328/UEA XXV. GP

Eingebracht am 21.01.2015
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Gerstl, Pendl, Dr. Beatrix Karl Kolleginnen und Kollegen

betreffend Reformen des Dienst- und Besoldungsrechtes

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer- Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz und das Finanzprokuraturgesetz geändert werden (457 d.B.)

Die unterzeichneten Abgeordneten bekennen sich zu einer Reform des Dienst- und Besoldungsrechts und unterstützen das Ziel der Regierung, die Verhandlungen dazu bis Ende 2016 als Grundlage für die Erstellung einer Regierungsvorlage abzuschließen.

Aufgrund des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-530/13 ist aber eine unmittelbare Änderung der Dienstrechtsgesetze erforderlich. Eine nachhaltige Sanierung muss nach Auffassung der unterzeichneten Abgeordneten folgenden Prämissen Genüge tun:

-  Die neue Rechtslage muss europarechtskonform, das heißt insbesondere diskriminierungsfrei, sein.

I

-  Die neue Rechtslage muss vor dem Hintergrund des Konsolidierungspfades - zu dem sich die unterzeichneten Abgeordneten bekennen - möglichst kostenneutral sein.

-  Die neue Rechtslage darf die im Dienst stehenden öffentlich Bediensteten nicht benachteiligen. Durch den vorliegenden Abänderungsantrag ist gewährleistet, dass bei der Überleitung die bisherigen Gehälter gewahrt bleiben und dass in weiterer Folge zur Wahrung der Erwerbsaussichten der Zeitpunkt der nächsten Vorrückung vorgezogen wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

1.    Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechende Verbesserungsvorschläge für die aktuelle Änderung der Dienstrechtsgesetze aufgrund der Judikatur des EuGH vorzulegen, wenn eine eingehende Prüfung ergeben sollte, dass mit der Neuregelung eine Beeinträchtigung der Lebensverdienstsumme einhergeht.

2.    Die Bundesregierung wird aufgefordert, noch im März 2015 die Verhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zur im Regierungsprogramm vorgesehenen Reform des Dienst- und Besoldungsrechts mit dem Ziel aufzunehmen, diese bis Ende 2016 als Grundlage für die Erstellung einer Regierungsvorlage abzuschließen.