Parlament Österreich

 

 

 

V-17 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Montag, 14. Dezember 2015

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXV. Gesetzgebungsperiode       Montag, 14. Dezember 2015

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

1.    7399/13

Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Ermächtigung der Europäischen Kommission, im Namen der Mitgliedstaaten über die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallenden Bestimmungen eines umfassenden Handels- und Investitionsabkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika zu verhandeln

Gemeinsame Leitlinien Konsultationsfrist für Kroatien: 4.6.2013

(115828/EU XXIV.GP)

 

 

2.    TPC 259/14

CETA Consolidated text

(35199/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei der Beurteilung der transatlantischen Handelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) einerseits und Kanada (CETA) andererseits sind die Fronten verhärtet – auch innerhalb der Koalition. Zankapfel ist und bleibt der Investitionsschutz, wobei FPÖ und Grüne auch grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit und der positiven Auswirkungen derartiger Verträge für die heimische Wirtschaft hegen.

 

Zwei Anträge der FPÖ auf Stellungnahme, dem vorliegenden CETA-Vertragsentwurf eine klare Absage zu erteilen und sich für einen umgehenden Stopp der Verhandlungen zu TTIP einzusetzen, erhielten nicht die erforderliche Mehrheit. Die FPÖ wurde lediglich seitens der Grünen unterstützt.

 

 

 

Ziel von TTIP ist es, noch bestehende Zölle und andere Beschränkungen abzuschaffen, wobei für sensible Agrarwaren längere Zollabbaufristen und/oder Kontingentierungen in Aussicht genommen werden. Grundsätzlich soll das aufgrund der nationalen Gesetze erreichte Liberalisierungsniveau festgeschrieben werden. Audiovisuelle Dienstleistungen wurden für die EU schon im Verhandlungsmandat vom Dienstleistungs- und Niederlassungskapitel ausgenommen. Genauso sei für die öffentlichen Dienstleistungen sowie die einzuhaltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen schon im Verhandlungsmandat ein wirksamer Schutz vorgesehen, heißt es im Papier des Wirtschaftsministeriums.

 

Wesentliches Verhandlungsziel sei die Erleichterung des Zugangs zu öffentlichen Beschaffungsmärkten der USA für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), vor allem durch die Beseitigung der amerikanischen Präferenzbestimmungen, wie den "Buy American"-Regelungen und den Sonderregelungen für US-KMU, sowie durch verstärkte Transparenz im Vergabeverfahren. Im Abkommen soll ein eigenes Kapitel für die KMU aufgenommen werden, für sie will man im Rahmen von TTIP besondere Anreize schaffen.

 

Ferner soll es jedem Vertragspartner freistehen, das Schutzniveau für Gesundheit, Sicherheit, KonsumentInnen, Umwelt etc. nach eigenem Ermessen festzulegen ("right to regulate"). Mit dem Abkommen sollen nur unnötige Hindernisse für Handel und Investitionen, inklusive bestehender nichttarifärer Handelshemmnisse durch wirksame Kooperationsmechanismen reduziert oder beseitigt werden. Es geht dabei nicht um Deregulierung, betont man seitens des Wirtschaftsressorts.

 

 

 

Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner unterstrich, die EU-Kommission habe die Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf das Investitionsschutzkapitel berücksichtigt und in ihre Verhandlungsposition zu TTIP miteinbezogen. So soll das bisherige System der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) – ein privates Schiedsgericht - durch ein Investitionsgerichtssystem mit einer Berufungsinstanz ersetzt werden. Die dort tätigen professionellen RichterInnen sollen laut nunmehrigem Stand durch die Vertragsparteien für fixe Perioden ernannt werden und müssen höchsten fachlichen und ethischen Anforderungen genügen. Als längerfristige Perspektive ist die Etablierung eines multilateralen Investitionsgerichts explizit im Entwurf verankert. Damit sei das staatliche Regulierungsrecht wesentlich deutlicher verankert und ein klarer Fortschritt gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erzielt worden, unterstrich Mitterlehner.

