3/US XXV. GP – Verlangen gem. § 33 Abs. 1

Eingebracht am 14.03.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit Debatte (Verlangen)
§ 33 Abs 1 iVm § 33 Abs 4 GOG-NR

der Abgeordneten KO Strache, Dr. Pilz Kolleginnen und Kollegen

betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses über das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“

Die unterzeichnenden Abgeordneten verlangen gemäß § 33 Abs 1 2. Satz GOG die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Untersuchungsgegenstand

Untersuchungsgegenstand ist die Vollziehung des Bundes betreffend das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2016.

Inhaltliche Gliederung des Untersuchungsgegenstandes nach Beweisthemen und Untersuchungsabschnitten:

I.             Vergleichsabschluss und Task Force

Aufklärung über alle Umstände und Erwägungen, die zum Abschluss des Vergleichs im Jahr 2007 betreffend das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ geführt haben, über seinen Inhalt und die sich daraus ergebenden Kosten und Auswirkungen, über Einflussnahmen auf und durch Entscheidungsträger und Spitzenrepräsentanten der Regierungsparteien in der XXIII. Gesetzgebungsperiode im Zusammenhang mit dem Vergleich mit der Eurofighter GmbH, insbesondere jener Einflussnahmen auf und durch Bundeskanzler Dr. Gusenbauer und den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Darabos, deren Kabinette und den in den von ihnen geleiteten Bundesministerien beschäftigten Personen, ob es dabei zu unzulässigen Zahlungsflüssen im Sinne des Punktes II. gekommen ist sowie über die Einrichtung und die Tätigkeit der Task Force „Luftraumüberwachungsflugzeug“ im BMLVS im Zeitraum des Untersuchungsgegenstandes.

II.            Unzulässige Zahlungsflüsse

Aufklärung ob und gegebenenfalls in welcher Höhe von Verkäuferseite Kosten für Provisionen, Vermittlungsgebühren oder sonstige Zahlungen an Dritte in der Preisbildung berücksichtigt oder sonst dem Bund verrechnet wurden, auf welchen Wegen derartige Mittel verteilt und weiterverrechnet wurden, inwiefern dies der Käuferseite offen gelegt wurde, ob aus diesen Zahlungsflüssen Politiker, Amtsträger, Bedienstete oder Auftragnehmer des Bundes, der Länder oder anderer öffentlicher Körperschaften oder diesen jeweils nahestehende Personen Zahlungen, Provisionen oder sonstige Vorteile erhielten, ob dadurch gegen Gesetze, Ausschreibungsbedingungen oder Vertragsbedingungen oder sonstige Regelungen verstoßen wurde, in welcher Höhe der Bund dadurch geschädigt wurde, und welche Konsequenzen daraus gezogen wurden, und zwar jeweils bezogen auf

 

a.   die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren und die Typenentscheidung,

b.    die Vertragsverhandlungen und den Abschluss des Kaufvertrags,

c.    die Vertragsverhandlungen und den Abschluss des Gegengeschäftsvertrags,

d.   die Vermittlung, den Abschluss, die Meldung und die Anrechnung von Gegengeschäften,

e.   die Beendigung des Untersuchungsausschusses zur Beschaffung von Kampfflugzeugen, sowie die Erfüllung der Informationsvorlagepflichten gemäß Punkt IV.,

f.     die Zahlung der Kaufpreisraten,

g.   die Lieferung und Abnahme der Kampfflugzeuge,

h.    den Abschluss von Service- und Wartungsverträgen sowie die Lieferung von Ersatzteilen, und

i.     den laufenden Betrieb

betreffend das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“.

III.          Informationslage bei Vertragsabschluss

Aufklärung über die Informationslage und Entscheidungsgründe der Amtsträger und Bediensteten des Bundes betreffend die wesentlichen Inhalte des Kaufvertrages, insbesondere betreffend die Leistungsfähigkeit, den Preis, die Betriebs- und Wartungskosten und die Lieferfähigkeit der Verkäuferseite hinsichtlich des vertraglich vereinbarten Leistungsgegenstandes und welche Konsequenzen daraus gezogen wurden, und zwar

a.     im Rahmen der Ausschreibung und Typenentscheidung

b.   im Rahmen der Verhandlungen über und den Abschluss des Kaufvertrages

c.    im Zeitpunkt der Leistung der vereinbarten Kaufpreiszahlungen

d.   im Rahmen der Vergleichsverhandlungen und bei Vergleichsabschluss im Jahr 2007

e.   bei Abnahme der tatsächlich gelieferten Flugzeuge

betreffend das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“.

