Parlament Österreich

 

 

 

V-19 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Tag, 31. März 2016

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXV. Gesetzgebungsperiode       Donnerstag, 31. März 2016

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

1.    COM(2015) 624 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat

Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda: EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und Explosivstoffen und deren unerlaubte Verwendung

(89091/EU XXV.GP)

 

2.    COM(2015) 670 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 hinsichtlich eines verstärkten Abgleichs mit einschlägigen Datenbanken an den Außengrenzen

(90341/EU XXV.GP)

 

3.    COM(2015) 671 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004, der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 und der Entscheidung 2005/267/EG des Rates

(90339/EU XXV.GP)

 

4.    14743/15 LIMITE

Reform des Wahlrechts der EU

(86543/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Waffenhandel

 

Die Mitteilung der Kommission zum EU-Aktionsplan gegen unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und Explosivstoffen und deren unerlaubte Verwendung führte im EU-Unterausschuss des Nationalrats zu einer Kontroverse. Während sich vor allem FPÖ und Team Stronach gegen jegliche weitere Einschränkung des legalen Waffenbesitzes aussprachen, betonten SPÖ und ÖVP, ein steigender Privatbesitz von Waffen führe keineswegs zu mehr Sicherheit. Ein FPÖ-Antrag auf Stellungnahme wurde nur vom Team Stronach unterstützt. Einig war man sich aber, dass vor allem dem illegalen Waffenhandel der Kampf angesagt und der Online-Handel streng reglementiert werden müsse.

 

Im Hinblick auf die Europäische Sicherheitsagenda drängt der Rat die Mitgliedstaaten sowie die Kommission, Europol und Interpol, die Mittel zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen besser zu nutzen. Im Zuge dessen hat die Kommission am 2. Dezember 2015 einen diesbezüglichen Aktionsplan vorgelegt, in dem spezifische Maßnahmen vorgeschlagen werden. So sollen etwa, um den Zugang zu illegalen Waffen und Explosivstoffen zu beschränken, vernetzte nationale Kontaktstellen für Feuerwaffen aufgebaut werden. Dabei geht es um den Aufbau von Fachwissen, strategischen Analysen und um die gemeinsame Nutzung ballistischer und kriminalistischer Erkenntnisse. Ebenso rät die Kommission, die Vorbereitungskapazitäten im Hinblick auf neue Gefahren und Risiken zu erhöhen. Auch die grenzüberschreitende operative Zusammenarbeit und die Durchbrechung der Versorgung mit illegalen Feuerwaffen über das Internet will die Kommission vorantreiben. Teil des Aktionsplans sind ferner die Kontrolle von Bewegungen innerhalb der EU sowie an den Außengrenzen und die Verfolgung von Feuerwaffen, die von Kriminellen und Terroristen genutzt werden. Weiters soll auf ein besseres Training und die Entwicklung innovativer Ermittlungsinstrumente hingearbeitet werden. Die Zusammenarbeit und der intensivere Informationsaustausch von bestehenden Systemen steht ebenfalls auf dem Plan.

 

Wie die Kommission in ihrer Mitteilung festhält, ist der unerlaubte Handel mit Feuerwaffen Teil des Kerngeschäfts organisierter krimineller Gruppen. Zusammen mit anderen Formen des unerlaubten Handels (z. B. Drogenhandel) stelle er für diese eine wichtige Einnahmequelle dar. Feuerwaffen würden andere Formen der Kriminalität befördern und zur Einschüchterung, Nötigung und Ausübung von Bandengewalt eingesetzt. Die jüngsten Terroranschläge hätten gezeigt, dass sich terroristische Netze über Netze der organisierten Kriminalität und auf dem Schwarzmarkt Zugang zu Waffen und Explosivstoffen verschaffen.

