465/UEA XXV. GP

Eingebracht am 07.07.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann Kolleginnen und Kollegen

betreffend Umsetzung von Maßnahmen gegen „aggressive Steuerplanung“ von Großunternehmen

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 2 über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (685 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz - KontRegG), das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen (Käpitalabfluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz - GMSG) erlassen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert werden (749 d.B.)

BEGRÜNDUNG

Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug werden zunehmend stärker thematisiert. Angaben des ehemaligen EU-Steuerkommissars, Algirdas Šemeta, die auf Steuerausfälle der öffentlichen Haushalte in Höhe von 1.000 Mrd Euro pro Jahr hinweisen, Enthüllungen durch „offshore Leaks“ des Netzwerks investigativer Journalisten („International Consortium of Investigative Journalists“) oder durch Arbeiten von NGOs wie „Tax Justice Network“ haben wichtige Beiträge geleistet.

Im Bereich der Unternehmensbesteuerung wurden „konzernweite Steuerstrategien“ im Zuge der Internationalisierung global tätiger Konzerne entwickelt, die dazu dienen Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verschieben oder die Bemessungsgrundlage zu verringern, um möglichst geringe Steuern zu bezahlen. Damit werden die Gewinne oft nicht mehr in jenen Ländern versteuert, in denen sie erwirtschaftet werden. Für öffentliche Empörung sorgte in den letzten Monaten „Lux Leaks“ mit der Veröffentlichung von verbindlichen Vorbescheiden („Advance Tax Rulings“) ausgestellt durch Luxemburger Steuerbehörden. Konzernen aus verschiedenen Ländern wurde rechtlich verbindlich eine niedrige Besteuerung zugesichert.

Bereits zwei Drittel des grenzüberschreitenden Handels erfolgt innerhalb von Konzernen und mehr als die Hälfte des Welthandels fließt über Steueroasen. Das sollte ein Alarmsignal sein, das aufgegriffen werden muss, um ein faires System der Besteuerung zu schaffen. Den Nationalstaaten sind im Rahmen ihrer Gesetzgebung Grenzen gesetzt. Die Mitgliedstaaten der EU, die G20 und die OECD setzen sich laufend mit Fragen der internationalen Steuervermeidung auseinander. Deren Aktionspläne (wie z.B. BEPS) sind grundsätzlich sehr zu begrüßen. Die Gelegenheit, die „Lux-Leaks“ bietet, sollte daher nicht ungenutzt bleiben und für eine Intensivierung der Bemühungen im Kampf gegen die aggressive Steuerplanung genutzt werden. Es gilt einerseits, die Interessen der europäischen Bürgerinnen und Bürger vor jene steuervermeidender Großkonzerne zu stellen. Andererseits geht es aber auch darum, Wettbewerbsverzerrungen gegenüber heimischen KMUs zu beseitigen, die nicht multinational organsiert sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, die nachstehenden Maßnahmen gegen „aggressive Steuerplanung“ auf nationaler, supranationaler und internationaler Ebene mit Nachdruck voranzutreiben und sich für eine Umsetzung auf nationaler Ebene im Einklang mit supra- und internationalen Entwicklungen einzusetzen:

1.    Schaffung von Transparenz

o    Transparenz für Unternehmensgewinne schaffen

Modelle zur „aggressiven Steuerplanung“ verschleiern, in welchem Land die Gewinne erwirtschaftet werden. Die Antwort darauf ist Transparenz durch ein „country by country-Reporting“, vor allem über Gewinne, Steuern, Umsätze und die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. .

o    Transparenz von Advance Rulings

Mehr Transparenz durch den Austausch von Rulings zwischen den Finanzbehörden der Mitgliedstaaten und Veröffentlichung jener Rulings von allgemeiner Bedeutung

o    Mehr Transparenzüber die wirtschaftlichen Eigentümer

Einkommen wird häufig in Firmen, Trusts und Stiftungen mit komplizierten Besitz-Strukturen versteckt. Es braucht daher mehr Transparenz aller wirtschaftlichen Eigentümer aller Gesellschaften, um die Nutzung von Scheinkonstruktionen zu erschweren.

o    Gewinne von multinationalen Konzernen dort besteuern, wo sie erwirtschaftet werden

Multinational tätige Konzerne müssen mit ihren komplexen Strukturen steuerlich als eine Einheit angesehen und dort besteuert werden, wo die Gewinne erwirtschaftet werden.

2.    Steuerliche Nichtanerkennung von Gesellschaften, die allein zum Zweck der Steueroptimierung Gesellschaften in verschiedenen Mitgliedstaaten gegründet haben.


3.    Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung

o    Einheitliche Bemessungsgrundlagen für die Unternehmensbesteuerung in der EU

Einführung einer harmonisierten Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer, verpflichtend für grenzüberschreitend tätige Unternehmen

o    Mindeststeuersätze für die EU-Unternehmensbesteuerung

Wie bereits bei der Mehrwertsteuer erfordert der EU-Binnenmarkt Mindestregeln, um den Wettbewerb nicht unfair werden zu lassen. Die Steuersätze für die Unternehmensbesteuerung sollten ebenso mittels Mindestsatz festgelegt werden.

o    Verhinderung der Steuerumgehung über außereuropäische Steueroasen

Sind innerhalb der EU alle Lücken geschlossen, müssen Wege über Drittstaaten verhindert werden. Dafür sollte das bi- und multilaterale Netzwerk über den internationalen Informationsaustausch von Steuerdaten zügig ausgebaut werden.