 

Das Abkommen mit Kanada liege zwar bereits vor, CETA enthalte den neuen Investitionsschutz aber nicht. Mitterlehner informierte den Ausschuss aber über Verhandlungen, auch noch in dieses Abkommen den Investitionsschutz nach dem Modell für TTIP einzubauen. 

 

SPÖ, FPÖ und Grüne zeigten sich damit jedoch nicht zufrieden und wiesen auf die Entschließung des Nationalrates vom September 2014 hin, wonach man aus damaliger Sicht keinen Sinn in einer Investitionsschutzklausel sieht, wenn Staaten mit hoch entwickelten Rechtssystemen ein Handelsabkommen schließen. Der Vizekanzler bekräftigte jedoch aus seiner Sicht, insbesondere gegenüber Wendelin Mölzer (F), es liege nun ein anderer Sachverhalt vor. Er sehe den Sinn eines solchen Investitionsschutzes gegeben, zumal die Rechtssysteme in Europa und in den USA zwar hoch entwickelt, aber dennoch unterschiedlich seien. Wie das Parlament dies beurteilt, liege an den Abgeordneten. Dem schloss sich auch Wolfgang Gerstl (V) an.

 

Mit dieser Sicht der Dinge vertrat der Vizekanzler eine völlig andere Auffassung als der Koalitionspartner. So kritisierte Kai Jan Krainer (S) scharf, beim geplanten Investitionsschutz handle es sich um Sonderklagsrechte für Investoren und somit um eine Sonderbehandlung für jene, die Geld haben. Wenn daher der Rechtsrahmen von hochentwickelten Systemen für Investoren nicht ausreiche, dann reiche dieser auch für alle anderen nicht aus, so seine Schlussfolgerung. Die Sonderrechte müssten daher nach Ansicht Krainers auch für alle anderen gelten, etwa für ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen oder auch für Umweltfragen. Ins gleiche Horn stieß sein Klubkollege Hannes Weninger, der die Frage stellte, warum sich die Politik nur über den Schutz von Investoren den Kopf zerbricht. Für Wolfgang Pirklhuber (G) werden die Macht der Konzerne weiter ausgebaut und demokratische parlamentarische Rechte weiter ausgehöhlt. Werner Kogler (G) zeigte sich zudem skeptisch, dass es gelingen könne, den Investitionsschutz neu in CETA hinein zu verhandeln.

 

Anders bewerteten ÖVP und NEOS den Investitionsschutz. Georg Vetter (V), selbst einmal Schiedsrichter, gab zu bedenken, dass auch bei hoch entwickelten Rechtssystemen es oft an gegenseitigem Vertrauen mangle. Deshalb sei eine neutrale Stelle zur Klärung von Streitfragen von Vorteil. Christoph Vavrik von den NEOS rief dazu auf, die Sachlage auch einmal vom Standpunkt der österreichischen Investoren zu sehen. Ein Verfahren vor einem amerikanischem Gericht könne enorme finanzielle Belastungen nach sich ziehen, meinte er. Vavrik räumte ein, seine Fraktion sei dem Schiedsgericht ursprünglich sehr skeptisch gegenübergestanden, was nun vorliege, stelle aber einen großen Fortschritt und eine gute Verhandlungsgrundlage dar.

 

 

Auch hinsichtlich der Frage ob derartige Handelsabkommen der heimischen Wirtschaft etwas bringen, schieden sich die Geister. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner setzt aus seiner Sicht große Hoffnung in den Abbau von Handelsschranken, gerade für eine exportorientierte Volkswirtschaft wie Österreich. Im Hinblick auf die Sorge um die Qualität, wies er darauf hin, dass jede Partei das Recht habe, seine Standards festzulegen ("right to regulate"). Die Verpflichtungen für ein hohes Umsetzungsniveau international anerkannter Sozial- und Umweltstandards sei ein wesentlicher Bestandteil des Nachhaltigkeitskapitels, sagte er. 

