460/UEA XXV. GP

Eingebracht am 18.06.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag.a Gertrude Aubauer, Dr. Hannes Jarolim, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ulrike Königsberger-Ludwig, Eva Mückstein, Mag.a Daniela Musiol, Dr. Andreas Karlsböck, Ulrike Weigerstorfer, Gerald Loacker, Freundinnen und Freunde                    

betreffend Umsetzung der Empfehlungen der parlamentarischen Enquete- Kommission „Würde am Ende des Lebens“

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Volksanwaltschafts- ausschusses über den Bericht des Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2014) (III-154 d.B.) (677 d.B.)

BEGRÜNDUNG

Im Band 1 des Berichtes der Volkanwaltschaft werden unter Punkt 3.8.2 Mängel in der Hospiz- und Palliativbetreuung für Kinder und Jugendliche beschrieben. Obwohl diese bereits im Jahr 2011 als eigenes gesundheitspolitisches Ziel definiert wurde, besteht derzeit nur ein punktuelles Unterstützungsangebot für die betroffenen Familien.

Die fehlende Hospiz- und Palliativbetreuung für Kinder und Jugendliche war auch eines der Themen der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende  des Lebens“. Die Einsetzung der Enquete-Kommission wurde am 24.6.2014 vom Hauptausschuss beschlossen. Gesamthaft ist die Umsetzung der Hospiz- und Palliativversorgung österreichweit erst zu ca. 50 Prozent gedeckt ist.

Die parlamentarische Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ wurde am 2. Juli 2014 konstituiert und hielt in der Folge 10 Sitzungen, davon 4 öffentliche Anhörungen mit gesamt rund 500 Experten, ab.

Auf Grundlage der Expertenhearings wurden auf Basis des schon bisher vorbildhaften österreichischen Wegs 51 Empfehlungen erarbeitet, unter anderem die Einsetzung eines Hospiz- und Palliativforums sowie eines/einer österreichweiten, unabhängigen Hospiz- und Palliativkoordinator/in, die Umsetzung eines Hospiz- und Palliativstufenplanes bis 2020 sowie die Einsetzung von jeweils 18 Millionen Euro in den Jahren 2016 und 2017 zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zusätzlich zum Status Quo.

In der 10. Sitzung am 3. März 2015 wurden die Empfehlungen von den Mitgliedern der Enquete-Kommission einstimmig beschlossen.

In der Empfehlung Nr. 5 der parlamentarischen Enquete-Kommission heißt es: „Kompetenzfragen und Finanzierungsstrukturen dürfen kein Hindernis sein, um tatsächlich den Ausbau von Hospiz und Palliativ Care 2015 bis 2020 voranzutreiben.“

Auch das derzeit gültige Regierungsprogramm sieht im Bereich Pflege und Betreuung als Maßnahme vor: „um das Ziel einer gesicherten Verfügbarkeit von mobiler und stationärer Hospizbetreuung, auch für Kinder, zu erreichen, soll entsprechend der Bedarfserhebung des österreichischen Bundesinstituts für Gesundheitswesen (ÖBIG) eine gemeinsame Finanzierung durch Bund, Länder und Sozialversicherungen entwickelt werden.“

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, der Sozialversicherung und den Trägern der Hospiz- und Palliativversorgung die Empfehlungen der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ zu prüfen und umzusetzen, zunächst insbesondere

-       Einsetzung eines/einer österreichweiten, unabhängigen Hospiz- und Palliativkoordinator/in

-       Einsetzung eines Hospiz- und Palliativforums

-       Erstellung eines Hospiz- und Palliativ Care Stufenplanes mit Umsetzung bis 2020 im Sinn von Punkt 5 des Berichtes (im Erwachsenenbereich sowie im Kinder- und Jugendbereich)

-       Einsetzung von jeweils 18 Millionen Euro in den Jahren 2016 und 2017 zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zusätzlich zum Status Quo, wobei wie in der Empfehlung Nummer 12 des Berichtes festgelegt die Mittel für die Umsetzung des Hospiz- und Palliativstufenplanes Eingang in die Agenda der kommenden Finanzausgleichsverhandlungen und Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern finden sollen.

Weiters werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht, dem Nationalrat einen Entwurf für eine weiterentwickelte Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht entsprechend den Empfehlungen des Berichtes vorzulegen(insbesondere die Punkte 29-37).