849/UEA XXV. GP

Eingebracht am 26.04.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

gem. § 55 GOG-NR

der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Gerald Loacker, Ing. Waltraud Dietrich
und Kolleginnen und Kollegen

betreffend Heimopferrentengesetz

eingebracht im Zuge der Debatte über den TOP 2, Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1596 der Beilagen

Nach dem Heimopferrentengesetz (HOG) soll die Volksanwaltschaft eine weisungsfreie Rentenkommission einrichten, der jedenfalls Vertreter von Opferhilfeorganisationen angehören. Sie soll im Wesentlichen Vorschläge für schriftliche begründete Empfehlungen des Kollegiums der Volksanwaltschaft an die Entscheidungsträger erstatten, ob die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rentengewährung nach dem HOG vorliegen.

Für die Volksanwaltschaft müssen die erforderlichen Ressourcen (Personal, Kosten der Rentenkommission, Clearing) vom Bundesminister für Finanzen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt bereitgestellt werden. Das HOG soll mit 1. Juli 2017 in Kraft treten bzw. wird die Kommission ab diesem Zeitpunkt tätig werden.

Für die im HOG vorgesehene Projektförderung (Beratung, Unterstützung, Prävention) sind dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die erforderlichen Mittel aus dem allgemeinen Budget durch den Bundesminister für Finanzen zur Verfügung zu stellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass

1.    der Volksanwaltschaft für den Betrieb der Rentenkommission nach dem Heimopferrentengesetz (HOG) ausreichende Mittel für juristisches Personal einschließlich einer Berücksichtigung im Stellenplan,

2.    ausreichende finanzielle Mittel für den laufenden Betrieb der Rentenkommission inklusive der für das Clearing erforderlichen Kosten, und

3.    dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ausreichend Mittel für die Projektförderung zur Beratung und Unterstützung der Opfer  sowie zur Prävention

aus allgemeinen Budgetmitteln jährlich zur Verfügung gestellt werden.“