 

Der Vizekanzler wurde in dieser Auffassung von den Abgeordneten der ÖVP bestärkt. Angelika Winzig (V) erwartet sich vor allem für die Klein- und Mittelbetriebe große Chancen und sah keinen Anlass, sich zu fürchten. In den USA seien sogar manche Standards höher als in Europa, sagte sie und merkte an, dass 60% des Wohlstands in Österreich im Export erarbeitet werden. Man könne sich in Europa nicht abkoppeln, führte Wolfgang Gerstl (V) ins Treffen und war überzeugt, dass das Abkommen die Wirtschaft und die Absatzmärkte stärken und teilweise auch Standards verbessern werde. Gerade im sechsten Jahr der Wirtschaftskrise und eines geringen Wirtschaftswachstums könne der österreichische Export und damit die dort tätigen ArbeitnehmerInnen von Handelsabkommen profitieren. Durch TTIP würden österreichische Waren konkurrenzfähiger, sagte Gerstl und erinnerte zudem an die positiven Auswirkungen des Freihandelsabkommens mit Südkorea. Dem hielt Hannes Weninger (S) entgegen, nicht jeder freie Handel sei von vornherein sinnvoll. Es gehe vielmehr um einen nachhaltigen Handel.

 

Wesentlich kritischer in ihrer Einschätzung waren Johannes Hübner (F) und Wolfgang Pirklhuber (G). Für Hübner sind die Vorteile "überschaubar", wie er es formulierte. Europa habe einen beträchtlichen Handelsüberschuss gegenüber den USA zu verzeichnen und den wolle die USA durch Exporte in die EU wettmachen, war er eines Sinnes mit Pirklhuber. Außerdem sah Hübner insofern ein Problem darin, dass die beiden Volkswirtschaften nicht komplementär sind, sondern in den meisten Bereichen klassische Konkurrenten. Ferner liege das geistige Eigentum zu 90% in den USA.

 

Seine Klubkollegin Barbara Rosenkranz (F) sowie Wolfgang Pirklhuber von den Grünen thematisierten insbesondere sensible landwirtschaftliche Produkte. Die Reise gehe dahin, dass europäische Normen nicht mehr kontrolliert werden, befürchtete Pirklhuber, der weder auf der sozialen, noch auf ökonomischer Ebene ein Gleichgewicht gegeben sah. Er bezweifelte auch, dass Klein- und Mittelbetriebe Profiteure sein werden, denn 50% des transatlantischen Handels würde von Großkonzernen getätigt. Mitterlehner reagierte auf diese Bedenken mit dem nochmaligen Hinweis auf das "right to regulate" und betonte, wenn man Exporte erweitern will, dann müsse man sich auch bei Importen dem Wettbewerb stellen.

 

 

 

Ein Thema im Ausschuss war auch die Transparenz der Verhandlungen zu TTIP. Vieles werde in der Öffentlichkeit auch deshalb falsch dargestellt, weil es an Transparenz mangle, gab Hannes Weninger (S) zu bedenken. Ebenso unterstrich Werner Kogler (G) die Notwendigkeit transparenter Verhandlungsführung. Beide drängten vor allem auf eine bessere Information der Abgeordneten, zumal man davon ausgehen muss, dass es sich sowohl bei TTIP als auch bei CETA um ein gemischtes Abkommen handelt und beide Verträge daher den nationalen Parlamenten vorgelegt werden müssen.

 

Der Vizekanzler räumte ein, dass die Informationspolitik anfangs völlig ungenügend war, und bekräftigte, nunmehr würden aber sämtliche Informationsverpflichtungen gegenüber dem Parlament erfüllt. Er erinnerte in diesem Zusammenhang auch an die Vorstöße der Bundesregierung bei der Kommission sowie an das Schreiben der Nationalratspräsidentin an die Botschafterin der USA in Österreich. Mitterlehner wies auf den Leseraum hin, der eingerichtet wurde, damit Abgeordnete in die Dokumente Einsicht nehmen können, und sagte zu, dass er gerne die ParlamentarierInnen in die Briefings miteinbeziehen werde.

