459/UEA XXV. GP
Eingebracht am 18.06.2015
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EntschlieSSungsantrag
der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Carmen Schimanek,
Dipl.Ing. Gerhard Deimek
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Verlängerung befristeter Führerscheine
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6, Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (631 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (16. FSG-Novelle) (664 d.B.)
in der 81. Sitzung des Nationalrates am 18. Juni 2015
Die unterfertigen Abgeordneten stellen folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, gemeinsam mit den in der Vollziehung tätigen Gebietskörperschaften und Experten zu prüfen, ob eine gesetzliche Analogie zur § 57a-Pickerl Überprüfung bei der Verlängerung befristeter Führerscheine in Sachen Toleranzraum geschaffen werden kann, damit sich jede Verlängerung nach dem Datum der 1. Befristung richtet, und allenfalls eine diesbezügliche Regierungsvorlage dem Nationalrat zuzuleiten.“