594/UEA XXV. GP

Eingebracht am 26.11.2015
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pendl, Mag. Schönegger, Dr. Bösch, Hagen, Alm, Dr. Pilz

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ÖBH 2018

eingebracht im Zuge der Debatte betreffend den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 - BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.) - UG 14 Militärische Angelegenheiten und Sport

Im Dezember 2014 wurde von der österreichischen Bundesregierung das Strukturpaket ÖBH 2018 präsentiert, welches auf die damaligen einsatzwahrscheinlichen Aufgaben des Bundesheeres abgestellt wurde.

Seitdem hat sich aber die sicherheitspolitische Lage deutlich geändert. Der Konflikt in der Ukraine zeigt, dass militärische Kampfhandlungen in der Nähe der EU-Außengrenzen nicht auszuschließen sind. Die terroristischen Anschläge in Frankreich und die zu koordinierenden Flüchtlingsströme, bei deren Bewältigung dem ÖBH wesentliche sicherheitspolizeiliche Assistenzaufgaben zukommen, stellen die Österreichische Sicherheitspolitik vor neue Herausforderungen.

Aufgrund der terroristischen Anschläge in Frankreich hat Präsident Hollande die EU‑Mitgliedstaaten aufgefordert, sich solidarisch bei der Bekämpfung des Terrorismus zu beteiligen.

Diese Ereignisse stellen das ÖBH bei der Aufgabenerfüllung in den Kernbereichen militärische Landesverteidigung sowie friedensehrhaltende, friedensichernde und friedensschaffende Einsätze vor neue Herausforderungen.

Die Unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport, werden ersucht, dem Nationalrat einen akkordierten Bericht zuzuleiten, inwiefern die Auswirkungen der in der Begründung dargestellten Entwicklungen Änderungen oder Ergänzungen des Strukturpaketes ÖBH-2018 notwendig machen.“