459/UEA XXV. GP

Eingebracht am 18.06.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

 

der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Carmen Schimanek,

Dipl.Ing. Gerhard Deimek

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verlängerung befristeter Führerscheine

 

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6, Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (631 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (16. FSG-Novelle) (664 d.B.)

in der 81. Sitzung des Nationalrates am 18. Juni 2015

 

Die unterfertigen Abgeordneten stellen folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, gemeinsam mit den in der Vollziehung tätigen Gebietskörperschaften und Experten zu prüfen, ob eine gesetzliche Analogie zur § 57a-Pickerl Überprüfung bei der Verlängerung befristeter Führerscheine in Sachen Toleranzraum geschaffen werden kann, damit sich jede Verlängerung nach dem Datum der 1. Befristung richtet, und allenfalls eine diesbezügliche Regierungsvorlage dem Nationalrat zuzuleiten.“