890/UEA XXV. GP
Eingebracht am 07.06.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde
betreffend Vertretung der Menschen mit Behinderung im ORF-Publikumsrat
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 2167/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Darstellung von Menschen mit Behinderung in den Medien
BEGRÜNDUNG
Im ORF-Publikumsrat ist kein selbst behinderter Experte/keine selbst behinderte Expertin für den Bereich Menschen mit Behinderung vertreten. Dies widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die den Grundsatz der Selbstvertretung von behinderten Menschen in allen sie betreffenden Gremien vorsieht.
In § 28 Abs. 4 ORF-Gesetz ist geregelt:
„Der Bundeskanzler hat für die weiteren Mitglieder Vorschläge von Einrichtungen
bzw. Organisationen, die für die nachstehenden Bereiche bzw. Gruppen
repräsentativ sind, einzuholen: die Hochschulen, die Bildung, die Kunst, der Sport,
die Jugend, die Schüler, die älteren Menschen, die behinderten Menschen, die Eltern bzw. Familien, die Volksgruppen, die Touristik, die Kraftfahrer, die Konsumenten und der Umweltschutz.“
Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) und die Selbstbestimmt Leben Initiative Österreich (SLIÖ) haben vor der letzten Bestellung
des ORF-Publikumsrates fünf qualifizierte behinderte Kandidatinnen für die Vertretung behinderter Menschen nominiert. Trotzdem kam es dann zur Bestellung eines nichtbehinderten Vertreters. Menschen mit Behinderung sind jedoch selbst die ExpertInnen für alle sie betreffenden Angelegenheiten und nicht VertreterInnen von medizinischen Berufen oder Pflege- und Betreuungseinrichtungen.
Damit in Zukunft sichergestellt ist, dass die Interessen von Menschen mit Behinderungen im ORF-Publikumsrat durch eine selbst behinderte Person vertreten werden, und damit die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt wird, ist das ORF-Gesetz zu präzisieren.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der in § 28 Abs.4 des ORF-Gesetzes im Publikumsrat die verpflichtende Bestellung eines selbst behinderten Vertreters/einer selbst behinderten Vertreterin für den Bereich Menschen mit Behinderung vorsieht.