IV.  Erfüllung von Vorlage- und Informationspflichten

Aufklärung, ob die damalige Bundesregierung dem Untersuchungsausschuss zur Untersuchung aller Abläufe und Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Beschaffungsvorgang der Eurofighter-Kampfjets (1/GO XXIII. GP) in den Jahren 2006 und 2007 Informationen bzw. Akten vorenthielt. Der damalige Untersuchungsgegenstand lautete:

         Aufklärung über sämtliche Vorbereitungshandlungen zur Vergabe, das Vergabeverfahren, durchgeführte Bewertungen sowie der Zuschlagserteilung samt Vortrag an den Ministerrat;

         Aufklärung über Änderung der Ausschreibung, die die Eurofighter begünstigt haben (Verzicht auf Zwischenlösung; Änderung der Lieferfristen; Ausscheidung bzw. Nichtberücksichtigung anderer Bieter, etc.);

         Aufklärung über die Begünstigung der Eurofighter durch die Wahl der Zahlungsvariante;

         Aufklärung über die Finanzierung, die Rolle der Bundesfinanzagentur und die Hintergründe der gewählten Vorgangsweise;

        Aufklärung über die tatsächliche Vertragsgestaltung aller Verträge zwischen dem BMLV, dem BMF, dem BMWA sowie sonstiger Bundesbehörden und der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH;

         Aufklärung über die tatsächliche Vertragsgestaltung aller Verträge zwischen dem BMLV und der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland bzw. dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland (BMVg) im Zusammenhang mit der Beschaffung der Eurofighter;

        Aufklärung über sonstige Verträge und Vereinbarungen;

         Aufklärung über die tatsächlichen Ausstiegskosten aus den Eurofighter­Beschaffungsverträgen;

         Aufklärung über die vertraglich vereinbarten technischen Spezifikationen sowie Kostenfolgen von notwendig gewordenen Umrüstungen von bereits gelieferten Kampfflugzeugen; Aufklärung über die tatsächliche Höhe der jährlichen Betriebskosten für den Einsatz von 18 Kampfflugzeugen;

         Aufklärung über die Gesamtkosten des Waffensystems Eurofighter für die geplante Lebensdauer (Life-cycle-costs);


        Aufklärung von Einflussnahmen auf und durch Entscheidungsträger und Spitzenrepräsentanten der Regierungsparteien in der XXI. und XXII. Gesetzgebungsperiode im Zusammenhang mit der Beschaffung der Eurofighter, insbesondere jener Einflussnahmen auf und durch Bundeskanzler Schüssel, die Vizekanzlerlnnen aD Riess-Passer und Haupt, den Bundesminister für Finanzen Grasser, den Bundesminister für Wirtschaft Bartenstein, den Bundesminister für Landesverteidigung Platter sowie den Bundesminister für Landesverteidigung aD Scheibner, deren Kabinette und den in den von ihnen geleiteten Bundesministerien beschäftigten Personen;

        Aufklärung der Rolle von Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung im Zusammenhang mit der Beschaffung der Eurofighter;

        Aufklärung der Rolle von parteinahen Firmen, insbesondere der „100% Communications PR-Agentur GmbH“;

        Aufklärung über die Tätigkeit von bezahlten Lobbyisten der Firma Eurofighter im Verlauf des Beschaffungsvorganges;

        Aufklärung des Vorwurfs der Verfolgung von „wirtschaftlichen (Eigen-)interessen“ von politischen Parteien und persönlichen Interessen von Regierungsmitgliedern und sonstigen Repräsentanten der Regierungsparteien im Zuge der Beschaffung der Eurofighter;

        Aufklärung über die Vorgänge rund um die Ministerratsentscheidung am

2.     Juli 2002 hinsichtlich der Meinungsbildung der Mitglieder der Bundesregierung, insbesonders von Bundesminister Grasser, Bundesminister Scheibner und Bundeskanzler Schüssel;

        Aufklärung über die behaupteten, angebahnten oder realisierten Kompensationsgeschäfte sowie deren Einfluss auf die Kaufentscheidung;

         Aufklärung hinsichtlich der Reduktion der Kampfflugzeugstückzahl von 24 Geräten auf 18 unter Nichteinhaltung des selbst gewählten Vergabeverfahrens;

        Aufklärung über die durch die Bundesregierung vorgenommene Anmietung von Kampfflugzeugen zur Überbrückung des Zeitraumes bis zur Eurofighter-Auslieferung;

         Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten.


VERLANGEN

auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses über das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“