436/UEA XXV. GP

Eingebracht am 21.05.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Johann Höfinger und Hannes Weninger, Michael Pock, Ulrike Weigerstorfer

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Eliminierung von Verschmutzungen von Gewässern und Meeren durch primäres und sekundäres Mikroplastik sowie Erarbeitung einer Definition von Mikroplastik

 

eingebracht im Zuge der Debatte zum Antrag (1111/A(E)) der Abg. Johann Höfinger, Hannes Weninger betr. EU-weite Maßnahme gegen die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik (593 d.B.) (TOP 2)

 

Auf Initiative des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft fand am 11. und 12. Mai 2015 eine Stakeholder-Konferenz in Brüssel zum Thema „Eliminating Plastic and Microplastic Pollution – an urgent need“ statt. Anlässlich dieser Konferenz diskutierten Vertreter der Industrie, des Netzwerkes der europäischen Umweltagenturen, der EU-Kommission und von NGOs konkrete Schritte zur Vermeidung von Mikroplastikverschmutzung in Flüssen und Meeren.

 

Flüsse machen nicht an nationalen Grenzen halt, Plastikpartikel in den Flüssen auch nicht. Wenn es um die Identifizierung der Verschmutzungsquellen, um einheitliche Messmethoden in Gewässern und um europaweit vergleichbare Daten geht, bedarf es eines einheitlichen Vorgehens aller EU-Mitgliedstaaten.

 

Diese Konferenz war ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen Vorgehen, der noch weitere Maßnahmen folgen sollten, um die Mikroplastikverschmutzung in Gewässern und Meeren zu eliminieren.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert,

·         die Europäische Kommission zur Erarbeitung einer rechtlich verbindlichen Definition von Mikroplastik bis Ende 2015 aufzufordern,

·         sich auf Europäischer Ebene für konkrete und verbindliche Maßnahmen gegen die fortschreitende Verschmutzung von Gewässern mit sekundärem Mikroplastik einzusetzen, sowie

·         sich auf Europäischer Ebene für die Erarbeitung konkreter Initiativen, insbesondere konkreter verbindlicher Maßnahmen zur Eliminierung der Verschmutzung durch Mikroplastikpartikel in Verbraucherprodukten (wie zum Beispiel aus Kosmetika), welche nach regulärer Nutzung in das Abwassersystem eingeleitet werden, einzusetzen.“