478/UEA XXV. GP

Eingebracht am 07.07.2015
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Steinacker, Dr. Jarolim Kolleginnen und Kollegen

betreffend Evaluierung des Richtwerts

eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundegesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftsgesetz 2006 geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2015) (687 d.B.)

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Sollte sich im Zuge der Abrechnungen der Verwertungsgesellschaften für das Geschäftsjahr 2016 herausstellen, dass der Richtwert von 29 Millionen Euro Gesamtaufkommen an Vergütungen (in etwa 20 Mio. bei Speichermedien und 9 Mio. Reprographievergütung) durch die Rückerstattungen wesentlich, d.h. um mindestens 1 Mio. Euro per anno unterschritten wird, so wird der Bundesminister für Justiz ersucht, Gespräche mit allen Beteiligten mit dem Ziel möglicher Anpassungen dieses Deckels für die Folgejahre aufzunehmen.“