 

Der Aktionsplan spreche wesentliche Maßnahmen an, die von Österreich voll unterstützt werden, betonte dazu Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. Es sei ihr ein Anliegen, diesen vollkommen umzusetzen. In vielen Bereichen, die darin angesprochen werden, sei Österreich ohnehin Vorbild. Innerstaatlich sei beispielsweise im Jahr 2014 die Explosivstoff-Richtlinie umgesetzt und eine eigene Meldestelle im Bundeskriminalamt eingerichtet worden. Der jüngste Terroranschlag in Brüssel sei ein Anschlag auf ganz Europa und seine Werte gewesen, sagte die Innenministerin. Die 28 Mitgliedstaaten seien fest entschlossen, im Kampf gegen den Terror keine Zeit zu verlieren.

 

Nicht ganz so euphorisch zeigte sich die FPÖ. Auch wenn die Freiheitlichen die Maßnahmen auf EU-Ebene unterstützen, so halte er den Plan für eine Placebo-Aktion, bemerkte Reinhard Eugen Bösch kritisch. Die EU habe bislang kläglich versagt, keine der Institutionen funktioniere. Österreich bezahle nun die Rechnung für die massenhaften Einbürgerungen und die illegale Einwanderung, sagte Bösch, man müsse daher gerade die spezifischen Zuwanderungsgruppen besonders im Augen behalten. Den MigrantInnen und Flüchtlingen müsse man klarmachen, dass Asyl nur auf Zeit gewährt werden könne.

 

Sie sei stolz auf die humanitäre Tradition Österreichs, reagierte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner auf die Wortmeldung des FPÖ-Mandatars und hielt fest, dass Österreich nur Asyl auf Zeit gewähre. Dies sei ein klares Signal dafür, dass es keine Daueraufenthaltstitel mehr gebe, nach 3 Jahren würden die Asylgründe überprüft. Mikl-Leitner plädierte grundsätzlich für eine Politik mit Augenmaß.

 

Der Großteil der Debatte im Ausschuss kreiste aber um die Frage des Waffenbesitzes. Die FPÖ-Abgeordneten Reinhard Eugen Bösch, Johannes Hübner und Barbara Rosenkranz legten einen Antrag auf Stellungnahme vor, in dem sich die Freiheitlichen gegen jegliche weitere Einschränkung des legalen privaten Waffenbesitzes aussprechen. Die EU-Pläne bedeuten nach Auffassung der Freiheitlichen einen überschießenden Eingriff, insbesondere im Hinblick auf Sport- und Jagdwaffen sowie historische Waffen in Ausstellungen. Zudem weisen die AntragstellerInnen auf die strenge österreichische Rechtslage hin, die auch den Internetverkauf von Waffen verbietet. Der Antrag fand jedoch keine ausreichende Unterstützung und wurde somit abgelehnt.

 

Reinhard Eugen Bösch sprach in diesem Zusammenhang auch die wachsende Unsicherheit und Kriminalität an und meinte, der Rechtstaat sei an seine Grenzen gelangt, die Republik gewährleiste keinen ausreichenden Schutz mehr. Das Sicherheitsempfinden habe sich in Österreich verändert, meinte auch Waltraud Dietrich (T). Jeder sei dafür, den illegalen Waffenhandel zu verunmöglichen, man sei aber falsch beraten, den legalen Waffenbesitz zu kriminalisieren, denn dann treibe man die Leute in die Illegalität. Der Terrorismus passiere im illegalen Bereich.

 

Die Innenministerin appellierte, den Aktionsplan nicht mit der Waffenrichtlinie zu vermengen. Diese sei ein Schnellschuss, der legale Waffenbesitz sei kein Sicherheitsproblem. Ihr sei ein ausgewogenes Waffengesetz wichtig, merkte sie unter Hinweis auf die rigiden innerstaatlichen Bestimmungen an.

