Parlament Österreich

 

 

 

V-20 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 13. April 2016

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXV. Gesetzgebungsperiode       Mittwoch, 13. April 2016

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

1.    COM(2016) 53 final

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen und nicht verbindliche Instrumente zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 994/2012/EU

(93514/EU XXV.GP)

 

2.    COM(2016) 52 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010

(93518/EU XXV.GP)

 

3.    Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) between Canada, of the one part, and the European Union and its Member States, of the other part

(98597/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Informationsaustauch bei Energieabkommen

 

 

Bei der Energieversorgung, insbesondere bei der Gasversorgung, will die EU künftig die Zügel fester in der Hand haben, um einerseits die Gasversorgung sicherzustellen und andererseits zu gewährleisten, dass bilaterale Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittstaat mit dem EU-Recht vereinbar sind. Der EU-Ausschuss des Nationalrats begrüßte mit Ausnahme der FPÖ die Vorschläge zu einer besseren Koordination grundsätzlich, auch wenn es dazu von den anderen Fraktionen einige kritische Anmerkungen gab. Vor allem SPÖ und Grüne erinnerten an die Beschlüsse der Klimakonferenz in Paris und den damit verbundenen Plan, bis 2050 aus den fossilen Energien auszusteigen. Man dürfe sich daher nicht allzu sehr auf die Gasversorgung konzentrieren, sondern müsse den Umstieg auf erneuerbare Energien forcieren, so der Tenor einiger Wortmeldungen. 

 

 

 

Zunächst will die Europäische Kommission nicht erst im Nachhinein über bilaterale Energieabkommen von EU-Mitgliedstaaten mit Drittländern erfahren, sondern bereits ex-ante eingebunden werden. Ein eigener Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen soll die volle Vereinbarkeit solcher Abkommen mit dem Unionsrecht und damit auch das Funktionieren des Binnenmarkts sicherstellen. Eine zweite Zielrichtung des Vorschlags betrifft die bessere Transparenz solcher Abkommen, um die Kosteneffektivität der EU-Energieversorgung und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu steigern.

 

Bereits 2012 wurde ein Verfahren beschlossen, bei dem die Kommission die Übereinstimmung zwischenstaatlicher Abkommen mit dem Unionsrecht prüft, jedoch erst nachdem ein Mitgliedstaat ein solches Abkommen mit einem Drittland geschlossen hat. Da allerdings eine Neuverhandlung derartiger Abkommen schwierig ist, hält Brüssel es für sinnvoller, Unstimmigkeiten, die zu rechtlichen Konflikten führen können, schon im Vorfeld auszuräumen. Deswegen sollen die Mitgliedstaaten nun über ihre externen Energievorhaben bereits vor Unterzeichnung eines diesbezüglichen Vertragswerks die Kommission informieren, wobei eine Stellungnahme der Kommission im Abkommen dann weitestgehend berücksichtigt werden muss.

 

Die Abgeordneten Hannes Weninger (S), Christiane Brunner (G) und Waltraud Dietrich (T) waren sich mit Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner einig, dass eine ex-ante Prüfung von derartigen Verträgen sinnvoll ist. Laut Bundesminister Mitterlehner müsse man aber trotz Unterstützung des Vorhabens auf die Souveränität der Mitgliedstaaten achten. Die Prüfung der Anträge könne sich demnach nur auf juristische Punkte beschränken, sagte er, es bedürfe auch einer klaren Eingrenzung auf zwischenstaatliche Abkommen. Grundsätzlich befinde sich die Diskussion darüber noch in einem frühen Stadium.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Regionale Kooperation zur Sicherstellung der Gasversorgung

 

 

Um die Versorgung mit Erdgas sicherzustellen, setzt die EU auf eine bessere Koordination auf regionaler Ebene. Obwohl die Erstverantwortung für die Gasversorgung bei den Erdgasunternehmen gesehen wird und der Vorrang des Marktes unbestritten bleiben soll, sieht die Kommission im Falle eines Marktversagens in einem Mitgliedstaat die zuständigen nationalen Behörden und die übrigen EU-Länder einer Region gefordert, zu handeln. Ziel dieser Maßnahmen ist es laut Kommission vor allem, die Gasversorgung von besonders zu behandelnden VerbraucherInnen ("geschützten KundInnen") sicherzustellen. Dazu würden auf EU-Ebene bestimmte Grundsätze und Standards für verpflichtende regionale Risikobewertungen festgelegt. Sämtliche Risiken, die dabei ermittelt werden, sollen dann Gegenstand regionaler Präventions- und Notfallpläne sein, die einer Begutachtung durch Sachverständige unterzogen und von der Kommission, der die allgemeine Koordinierung obliegt, gebilligt werden müssen. Weitere Punkte im Vorschlag sind Vorgaben zur Dimensionierung der Erdgasinfrastruktur und – mit einigen Ausnahmen - der Kapazitäten für Gasflüsse in beide Richtungen auf den zwischenstaatlichen Verbindungsleitungen. Auch Mindestversorgungszeiträume unter definierten Bedingungen werden festgelegt.

