700/UEA XXV. GP

Eingebracht am 19.05.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

Der Abgeordneten Schieder, Lopatka, Pilz, Vavrik, Lugar, Yilmaz, Pfurtscheller, Aslan, Kolleginnen und Kollegen

Betreffend der geplanten Aufhebung der Immunität von 138 Abgeordneten im türkischen Parlament.

Eingebracht im Zuge der Debatte zur Erklärung des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß §19 Abs. 2 GOG in der 130. Sitzung des Nationalrates am 19.5. 2016.

Mit großer Besorgnis verfolgt der Österreichische Nationalrat die anstehende Abstimmung in der Türkei zur Aufhebung der Immunität von mehr als einem Viertel der Abgeordneten. Uneingeschränkte Oppositionsarbeit ist ein integraler Bestandteil einer lebendigen Demokratie, die Opposition durch den Immunitätsverlust zum Schweigen zu bringen, ist nicht der richtige Weg zur Lösung von Problemen.

Von der Aufhebung der Immunität sind alle Parteien, insbesondere jedoch die pro­kurdischen Abgeordneten der HDP betroffen. Dadurch könnte der Konflikt mit der kurdischen Bevölkerung weiter angeheizt werden, anstatt Stabilität und Frieden in der Region zu forcieren. Dabei wäre Stabilität in den kurdischen Gebieten sowohl für die inner­türkische als auch für die regionale Stabilisierung entscheidend.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen

„Die Bundesregierung wird ersucht, sich mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für eine umfassende Achtung aller Grund- und Menschenrechte, inklusive der politischen Rechte der Opposition, sowie für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei einzusetzen. Weiters soll auf eine Deeskalation der Gewalt in den kurdischen Gebieten in der Türkei und auf eine rasche Rückkehr zum Friedensprozess hingewirkt werden."