 

Mehr private Waffen brächten nicht mehr Sicherheit, sondern mehr Gefahren, warnte die Ministerin. Sie räumte ein, dass es zwischen der tatsächlichen Sicherheit und dem subjektiven Sicherheitsgefühl einen Unterschied gibt und betonte einmal mehr, dass trotz neuer Phänomene die Kriminalität im Jahr 2015 gesunken sei. Um die Balance zwischen tatsächlicher Sicherheitslage und subjektivem Sicherheitsgefühl auszugleichen, habe man ein neues Projekt gestartet, das auch wissenschaftlich begleitet wird. Dabei gehe es darum, in Gemeinden Vernetzungen voranzutreiben und BürgerInnen sowie verschiedene Organisationen und Institutionen einzubinden. Eine entscheidende Rolle dabei spiele auch ein Sicherheits-Gemeinderat. Das sei der richtige Weg, so Mikl-Leitner, nicht aber Bürgerwehren oder Selbstverteidigungsaktionen.

 

Ins gleiche Horn stießen Hannes Weninger (S) und Wolfgang Gerstl (V). Die Gesellschaft werde nicht sicherer, wenn es mehr Waffen im Privatbesitz gibt, gab Weninger zu bedenken und dabei gehe es nicht darum, Sportschützen und Jäger einzuschränken. Die SPÖ unterstütze den Aktionsplan aus tiefer Überzeugung, weil es sich dabei um eine europaweite Regelung gegen gefährliche Waffen in Privatbesitz und gegen den Internethandel mit Waffen handle und ein besserer Informationsaustausch angestrebt werde. Wolfgang Gerstl strich zudem die verbesserte Zusammenführung von Daten und eine effizientere Zusammenarbeit hervor, sowohl innerhalb Europas als auch mit Drittstaaten.

 

Lobende Worte für den Aktionsplan kamen auch von NEOS-Abgeordnetem Rainer Hable. Er ortet darin aber noch viel zu viel Bürokratie und warnte ebenfalls davor, den legalen Waffenbesitz nicht zu kriminalisieren.

 

Peter Pilz (G) sprach sich insbesondere für das Verbot von halbautomatischen Waffen aus und kritisierte die österreichische Haltung dazu. Offensichtlich seien die Geschäftsinteressen hier wichtiger als die Interessen der potentiellen Opfer, so sein Vorwurf. Das wollte die Ministerin nicht so stehen lassen und informierte, dass sich Österreich im Rat dafür ausgesprochen habe, dass der zivile Gebrauch solcher Waffen weiterhin, aber unter neuen, strengeren Voraussetzungen erlaubt sein soll. Diese Haltung werde von 13 anderen Mitgliedsstaaten unterstützt. Gegenüber Elisabeth Grossmann (S) erklärte Mikl-Leitner, man könne heute Waffen im 3D-Verfahren relativ leicht herstellen, der Aktionsplan sehe auch diesbezüglich Gegenmaßnahmen vor. Auf Expertenebene gebe es darüber  einen intensiven Informationsaustausch.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontrolle der EU-Außengrenzen

 

 

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner verteidigte im EU-Unterausschuss des Nationalrats einmal mehr die Vorgangsweise der österreichischen Bundesregierung in der Flüchtlingsfrage. Wie Josef Cap (S) bekräftigte sie, dass diese gerechtfertigt sei und eine Notmaßnahme darstelle, um eine gemeinsame europäische Lösung voranzutreiben. Die Ministerin hob dabei auch die Leistung Mazedoniens hervor.

 

Österreich vollziehe das, was zum Großteil die Aufgabe von Deutschland wäre, so Mikl-Leitner. Würde Österreich nicht handeln und Deutschland immer mehr Personen zurückschieben, wäre die Situation für Österreich unhaltbar, appellierte sie an den Realitätssinn. Verhielten sich alle Mitgliedsstaaten wie Österreich, hätte man in Europa viel mehr geschafft, bemerkte die Ministerin kritisch und forderte in diesem Zusammenhang nicht nur mehr Engagement von allen Mitgliedstaaten, sondern auch von Drittstaaten wie etwa Kanada und den USA. "Da ist noch viel Luft nach oben." Zudem machte die Ministerin darauf aufmerksam, dass man nun der Ostbalkanroute und der Mittelmeerroute mehr Aufmerksamkeit schenken müsste. Sie reagierte damit auf den Vorwurf des NEOS-Abgeordneten Rainer Hable, der sich von der Regierung mehr Energie für gemeinsame europäische Lösungen gewünscht hätte, auch wenn er durchaus die Notwendigkeit nationaler Maßnahmen einräumte.