 

Österreich soll gemeinsam mit Kroatien, Ungarn, Italien und Slowenien der Region Südost zugeordnet werden, was seitens des Wirtschaftsministers als problematisch angesehen wird. Für Österreich seien die Slowakei und Deutschland die wichtigsten Transitpartner, und dies sei zu berücksichtigen, unterstrich er.

 

Hannes Weninger (S) und Christiane Brunner (G) befürworteten eine bessere Koordination, bezweifelten jedoch, dass damit die Versorgungssicherheit vollkommen gewährleistet werden könne. Diese hänge nicht so sehr von stabilen Gaslieferungen ab, sondern vom konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien, meinten sie, nachdem Minister Mitterlehner in Zusammenhang mit der Gasversorgung von einer Brückentechnologie im Zuge der Energiewende gesprochen hatte. Die Energieunion sei viel zu sehr auf fossile Energie und auf Gas ausgerichtet, erwiderte Brunner und das beeinflusse auch langfristige infrastrukturelle Entscheidungen. Notwendig sei eine Neuausrichtung, stellte sie fest.

 

Völlige Ablehnung kam von der FPÖ. Johannes Hübner sprach von "Schreibtischattentätern auf funktionierende Strukturen". Seiner Ansicht nach ist es nicht einzusehen, warum es auch auf diesem Gebiet neue Überwachungen und Evaluierungen geben muss.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

CETA

 

 

Nach einer heftigen und teilweise emotional geführten  Debatte vertagte der EU-Unterausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS die Diskussion über CETA, das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Stein des Anstoßes war die von der EU geplante vorläufige Anwendung des fertig ausverhandelten Abkommens. Dazu hatte es schon im Vorfeld große mediale Aufregung gegeben, da in den Augen vieler eine solche Vorgangsweise die Umgehung des Parlaments bedeuten würde. Die Abgeordneten kamen überein, Nationalratspräsidentin Doris Bures zu ersuchen, vom Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments ein Gutachten erstellen zu lassen, welche Teile des Abkommens in den nationalstaatlichen Bereich und welche in EU-Kompetenz, für welche eine vorläufige Anwendung in Frage kommt, fallen. Das müsse von heimischer Seite geklärt werden, begründete Christoph Matznetter (S) seinen Vertagungsantrag, bevor man beurteilen könne, welchen Vorschlag die Kommission für eine vorläufige Anwendung vorlegt.

 

 

Ein Antrag der FPÖ auf Stellungnahme, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Gutachten zu dieser Frage erstellen zu lassen, wurde aus rechtlichen Erwägungen nicht zugelassen. Eine derartige Forderung gehe über Art. 23e B-VG hinaus, der auf die inhaltliche Positionierung eines Mitglieds der Bundesregierung zu einem EU-Vorhaben gerichtet ist. Stattdessen sei § 40 Abs. 1 GOG-NR heranzuziehen, mit dem auch schriftliche Äußerungen eingeholt werden können, so die Begründung von Christine Muttonen (S), die diesmal den Vorsitz im Ausschuss führte. Daraufhin brachte Johannes Hübner (F) den Antrag noch einmal mündlich gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR ein. Dieser wurde dann mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP abgelehnt. Man wolle das Gutachten im eigenen Haus erstellen lassen, so der Tenor, auch wenn weitere Gutachten von Vorteil wären.

 

Die beiden Anträge der Freiheitlichen und Grünen auf Stellungnahme, eine vorläufige Anwendung von CETA abzulehnen, bleiben weiter in Verhandlung. Die Grünen haben zusätzlich einen Antrag auf Mitteilung vorgelegt, der darauf abzielt, dass bereits die Beschlussformel zu CETA eine vorläufige Anwendung des Vertrags vor der Ratifizierung durch die nationalen Parlamente eindeutig ausschließt. Auch diese Initiative wird weiter diskutiert.

 

 

Die Oppositionsparteien wiesen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine vorläufige Anwendung von Teilen des Vertrags das österreichische Parlament seines Rechts beraubt, über den größten Teil des Pakets und somit über den gesamten Text abzustimmen. Österreich und sein Parlament müssen selbst bestimmen können, betonte Johannes Hübner (F) in der Begründung seiner Anträge. Der Argwohn sei berechtigt, denn es habe völlig an Transparenz gemangelt, assistierte ihm seine Klubkollegin Barbara Rosenkranz. Auch wenn der Antrag der FPÖ in Bezug auf das Gutachten schließlich mehrheitlich abgelehnt wurde, schlossen sich die anderen Parteien - namentlich die Abgeordneten Christoph Matznetter (S), Josef Cap (S), Hannes Weninger (S), Reinhold Lopatka (V), Werner Kogler (G), Wolfgang Pirklhuber (G) und Nikolaus Scherak (N) - der Argumentation an, man brauche Klarheit, wo genau die Grenze zwischen EU-Kompetenz und nationaler Zuständigkeit liege, und dies solle durch ein eigenständiges Gutachten des Parlaments geklärt werden. Cap stellte das Instrument der vorläufigen Anwendung grundsätzlich in Frage, da man damit einen unumkehrbaren Prozess in Gang setze und den Entscheidungsspielraum der nationalen Parlamente einenge. Werner Kogler und Wolfgang Pirklhuber von den Grünen gingen noch weiter und forderten mit Nachdruck die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete unter Einbeziehung von JuristInnen, ExpertInnen für die einzelnen betroffenen Wirtschaftszweige sowie der Zivilgesellschaft.

