufgestockt und allen in der Region betroffenen Gebieten zur Verfügung gestellt werden können.