464/UEA XXV. GP

Eingebracht am 07.07.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Dr. Eva Glawischnig- Piesczek

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verbesserung der Prüftätigkeit in der Großbetriebsprüfung

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 2 über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (685 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz - KontRegG), das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkontenl (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz - GMSG) erlassen, das EU-Amtshifegesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert werden (749 d.B.)

BEGRÜNDUNG

Die Aufgaben der Finanzämter, insbesondere im Bereich der Großbetriebsprüfung sind in den letzten Jahren immer schwieriger geworden. Einerseits werden die Rechtsmaterien immer komplexer und umfangreicher und daher die Vollziehung und Prüfung schwieriger. Andererseits stehen die Steuerprüferlnnen in der Großbetriebsprüfung                                                                   hochspezialisierten                  Steuerberaterinnen,

Wirtschaftstreuhänderlnnen und Rechtsanwältinnen gegenüber.

Ein Bericht des Rechnungshofes zeigt, dass den Kosten der in der Steuerprüfung eingesetzten Finanzbediensteten weit höhere Mehrergebnisse gegenüberstehen. Zwischen 2008 und 2012 ist der Nutzen der eingesetzten Bediensteten im Durchschnitt zwölfmal so hoch gewesen wie ihre Kosten. Besonders hoch ist der Nutzen von Bediensteten in der Großbetriebsprüfung. Dort sind die Mehreinnahmen mehr als 30 Mal so hoch wie die Kosten. Die durchschnittlichen Kosten lagen hier bei rund 73.900 Euro, das Mehrergebnis je Beschäftigten bei 2,25 Mio. Euro.

Ziel im Rahmen von Großbetriebsprüfungen muss es daher sein, dass die Steuerprüferlnnen der Finanz auf Augenhöhe mit den BeraterInnen arbeiten und verhandeln können. Das kann nur gelingen, wenn Ressourcen aufgestockt und die fachliche Expertise sowie der Spezialisierungsgrad der PrüferInnen weiter gewährleistet und erhöht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht, die Schlagkraft der Großbetriebsprüfung zu erhöhen. Damit die Finanz auf Augenhöhe mit den SteuerberaterInnen, Wirtschaftstreuhänderlnnen und RechtsanwältInnen agieren kann, ist die Gewährleistung der fachlichen Expertise sowie die Erhöhung des Spezialisierungsgrads der PrüferInnen in der Großbetriebsprüfung sicherzustellen und die Personalressourcen - vorwiegend durch Umschichtungen und Umstrukturierungen - aufzustocken.“