 

Auch er geht davon aus, dass es sich bei den Abkommen um gemischte Abkommen handelt, die den Parlamenten zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Das sei aber eine Rechtsentscheidung, die der EuGH prüfe, bemerkte er gegenüber den Abgeordneten Barbara Rosenkranz und Reinhard Eugen Bösch (beide F).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende zwei Anträge der FPÖ auf Stellungnahme wurden nur von den Grünen unterstützt, von SPÖ, ÖVP und NEOS jedoch mehrheitlich abgelehnt (das Team Stronach war bei der Sitzung nicht anwesend):

 

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Hübner, Dr. Bösch, B. Rosenkranz und Mölzer

 

betreffend

 

TOP 1.) 7399/13

Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Ermächtigung der Europäischen Kommission, im Namen der Mitgliedstaaten über die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallenden Bestimmungen eines umfassenden Handels- und Investitionsabkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika zu verhandeln

Gemeinsame Leitlinien Konsultationsfrist für Kroatien: 4.6.2013

(115828/EU XXIV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 14.12.2015

 

 

 

 

Seit Mitte des Jahres 2013 verhandelt die Europäische Union mit den USA über das Zustandekommen des sogenannten Transatlantic Trade and Investment Partnership-Abkommens (TTIP) und die Kritik und die Ängste in Bezug auf die zu erwartenden Ergebnisse werden immer lauter.

 

Anders als es das BMWFW in seiner Stellungnahmen zum nunmehrigen Verhandlungsstand vom 11.12.2015 darzustellen versucht, ist schon jetzt absehbar, dass das Abkommen vor allem Vorteile für amerikanische Konzerne bringen wird. Auch die Befürchtung, dass der Abschluss dieses Abkommens unter anderem zu einer Aufweichung unserer österreichischen Lebensmittelstandards, unseres Umweltschutzes und unseres Arbeitnehmerschutzes führen wird, ist bis jetzt in keiner Weise ausgeräumt:

 

…“Position des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und

Wirtschaft samt Begründung:

Österreich würde überdurchschnittlich von TTIP profitieren und hat großes Interesse,

das Potenzial der Verhandlungen bestmöglich zu nutzen. Österreich hat

sich von Anfang an in der EU dafür eingesetzt, dass die für Österreich wichtigen

Interessen auch im Verhandlungsmandat der EK klar zum Ausdruck gebracht werden. Daher trägt Österreich das Verhandlungsmandat vollinhaltlich mit.“

 

 

Industrievertreter freuen sich schon heute hinter vorgehaltener Hand über kommende Zwangszulassungen heikler Technologien, die wir bisher aus gutem Grund weitgehend aus Europa ferngehalten haben. Ob es sich um das umstrittene Fracking zur Schiefergasgewinnung oder Agro-Gentechnik, Hormonfleisch, Produkte von Klon-Tieren und mit Chlor desinfiziertes Geflügel auf unseren Tellern handelt.

 

Die kleinräumige österreichische Landwirtschaft würde einem schrankenlosen Wettbewerb mit den Agro-Industriellen Großbetrieben des Vertragspartners ausgesetzt werden. Es droht eine Konkurrenzsituation, der unsere Bauern langfristig nicht gewachsen sein werden, und die einen weiteren Schlag gegen die Versorgung der Bevölkerung mit regionalen, naturnah-erzeugten Produkten bedeutet.

 

Darüber hinaus bedeutet die Übertragung der Kompetenzen für den Marktzugang in Europa an ein außereuropäisches Schiedsgericht den Totalverlust der Eigenkontrolle.

 

Der Investorenschutz könnte es Konzernen ermöglichen, vor Schiedsgerichten gegen die Staaten zu klagen, wenn sie sich durch neue Gesetze benachteiligt oder unfair behandelt fühlen. Auf diese Weise könnten US-Konzerne, die bekanntlich sehr klagefreudig sind, die EU-Staaten in Zukunft allein durch die Androhung juristischer Schritte von neuen Auflagen für den Gesundheits- oder Verbraucherschutz abhalten.

 

Es gibt in diesem Zusammenhang schon derzeit ein sehr negatives Beispiel für ein ähnliches Freihandelsabkommen, nämlich das NAFTA-Abkommen zwischen den USA, Kanada und Mexiko, das jetzt 20 Jahre in Kraft ist.