 

SPÖ-Mandatar Cap unterstützte die Aussagen der Ministerin vehement. Auch wenn man selbstverständlich die Probleme an den Wurzeln anpacken und europaweite Lösungen anstreben müsse, sei die Politik gefordert, realistisch und pragmatisch zu handeln und damit auch nationale Elemente im Verein mit der EU zu berücksichtigen. In diesem Sinne befürwortete Cap auch das Abkommen mit der Türkei, denn das habe zu einer drastischen Senkung der Flüchtlingszahlen geführt. Offensichtlich konnte man damit die Schlepperindustrie untergraben. Cap drängte auch auf Maßnahmen, die stabilisierend auf Libyen wirken.

 

Grundlage für die Diskussion waren zwei Verordnungsentwürfe der EU-Kommission, die auf eine Änderung des Schengener Grenzkodex und eine bessere Sicherung der EU-Außengrenzen hinauslaufen. Ziel ist es, illegale Grenzübertritte zu verhindern, illegal aufhältige Migranten rascher zurückzuführen, Sekundärmigration zu minimieren und grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen. Mit den der Erhöhung der Sicherheit des Schengenraums sollen Binnengrenzkontrollen obsolet werden. Die Sicherung der EU-Außengrenzen funktionieren seit Jahren nicht, sagte Mikl-Leitner, man sei aber nun bestrebt, einen Mechanismus zu schaffen, der schneller und effektiver ist.

 

Angesichts der rund 5.000 EU-BürgerInnen, die sich in Drittstaaten Terrororganisationen angeschlossen haben, und der jüngsten Terroranschläge schlägt die Kommission eine systematische Kontrolle auch aller EU-BürgerInnen bei der Einreise in die und Ausreise aus der EU vor. Laut Entwurf soll diese Verpflichtung grundsätzlich für alle Außengrenzen gelten, also Land-, See- und Luftgrenzen. Ausnahmen davon sollen jedoch auf Basis einer Risikoanalyse möglich sein, wenn die Kontrollen eine ungebührende Belastung bei der Abfertigung darstellen würden. Dazu ist eine Änderung des Schengener Grenzkodex erforderlich. Wie die Erläuterungen des Innenministeriums dazu weiter ausführen, ist man bestrebt, ein höchstmögliches Niveau an Datenschutz auch weiterhin zu gewährleisten. Deshalb erfolge eine Registrierung der kontrollierten Person nur im Falle eines Treffers beim Abgleich mit einer der einschlägigen Datenbanken (insbesondere SIS II, Interpol und nationale Datenbanken zu gestohlenen und verlorenen Reisedokumenten).

 

Außerdem plant man den Aufbau einer integrierten Europäischen Grenz- und Küstenwache, bestehend aus den nationalen Systemen der Mitgliedstaaten und der um neue Kompetenzen und Ressourcen erweiterten bisherigen Agentur FRONTEX (künftig: Agentur für Grenz- und Küstenwache). Sie soll dazu beitragen, dass auf überproportionalen Migrationsdruck wie auch auf Defizite im Grenzschutz rasch reagiert werden kann, in letzter Konsequenz auch ohne Ersuchen des betroffenen Mitgliedstaates, wie das Innenressort betont. Die Agentur soll laut Plan ihre Arbeit bis September aufnehmen.

