245/UEA XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Peter Haubner

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Anforderungen an Freihandelsabkommen der EU

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Nationalrates über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Fairer Handel statt Konzernjustiz - Regierungsspitze mit Doppelspiel (2442/J)

Die Verhandlungen zwischen der EU und Kanada bzw. den USA über umfassende Freihandelsabkommen, die für die EU von der Europäischen Kommission geführt werden, waren bereits mehrfach Thema im Nationalrat und seinen Ausschüssen.

Nicht zuletzt auf Grund der mangelnden Transparenz dieser Verhandlungen besteht Unklarheit über die Zielsetzung und Auswirkungen der beiden Abkommen. Bedenken wurden neben der mangelnden Offenheit der Verhandlungen u.a. in Hinblick auf die Möglichkeit zur Aufrechterhaltung der hohen europäischen Sozial-, Umwelt-, Datenschutz- und Konsumentlnnenschutzstandards, den Erhalt öffentlicher Dienstleistungen, mögliche Investor-Staat-Streitschlichtung (ISDS) und die ausreichende Einbindung der nationalen Parlamente geäußert. Zumindest in Hinblick auf ISDS-Klauseln hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation gestartet, deren Ergebnisse jedoch noch nicht vorliegen und noch zu bewerten sein werden.

Angesichts dieser Kritik ist es unverständlich, dass die Europäische Kommission noch diese Woche das Ende der Verhandlungen mit Kanada bekannt geben will. Aus österreichischer Sicht erscheint dies eindeutig verfrüht. Vor einer rechtlich verbindlichen Unterzeichnung durch die EU muss die geäußerte Kritik jedenfalls ausreichend berücksichtigt und wo notwendig auch noch Änderungen am Vertragstext vorgenommen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird in Hinblick auf die Freihandelsabkommen der EU mit Kanada und den USA aufgefordert,

       weiterhin für die Aufnahme der Verpflichtung zur Einhaltung hoher sozialer, datenschutzrechtlicher und ökologischer Mindeststandards einzutreten und eine Absenkung europäischer Standards zu verhindern. Ziel ist es, bei den Freihandelspartnern der EU die Ratifikation sowie Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus den international anerkannten ILO-Übereinkommen sowie aus internationalen Umweltübereinkommen zu erreichen. Dabei ist auch auf ein effizientes Monitoring der Verpflichtungen und einen Mechanismus zur Beilegung von Differenzen bei mangelnder Umsetzung zu achten.

       sich gegenüber den europäischen Partnern und insbesondere der Europäischen Kommission weiterhin für eine Stärkung der Transparenz der Verhandlungen und einen Zugang der Öffentlichkeit zu Verhandlungsdokumenten einzusetzen sowie die interessierte Öffentlichkeit verstärkt in die Vor- und Nachbereitung der Verhandlungen einzubinden.

       sich dafür einzusetzen, dass derartige umfassende Freihandelsabkommen weiterhin als gemischte Abkommen klassifiziert und somit auch den nationalen Parlamenten zur Genehmigung vorgelegt werden.

       den Schutz öffentlicher Dienstleistungen gegenüber den Handelspartnern der EU auch auf europäischer Ebene weiterhin offensiv einzufordern. Dies bedeutet insbesondere, dass die Handlungsspielräume auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene zum Erhalt sowie Ausbau der öffentlichen Dienstleistungen bzw. der Daseinsvorsorge sicherzustellen und somit vor einer Einschränkung durch Liberalisierungsverpflichtungen zu schützen sind. Am Schutzniveau der bisherigen horizontalen Ausnahmen für öffentliche Dienstleistungen (,Public Utilityʻ-Klausel und „Subventionsvorbehalt“) muss festgehalten werden und auch das Recht der Mitgliedstaaten, über Definition, Organisation und Anforderungen an öffentliche Dienstleistungen zu entscheiden sowie das Subsidiaritätsprinzip müssen gewahrt bleiben. Außerdem muss es den Mitgliedstaaten weiterhin offenstehen, abhängig von den jeweiligen nationalen Gegebenheiten und im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen, ihre sensiblen öffentlichen Dienstleistungen in künftigen Handelsverhandlungen abzusichern.

Die Sinnhaftigkeit der Aufnahme von ISDS-Klauseln bei Abkommen mit Staaten mit entwickelten Rechtssystemen (z. B. USA und Kanada) ist aus heutiger Sicht nicht erkennbar.“