Mit dem geplanten Abkommen werden private Profitinteressen endgültig dem Gemeinwohl übergeordnet, was mit der Wahrung von Verbraucherinteressen und staatlicher Handlungsfreiheit wie Souveränität unvereinbar ist.

 

Dazu kommt, dass die Europäische Kommission im Namen aller Mitgliedstaaten mit den USA verhandelt.

Darüber hinaus erfolgen die Verhandlungen weiterhin völlig intransparent und unter Ausschluss der Öffentlichkeit hinter verschlossenen Türen. Dies trotz vieler anders lautender Versprechen der verantwortlichen Kommissionsmitglieder und trotz des vehementen Verlangens der betroffenen Bevölkerung. Das heißt, dass es keine offiziellen Dokumente oder Informationen über den tatsächlich aktuellen Verhandlungsstand gibt.

 

Die nunmehr versuchte Umgehung des Widerstandes der europäischen Bevölkerung durch „Übergangsfristen“ (z.B. im Agrarbereich) stellt keinerlei „Erfolg“ dar, sondern dient nur der Täuschung der vertragsunterworfenen Europäer.

Nicht gewünschte Vertragsbestimmungen werden damit gerechtfertigt, dass sie „eh erst in 5 Jahren in Kraft treten“.

 

Abschließend ist festzuhalten, dass dieses Abkommen zwischen der EU und den USA somit einmal mehr eines jener Themen ist, bei denen die EU über ihre Bevölkerung gnadenlos drüberfährt. Dass dies darüber hinaus in Geheimverhandlungen erfolgt, passt nur allzu gut in das bekannte Bild dieser Europäischen Union, die die berechtigten Ängste und Sorgen der europäischen und damit auch der österreichischen Bürgerinnen und Bürger seit Jahren ignoriert und jegliche Bürgernähe vermissen lässt.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene im Sinne der Wahrung der Interessen der österreichischen Bevölkerung mit Nachdruck für einen umgehenden Stopp der Verhandlungen der EU mit den USA über ein Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership) einzusetzen.“

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Hübner, Dr. Bösch, B. Rosenkranz und Mölzer

 

betreffend

 

TOP 2.) TPC 259/14

CETA Consolidated text

(35199/EU XXV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 14.12.2015

 

 

 

 

 

Das Dokument MD 259/14 LIMITED, eingelangt am 5.8.2014, beinhaltet auf 1577 Seiten den Abkommenstext des Wirtschafts- und Handelsabkommen (Comprehensive Economic and Trade Agreement/CETA) mit Kanada nach fünfjährigen Verhandlungen.

 

Es ist damit das erste umfassende Freihandelsabkommen der EU mit einem Industriestaat.

 

In diesem umfangreichen Konvolut sind u.a. neben den Bereichen Warenhandel, Industrie und Landwirtschaft, Dienstleistungen, Öffentliche Beschaffung, Nachhaltigkeit, Schutz der geistigen Eigentumsrechte/IPR, Regulierungsautonomie und regulatorische Kooperation auch der sogenannte Investitionsschutz (ISDS) umfasst.

Durch Einräumung von Sonderklagerechten für Großkonzerne, die vor privaten externen Schiedsgerichten ohne Berufungsmöglichkeit eingebracht werden, kommt es zu einer Aushöhlung unseres demokratischen Rechtssystems. Es wird so Konzernen ermöglicht werden, vor Schiedsgerichten gegen die Staaten zu klagen, wenn sie sich durch neue Gesetze benachteiligt oder unfair behandelt fühlen. Auf diese Weise könnten Konzerne die EU-Staaten in Zukunft allein durch die Androhung juristischer Schritte von neuen Auflagen für den Gesundheits- oder Verbraucherschutz abhalten.

 

Dass mit CETA, das als Test für das geplante Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) gilt, sowohl massive Absenkungen im Bereich der Sozial-, Arbeits- und Sicherheitsstandards als auch negative Auswirkungen auf den Verbraucher- und Naturschutz für die Menschen drohen, ist offensichtlich.

Ebenso ist mit einer Aufweichung unserer österreichischen Lebensmittelstandards, unseres Umwelt- und Arbeitnehmerschutzes zu rechnen.