 

Der Vorstoß der Kommission wurde im Ausschuss sehr unterschiedlich gesehen. Während sich SPÖ, ÖVP, NEOS und Team Stronach dazu positiv äußerten, wurden die Vorhaben von der FPÖ gänzlich abgelehnt. Die Grünen sahen darin in erster Linie Maßnahmen zur Abwehr von Flüchtlingen.

 

Mit diesem Vorschlag werde eine neue und umfassende Sicherheitsbehörde mit weitgehenden Kompetenzen geschaffen, die auch Staaten Anweisungen geben kann, ohne aber über eine ausreichende menschenrechtliche Kontrolle zu verfügen, begründete Alev Korun (G) den kritischen Standpunkt ihrer Partei. Der Behörde nur einen Grundrechtsbeauftragten zu geben, sei ein "schlechter Scherz", so Korun, den Vorschlag könne man keinesfalls guten Gewissens zustimmen. Sie vermutet, dass es bei der Abschottung der EU-Außengrenzen hauptsächlich um die Abwehr von Schutzsuchenden gehe. Dem widersprach die Ministerin, indem sie darauf hinwies, dass FRONTEX das Thema Menschenrechte sehr ernst nehme und derzeit eine eigene Grundrechtsstrategie und einen Verhaltenskodex ausarbeite.

 

Die Ablehnung der Vorschläge durch die FPÖ erfolgte aus einem gänzlich anderen Grund. FRONTEX habe bisher versagt und eher Massenschlepperei begangen, kritisierte Johannes Hübner massiv die Kompetenzerweiterung. Von einer Sicherung der Grenze könne nicht einmal in Ansätzen die Rede sein, FRONTEX strebe nicht die Schließung der Grenzen an, sondern konzentriere sich auf das Erfassen von Flüchtlingen. Die FPÖ sehe daher FRONTEX als eine massive Bedrohung für die EU-Außengrenzen, sagte Hübner, der sich mit Nachdruck dafür aussprach, das Einwanderungs- und Grenzmanagement bei den Nationalstaaten zu belassen.

 

Ein diesbezüglicher Antrag auf Stellungnahme wurde jedoch von den anderen Fraktionen abgelehnt. ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl betrachtete die Stoßrichtung des Antrags als einen Widerspruch in sich, denn die Sicherung der Außengrenzen zugunsten nationaler Kontrolle aufzugeben, wäre seiner Meinung nach für Österreich der wesentlich schlechtere Weg.

 

Unterstützung erhielt Hübner demgegenüber von seiner Klubkollegin Barbara Rosenkranz, die starke Zweifel erhob, dass die systematischen Kontrollen zu schaffen seien. Sie lehnte auch dezidiert alle Bestrebungen ab, ein gemeinsames europäisches Asylsystem zu schaffen, denn die Entscheidung darüber, wem Asyl gewährt wird, unterliege der Souveränität der Nationalstaaten, betonte sie. Außerdem würde die Genfer Konvention von den einzelnen Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich ausgelegt. Asyl sei ein Schutz auf Zeit und stelle ein individuelles Recht dar, so Rosenkranz.

 

Seitens der Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP kam volle Unterstützung für die Vorhaben. Ein rein nationaler Weg würde zur Auflösung des Schengenraums führen, argumentierte Georg Vetter (V), eine effiziente Lösung könne nur eine Behörde leisten, wie sie der Vorschlag der EU ins Auge fasst. Auch Jürgen Schabhüttl (S) sprach von "sehr sinnvollen Plänen".

 

Ebenfalls positiv fielen die Reaktionen von NEOS und Team Stronach aus. Rainer Hable (N) befürwortete die neuen Instrumentarien für ein umfassendes Grenzmanagement und unterstützte jene Bestimmung, wonach die neue Behörde auch selbst Maßnahmen setzen kann. Er hofft, dass die niederländische Präsidentschaft das Paket bis Ende Juni zum Abschluss bringen kann. "Die Maßnahmen sind richtig", merkte auch Waltraud Dietrich (T) an, schön langsam habe man erkannt, dass man endlich Schritte setzen müsse, um die Außengrenzen tatsächlich zu sichern. Auf keinen Fall darf Dietrich zufolge FRONTEX als Schlepperorganisation verwendet werden.

