220/UEA XXV. GP

Eingebracht am 09.07.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, Wolfgang Katzian,

Mag. Christiane Brunner

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Vorlage eines Novellierungsentwurfs des Umweltförderungs-    gesetzes bis Herbst 2014

eingebracht im Zuge der Debatte über den Ausschussbericht betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz, das Bundesgesetz, mit dem der Betrieb von bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen über KWK-Punkte gesichert wird, und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, erlassen sowie das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz und das KWK-Gesetz geändert werden (Energieeffizienzpaket des Bundes)          (205 der Beilagen)

Die Frage der möglichst effizienten Nutzung der Energie ist in der Zukunft jenes Feld, in welchem rasches und entschlossenes politisches Handeln gefordert ist. Bereits im Jahr 2011 hat sich die damalige Bundesregierung darauf verständigt, an der Umsetzung eines Energieeffizienzgesetzes zu arbeiten. Im Regierungsprogramm für die Jahre 2013 bis 2018 wurden diese Vorgaben nochmals bekräftigt. Im Rahmen dieses Gesetzes sollen Lieferanten und alle Verbraucher zu einer effizienteren Nutzung von Energie angehalten werden. Entsprechend den Zielsetzungen der Bundesregierung soll die Entwicklung des Energieverbrauchs vom Wirtschaftswachstum abgekoppelt werden und der jährliche Energieverbrauch auf  dem Niveau der letzten Jahre (rund 1.100 Petajoule) stabilisiert werden.

Gleichzeitig erfordern die Erfüllung der energie- und klimapolitischen Ziele und Verpflichtungen Österreichs verbrauchsseitige Maßnahmen und empfehlen in diesem Zusammenhang auch das Setzen von Anreizen für Effizienzmaßnahmen.

Es soll somit dem Energieeffizienzgesetz, welches die vorhandenen Energieeinsparpotenziale hebt, ein Gesetz folgen, das die nicht verpflichteten Verbraucher stärker einbindet.

Nur ein effizienterer Einsatz von Energie in allen Bereichen und Sektoren kann letztendlich zu spürbaren Veränderungen und handfesten Ergebnissen bei der Energiepolitik führen.


Im Zuge der Regierungsvorlage zur Novelle des Umweltförderungsgesetzes von 2013, XXIV. GP 2250 d.B., wurde innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, dass ein bestehende Förderprogramme für Energieeffizienzmaßnahmen von Wirtschafts­und Umweltministerium zusammengeführt und ausgebaut werden sollen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft dem Nationalrat im Herbst 2014 einen Novellierungsentwurf zur Änderung des Umweltförderungsgesetzes unter Berücksichtigung folgender Punkte vorzulegen:

1.)   Schaffung eines von dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,     Umwelt und Wasserwirtschaft und Bundesminister für Wissenschaft,     Forschung und Wirtschaft gemeinsamen Energieeffizienz-  förderungsprogramms im Rahmen der Umweltförderung im Inland mit gemeinsamen Leitlinien und gemeinsamen Jahresprogrammen bei gleichzeitig selbständiger Fördermittelvergabe durch den jeweilig die Förderung gewährenden Bundesminister;

2.)   Aufnahme der Inhalte des Artikels 5 des Bundes-Energieeffizienzgesetzes;