 

Die kleinräumige österreichische Landwirtschaft würde einem schrankenlosen Wettbewerb mit den Agro-Industriellen Großbetrieben des Vertragspartners ausgesetzt werden. Es droht eine Konkurrenzsituation, der unsere Bauern langfristig nicht gewachsen sein werden, und die einen weiteren Schlag gegen die Versorgung der Bevölkerung mit regionalen, naturnah-erzeugten Produkten bedeutet.

 

Eine Ratifizierung des Abkommenstextes würde weitreichende Folgen für die heimische Bevölkerung haben und zu einer Verschlechterung der allgemeinen Lebensbedingungen führen.

 

Private Profitinteressen würden endgültig dem Gemeinwohl übergeordnet, was mit der Wahrung von Verbraucherinteressen und staatlicher Handlungsfreiheit wie Souveränität unvereinbar ist.

 

Unabhängig vom weiteren Verlauf und Ausgang der Verhandlungen rundum TTIP, können in einem weiteren Schritt auch amerikanische Firmen die Hintertüre CETA in ihrem Sinne „mitnutzen“: über den Weg einer Sitzverlegung bzw. Niederlassung

nach Kanada.

 

Es ist festzuhalten, dass dieses Abkommen zwischen der EU und Kanada somit einmal mehr eines jener Themen ist, bei denen die EU über ihre Bevölkerung gnadenlos drüberfährt. Dass dies darüber hinaus in Geheimverhandlungen erfolgte, passt nur allzu gut in das bekannte Bild dieser Europäischen Union, die die berechtigten Ängste und Sorgen der europäischen und damit auch der österreichischen Bevölkerung seit Jahren ignoriert und jegliche Bürgernähe vermissen lässt.

 

Die österreichische Bevölkerung hat ein Recht auf Selbstbestimmung und darf keiner Diktatur von Großkonzernen und Lobbyisten ausgesetzt werden.

 

Das BMWFW gibt zum Stand der Verhandlungen / Zeitplan zum Stand 11.12.2015 wie folgt an:

 

“Beim Gipfel in Ottawa wurde am 26. September 2014 das Ende der

Verhandlungen verkündet. Nach Abschluss der Prüfung des gesamten Abkommenstextes durch die EU-Mitgliedsstaaten und der juristischen Prüfung ("legal scrubbing") erfolgt die Übersetzung der Abkommenstexte in die EU-Amtssprachen. Anschließend erfolgt ein formeller Vorschlag der Europäischen Kommission an den Rat zwecks Unterzeichnung und Genehmigung des Abkommens sowie ein allfälliger Beschluss über die vorläufige Anwendung des Abkommens (EU-Ratsbeschluss erforderlich). Dies wird voraussichtlich im Sommer 2016 erfolgen.

Nach Unterzeichnung wird das Europäische Parlament zwecks Genehmigung des Abkommens befasst. Abschließend erfolgt die Durchführung der Ratifikationsverfahren in allen 28 EU-Mitgliedstaaten entsprechend ihren internen Vorschriften.“

 

 

Der Vorschlag der Kommission, das Abkommen vor einer Ratifizierung durch die einzelnen Mitgliedsstaaten „vorläufig anwendbar zu erklären“, würde die nationalen Entscheidungen in unangemessener Weise präjudizieren.

Die Nichtgenehmigung bereits angewendeter internationaler Handelsabkommen durch einzelne nationale Parlamente ist schwierig zu argumentieren und schwierig durchzusetzen.

Vor der nationalstaatlichen Entscheidung darf es daher keinerlei „Inkraftsetzung“ geben.

 

Die Bundesregierung ist sohin dringend aufgefordert, sich klar gegen den vorliegenden CETA-Vertragsentwurf zu positionieren und insbesondere einer „vorläufigen Anwendung“ bei der dazu anstehenden Ratssitzung die Zustimmung zu verweigern.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf Europäischer Ebene im Sinne der Wahrung der Interessen und des Schutzes der österreichischen Bevölkerung Position gegen den vorliegenden CETA-Vertragsentwurf zu beziehen und diesem eine klare Absage zu erteilen.“

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet aus.