653/UEA XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
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Unselbständiger Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Andreas Schieder Kolleginnen und Kollegen

betreffend Beibehaltung des Bargeldes

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (995 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 und das Bundeshaftungsobergrenzengesetz geändert werden (1001 d.B.)

Begründung

Das Vertrauen der Österreicherinnen und Österreicher in den Euro und das Bargeld ist groß; das bestätigt auch der Umstand, dass in Österreich 89% aller Geschäfte in Bargeld abgewickelt werden. Dieses Vertrauen in das Bargeld und den baren Zahlungsverkehr ist schützenswert.

Unbestritten ist der legitime Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und die Finanzierung von Terrorismus, dh gegen die Verwendung und das Einschleusen von Bargeld aus illegalen Geschäften in den legalen Geldkreislauf. Obwohl eine Beschränkung des baren Zahlungsverkehrs im Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und die Finanzierung von Terrorismus, ein legitimes öffentlichen Interesse darstellt, wäre die Abschaffung von Bargeld im Zahlungsverkehr ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in Freiheitsrechte wie die Vertragsfreiheit und die Privatautonomie. Im Sinn der Vertrauensbildung sollen weder auf österreichischer Ebene noch auf Ebene der Europäischen Union oder der Völkergemeinschaft Maßnahmen gesetzt werden, die das Vertrauen in die Bargeldbereitstellung volkswirtschaftlich erschüttern könnten. Insbesondere soll durch keine Maßnahme die Möglichkeit zur Kapitalbildung (in welcher Form auch immer), die dem Aufbau von Wohlstand dient, eingeschränkt werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden


 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„In Anerkennung der Bedeutung der Verwendung von gesetzlich zugelassenen Euro- Banknoten und -Münzen als Ausdruck der verfassungsgesetzlich garantierten Privatautonomie werden die Österreichische Bundesregierung und alle ihre Mitglieder aufgefordert, sich auf allen Ebenen der europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft dafür einzusetzen, dass weiterhin der uneingeschränkte Zahlungsverkehr mit Euro-Banknoten und -Münzen durch keinen Maßnahmen eingeschränkt und das Bargeld als Zahlungsmittel beibehalten wird.“