 

Da es bei den Vorhaben auch um einen verbesserten Datenaustausch geht, sprachen die Abgeordneten die Sensibilität dieser Frage an. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner stellte gegenüber Peter Pilz (G), Franz Leonhard Eßl (V) und Jürgen Schabhüttl (S) klar, dass auf nationale Datenbanken nur österreichische BeamtInnen zugreifen können. Pilz hatte im Vorfeld die Frage aufgeworfen, ob aufgrund des Textentwurfs an den Außengrenzen auch ausländische Polizeibehörden in nationale Systeme Einsicht nehmen können. Für alle BeamtInnen seien etwa die Daten von SIS II und INTERPOL zugänglich, die Nationalstaaten speisen aber dort die wichtigsten Daten ein, so die Ministerin. Sie sagte aber den Abgeordneten zu, diesen heiklen Punkt im Rat im Sinne einer unmissverständlichen Formulierung anzusprechen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EU-Wahlrecht

 

 

Eine Reform des EU-Wahlrechts wird wohl nicht so bald kommen. Im EU-Unterausschuss des Nationalrats gab es zur entsprechenden Entschließung des Europäischen Parlaments (EP) unterschiedliche Meinungen. Auf Antrag von FPÖ-Abgeordnetem Johannes Hübner beschloss der Ausschuss einstimmig, dieses Dokument dem Verfassungsausschuss durch die Nationalratspräsidentin zuweisen zu lassen.

 

Wesentliche Punkte des Vorschlags betreffen etwa die Wahl eines Spitzenkandidaten oder einer Spitzenkandidatin, die Schaffung transnationaler Wahlkreise und die Verankerung einer ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen im EU-Parlament. Um in das EP einziehen zu können, soll nach Meinung der EU-ParlamentarierInnen eine Untergrenze von 3% bis 5% der Parteistimmen gelten.

 

Das EP tritt ferner dafür ein, die Wahllokale am Wahlsonntag gleichzeitig um 21.00 Uhr zu schließen. Als Mindestalter für das passive Wahlrecht sieht die Entschließung die Erreichung des 16. Lebensjahres vor. Auch werden darin die Briefwahl und das E-Voting befürwortet. Man spricht sich darin auch für die Schaffung einheitlicher Fristen für die Bewerbung und für den Abschluss der Wahlberechtigten-Register aus.

 

Gänzlich abgelehnt wurde der Vorschlag von der FPÖ. Für die Freiheitlichen ist es wichtig, RepräsentantInnen im EP zu haben, die die Interessen der eigenen Länder vertreten. Es gebe daher keinen Regelungsbedarf, erläuterte Johannes Hübner die Position seiner Partei.

 

Dem widersprach Alev Korun (G) vehement. EU-ParlamentarierInnen seien der gesamten EU-Bevölkerung verantwortlich, sagte sie und hielt die Vorschläge grundsätzlich für sinnvoll. Ähnlich die Haltung der NEOS, die die Europäisierung des EU-Wahlrechts als eine essentielle Frage betrachten. Es könne nicht sein, dass im Europäischen Parlament nationale Parteien sitzen, die europäische Interessen vertreten sollen, zeigte Rainer Hable (N) den Widerspruch des geltenden Wahlrechts aus seiner Sicht auf. Er sprach sich dafür aus, in Europa den Spitzenkandidaten direkt und persönlich zu wählen und drängte allgemein auf ein stärker ausgeprägtes Persönlichkeitswahlrecht auch auf EU-Ebene.

