302/UEA XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haider, Dr. Hübner und weiterer Abgeordneter

betreffend Stopp den menschenrechtswidrigen Strafen in Saudi Arabien

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 594/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler- Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Keine Bestrafung des Bloggers Raif Badawi! (296 d.B.),TOP 17., in der 51. Sitzung des Nationalrates in der XXV. GP. am 20.11.2014

Saudi Arabien wird bis heute als „enger Verbündeter der westlichen Wertegemeinschaft“ behandelt und ist einer der „politisch privilegierten Ansprechpartner“ der europäischen Länder im Nahen Osten.

Amnesty International schreibt im Länderkurzbericht 2013 über Saudi Arabien unter https://www.amnestv.de/kurzinfo/2013/5/saudi-arabien auszugsweise wie folgt:

3.  FOLTER UND MISSHANDLUNGEN IN HAFT

Obwohl Saudi-Arabien dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (kurz: Anti- Folter-Konvention) mit Vorbehalten beigetreten ist, sind Folterungen und Misshandlungen weit verbreitet. Zu den angewendeten Foltermethoden zählen Stockschläge, Quetschungen, das Aufhängen von Gefangenen an den Handgelenken, Schlafentzug und Beleidigungen.

Die weit verbreitete Praxis der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt leistet der Folter Vorschub. Folter dient u.a. dazu, Gefangene einzuschüchtern und "Geständnisse" zu erpressen, die dann vor Gericht anerkannt werden. Foltervorwürfen wird nicht nachgegangen.

4.  GESETZLICH VERHÄNGTE KÖRPERSTRAFEN

Alkoholmissbrauch, Verleumdung, Erregung öffentlichen Ärgernisses oder Sexualdelikte werden mit der Prügelstrafe geahndet, teilweise zusätzlich zu anderen Strafen. Selbst Kinder und Jugendliche sind hiervon betroffen, obwohl Saudi-Arabien die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention) unterzeichnet hat. Die Auspeitschungen finden öffentlich statt und werden von der Religionspolizei (al-Mutawwa'in), dem "Komitee für die Verbreitung von Tugend und die Verhinderung des Lasters", durchgeführt. Strafen von 200 bis 400 und mehr Peitschenhieben sind nicht ungewöhnlich. Im Jahr 2012 wurden mindestens fünf Angeklagte zu 1000 - 2500 Peitschenhieben verurteilt. Die Strafe wird in der Regel in Intervallen von 30 bis 50 Hieben alle zwei bis vier Wochen vollstreckt. Die Schari'a- Gesetzgebung sieht in Saudi-Arabien immer noch Amputationsstrafen vor. Dazu zählen die Amputation der rechten Hand oder beider Hände bei Diebstahl sowie sogenannte Kreuzamputationen (rechte Hand und linker Fuß) bei Wiederholungstätern.

5.  TODESSTRAFE

Die Todesstrafe wird für eine Reihe von Vergehen verhängt, z.B. für Mord, Ehebruch, Vergewaltigung, bewaffneten Raubüberfall, Sabotage, Verschwörung, "Hexerei", sowie für Abfall vom islamischen Glauben (Apostasie). 1987 dehnte Saudi-Arabien den Anwendungsbereich der Todesstrafe auf Drogenschmuggel, -handel und -besitz aus. Im Jahr 2011 wurden mindestens 69 Hinrichtungen bekannt, 2012 betrug die Zahl der Hingerichteten mindestens 79. Die Dunkelziffer ist wesentlich höher. Die Hinrichtungen werden überwiegend durch Enthauptung des Verurteilten durch das Schwert vollzogen und finden öffentlich statt, zumeist nach dem Freitagsgebet. Saudi-Arabien stimmte wiederholt gegen die Resolutionen der UN-Generalversammlung für ein weltweites Hinrichtungsmoratorium.

Obwohl Saudi-Arabien die Kinderrechtskonvention unterzeichnet hat, werden immer noch Jugendliche, die zur Tatzeit minderjährig waren, zum Tode verurteilt und hingerichtet. Im März 2013 wurden in Abha im Süden Saudi-Arabiens sieben Männer hingerichtet, darunter zwei mutmaßlich zur Tatzeit Minderjährige.

Angesichts dieser Umstände reicht die bloße Befassung mit Einzelfällen nicht aus.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird ersucht, sich bei den Behörden Saudi Arabiens mit Nachdruck für die umgehende Abschaffung aller mit den Grundprinzipien der Menschenrechte unvereinbarer Strafen - insbesondere das öffentliche Enthaupten, Steinigen und Auspeitschen - einzusetzen und auch auf internationaler Ebene Verbündete für dieses Anliegen zu suchen.“