510/UEA XXV. GP

Eingebracht am 23.09.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Unselbstständiger Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pendl, Amon, Weninger, Steinacker

Kolleginnen und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1296/A der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert wird (793 d.B.)

betreffend Evaluierung der Bestimmungen gegen Schlepperei

Begründung

Ausgelöst durch internationale bzw. nationale Konflikte wie in Syrien oder im Irak, die bereits eine Unzahl von Menschenleben gekostet und massive Flüchtlingswellen ausgelöst haben, sehen sich Österreich und Europa einem kaum noch zu bewältigenden Zustrom an Menschen ausgesetzt, die gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen. Aber auch aus anderen politisch instabilen Regionen wie Afghanistan, Pakistan oder Somalia strömen zahllose Menschen in der Hoffnung auf Sicherheit und ein besseres Leben für sie und ihre Familien nach Europa und Österreich. Leider kann aufgrund der wohl noch länger andauernden Bürgerkriegs- oder bürgerkriegsähnlichen Situationen bzw. der instabilen Verhältnisse in den Herkunftsländern verglichen mit Österreich und Europa nicht damit gerechnet werden, dass der Flüchtlingszustrom in absehbarer Zeit abreißen wird.

Viele dieser hilfs- und schutzbedürftigen Menschen werden Opfer einer organisierten grenzüberschreitenden Schleppermafia, die die Notlage der Flüchtlinge schamlos ausnützt, um skrupellos maximalen Profit aus der Notlage von Menschen zu schlagen. Bei diesen kriminellen Machenschaften spielen Menschenleben keine Rolle, wie die zahlreichen Opfer, die bereits in diesem Jahr im Mittelmeer und in der Ägäis aber auch in Österreich beklagt werden mussten, schmerzlich vor Augen führen.

Sowohl der Nationalrat in seiner Entschließung vom 31. August 2015 sowie die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung als auch der Europäische Rat, der Rat der Europäischen Union sowie die Europäische Kommission haben sich in diesem Jahr mehrmals und eindeutig dazu bekannt, dass zur Bewältigung der aktuellen Flüchtlingskrise auch die Schlepperei nachhaltig aufs Schärfste bekämpft werden muss.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, binnen zwölf Monaten zu evaluieren, ob durch die geplante Verschärfung des §114 FPG die erhofften Ergebnisse erzielt werden und die Schlepperei in Österreich effektiver und nachhaltiger bekämpft werden konnte, indem in verstärktem Maße gegen Schlepper vorgegangen werden konnte. Darüber hinaus werden die zuständigen Bundesminister aufgefordert, zu untersuchen, ob die in Österreich geltenden Strafbestimmungen dem europäischen und internationalen Niveau entsprechen.