 

Viele offene Fragen und Probleme orten Josef Cap (S) und Wolfgang Gerstl (V) aus der Sicht der Koalition. Beide äußerten sich skeptisch zu den vom EU-Parlament präsentierten Vorschlägen. Man müsse sehr genau auf die Wahrung der Balance achten, sagte Cap und nannte in diesem Zusammenhang wie auch Gerstl etwa die vorgesehene Wahlkreiseinteilung. Darüber hinaus müsse man das Ganze auch im Verhältnis zum Subsidiaritätsprinzip beachten, wandte Gerstl zusätzlich ein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde nur vom Team Stronach unterstützt und wurde somit abgelehnt:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art 23e B-VG

 

 

der Abgeordneten Dr. Bösch, Dr. Hübner, B. Rosenkranz

 

betreffend

 

COM(2015) 624 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat

Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda: EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und Explosivstoffen und deren unerlaubte Verwendung

(89091/EU XXV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 31.3.2016 zu TOP 1

 

 

 

Im Rahmen des o.g. EU-Aktionsplans gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und Explosivstoffen und deren unerlaubte Verwendung hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Änderung der RL 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen Vorschläge zur weitgehenden Einschränkung des legalen privaten Waffenbesitzes vorgelegt.

 

Während es unstrittig ist, dass die Verbreitung illegaler Waffen bzw. von Waffen auf unkontrollierten Vertriebswegen möglichst effizient verhindert werden sollte, bedeutet die geplante weitgehende Einschränkung des legalen Besitzes einen massiven und überschießenden Eingriff. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich von Sport-, Jagdwaffen und historische Waffen in Ausstellungen.

 

Der gewählte Ansatz ist somit aus österreichischer Sicht, hierzulande ist z.B. der Internetverkauf von Waffen ohnedies verboten, insofern verfehlt, als er den in Österreich bereits streng reglementierten und kontrollierten legalen privaten Waffenbesitz weiter einschränkt, während mangels effizenter Grenz – und sonstiger Kontrollen der illegalen Vertriebswege hierzulande keine Reduktion der Verbreitung illegaler Waffen aufgrund des Richtlinienentwurfes zu erwarten ist.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e B-VG

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, bezüglich der Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda: EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und Explosivstoffen und deren unerlaubte Verwendung hinsichtlich der geplanten Änderung der Richtlinie 91/477/EWG auf europäischer Ebene dahingehend tätig zu werden, dass jeglicher weiterer Einschränkung des legalen privaten Waffenbesitzes nicht unterstützt, allfällige neue und gesonderte Regelungen der nationalen Kompetenz der Mitgliedstaaten überlassen und stattdessen die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels durch effiziente und in der Praxis vollziehbare Maßnahmen vorangetrieben wird.“

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist nicht auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde von den anderen Parteien abgelehnt:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art 23e B-VG

 

 

der Abgeordneten Dr. Bösch, Dr. Hübner, B. Rosenkranz

 

betreffend

 

COM (2015) 671 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004, der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 und der Entscheidung 2005/267/EG des Rates (90339/EU, XXV. GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 31.3.2016 zu TOP 3

 

 

 

Der Aufbau einer integrierten Europäischen Grenz- und Küstenwache, bestehend aus den nationalen Systemen der Mitgliedstaaten und der um neue Kompetenzen und Ressourcen erweiterten bisherigen Agentur FRONTEX ist auf Grund des bisherigen augenscheinlichen Versagens von Frontex wie zum Beispiel durch die Einführung der Operation „Triton“ am 1. November 2014 und dem Direktor von Frontex Leggeri, der das Zurückdrängen von Flüchtlingen aufs Meer oder hinter Grenzzäune nicht länger tolerieren wollte, wodurch hunderttausende Wirtschaftsflüchtlinge nach Europa geholt wurden, abzulehnen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e B-VG

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf Grund des Versagens von Frontex den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004, der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 und der Entscheidung 2005/267/EG des Rates abzulehnen und die nationalen Grenzkontrollen zu stärken.“

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist nicht auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.