262/UEA XXV. GP

Eingebracht am 22.10.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Angela Lueger, Hermann Lipitsch, Werner Amon, Hermann Gahr, Wolfgang Gerstl, Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Daniela Musiol, Christoph Hagen: Nikolaus Alm

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Sternenkinder“

eingebracht im Zuge der Debatte über die Petition Nr. 18 betreffend "Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung aller Kinder ins Personenstandsregister" (275 d.B.) (TOP 3)

In Österreich werden fehlgeborene Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht (Fehlgeburten) nicht an die Personenstandsbehörden gemeldet und daher im Personenstandsregister nicht eingetragen. Dies bedeutet, dass diese Kinder nicht als Menschen anerkannt und geführt werden, unabhängig von der Dauer der Schwangerschaft und der Größe der Leibesfrucht. Zudem kommt es durch die 500- Gramm-Grenze zu einer Ungleichbehandlung, denn eine Schwangerschaft kann zwar weit fortgeschritten, das Kind jedoch aufgrund einer vorliegenden Mehrlingsschwangerschaft, oder gesundheitlichen Problemen im Wachstum retardiert und somit in Bezug auf die Gewichtgrenze benachteiligt sein. Dies führt bei betroffenen Eltern zu einer belastenden Situation, welche für die Verarbeitung dieses traumatischen und tragischen Ereignisses nicht hilfreich ist.

In Deutschland wurde am 15. Mai 2013 das Personenstandsgesetz dahingehend verändert, dass Eltern ihre fehlgeborenen Kinder auf eigenen Wunsch beurkunden lassen können, wenn sie das möchten. Dies ist auch rückwirkend zeitlich unbegrenzt möglich.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, eine Gesetzesinitiative zu erarbeiten und dem Nationalrat als Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher der rechtliche Rahmen geschaffen wird, dass auf Wunsch der Eltern auch im österreichischen Recht fehlgeborene Kinder beurkundet werden können.“