890/UEA XXV. GP

Eingebracht am 07.06.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Vertretung der Menschen mit Behinderung im ORF-Publikumsrat

 

 

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 2167/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend

Darstellung von Menschen mit Behinderung in den Medien

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Im ORF-Publikumsrat ist kein selbst behinderter Experte/keine selbst behinderte Expertin für den Bereich Menschen mit Behinderung vertreten. Dies widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die den Grundsatz der Selbstvertretung von behinderten Menschen in allen sie betreffenden Gremien vorsieht.

In § 28 Abs. 4 ORF-Gesetz ist geregelt:

„Der Bundeskanzler hat für die weiteren Mitglieder Vorschläge von Einrichtungen

bzw. Organisationen, die für die nachstehenden Bereiche bzw. Gruppen

repräsentativ sind, einzuholen: die Hochschulen, die Bildung, die Kunst, der Sport,

die Jugend, die Schüler, die älteren Menschen, die behinderten Menschen, die Eltern bzw. Familien, die Volksgruppen, die Touristik, die Kraftfahrer, die Konsumenten und der Umweltschutz.“

Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) und die Selbstbestimmt Leben Initiative Österreich (SLIÖ) haben vor der letzten Bestellung

des ORF-Publikumsrates fünf qualifizierte behinderte Kandidatinnen für die Vertretung behinderter Menschen nominiert. Trotzdem kam es dann zur Bestellung eines nichtbehinderten Vertreters. Menschen mit Behinderung sind jedoch selbst die ExpertInnen für alle sie betreffenden Angelegenheiten und nicht VertreterInnen von medizinischen Berufen oder Pflege- und Betreuungseinrichtungen.

Damit in Zukunft sichergestellt ist, dass die Interessen von Menschen mit Behinderungen im ORF-Publikumsrat durch eine selbst behinderte Person vertreten werden, und damit die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt wird, ist das ORF-Gesetz zu präzisieren.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der in § 28 Abs.4 des ORF-Gesetzes im Publikumsrat die verpflichtende Bestellung eines selbst behinderten Vertreters/einer selbst behinderten Vertreterin für den Bereich Menschen mit Behinderung vorsieht.