 

Wenn CETA angewendet wird, so ist das das Einfallstor für amerikanische Betriebe, die Niederlassungen in Kanada gründen werden, unterstrich Wolfgang Pirklhuber (G) die Sensibilität von CETA, das er auch als "Blaupause für TTIP" bezeichnete. Deshalb halte er eine parlamentarische Enquete für unbedingt erforderlich, um sämtliche Konsequenzen des Abkommens auszuloten. Durch die regulatorische Kooperation könnten Pestizid-Konzerne ihre Interessen durchsetzen, Schweine- und Rindfleischimporte könnten sofort beginnen, warnte Pirklhuber, der sich für den Schutz einer sinnvollen politischen Weiterentwicklung aussprach. Auch Josef Cap (S) machte auf mögliche negative Auswirkungen auf die österreichische Landwirtschaft und die Versorgungssicherheit aufmerksam und Hannes Weninger (S) fürchtete vor allem für die Daseinsvorsorge.

 

 

Er sei sich der Sensibilität der Thematik durchaus bewusst, reagierte Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner auf die Diskussion, zumal CETA das erste umfassende Handelsabkommen mit einem entwickelten Industriestaat und dem Abkommen mit den USA (TTIP) inhaltlich vorgelagert sei. Der Minister räumte auch Probleme mit der Transparenz während des Verhandlungsvorgangs zu beiden Abkommen sowie mit dem Investitionsschutz ein, wobei er eindringlich darauf hinwies, dass dieser in einer neuen Form nachträglich eingearbeitet wurde. 

 

Mitterlehner stellte im Ausschuss mehrmals klar, dass Österreich wie die anderen Mitgliedstaaten die Auffassung vertritt, dass es sich bei CETA um ein gemischtes Abkommen handelt, das von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden muss. Eine vorzeitige Anwendung solcher Abkommen sei durchaus üblich und betreffe nur jene Teile, die nicht in den gemischten Bereich hineinfallen. Eine vorläufige Anwendung sei auch erst dann möglich, wenn das Europäische Parlament dem zugestimmt hat. Diese Vorgangsweise entspreche den Bestimmungen des Lissabon-Vertrags und sei auch vom Europäischen Gerichtshof nicht in Frage gestellt worden. Das bedeute, eine vorläufige Anwendung betreffe unter anderem nicht den Investitionsschutz, bekräftigte Mitterlehner. Österreich werde sich genau an diese Linie halten, versicherte er, wie dies auch bei anderen Abkommen der Fall gewesen sei.

 

Er informierte den Ausschuss darüber hinaus, dass über die Gesamtanwendung und vorläufige Anwendung von CETA noch nicht im nächsten Rat abgestimmt werde, sondern wahrscheinlich erst im Juni. Dann erfolge die Abstimmung im Parlament.

 

 

 

Die Divergenzen über die inhaltliche Ausrichtung von CETA und TTIP bestehen jedoch nicht nur zwischen Wirtschaftsministerium und Oppositionsparteien, sondern auch innerhalb der Koalition. So ließen Josef Cap und Christoph Matznetter (beide S) einmal mehr mit Skepsis gegenüber CETA und TTIP aufhorchen. Grundsätzlich halte er Freihandelsabkommen im Interesse des Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum für positiv, sagte Cap, viele solcher Verträge gebe es aber auch ohne privaten Investitionsschutz. Auch die neue Form des Investitionskapitels sehe kein öffentliches Gericht vor, brachte Cap seine Kritik auf den Punkt und stellte allgemein die Frage, warum man in einem Abkommen zwischen Ländern mit funktionierenden öffentlichen Gerichten überhaupt ein solches Investitionsschutzkapitel braucht. Er plädierte für eine ausführliche und faire Debatte, in der man um eine gute Lösung im Sinne Österreichs ringt. Sein Klubkollege Hannes Weninger sowie der Grün-Abgeordnete Wolfgang Pirklhuber verstärkten die Bedenken unter Hinweis darauf, dass es weder für CETA noch für TTIP eine politische Mehrheit gibt.

 

Positive Stimmen zu CETA kamen nur seitens der ÖVP. Georg Vetter sprach von Wohlstandsgewinnen für die Welt und einzelne Länder und gab zu bedenken, dass durch derartige Handelsabkommen der Protektionismus einzelner Länder abgebaut wird. Seine Klubkollegin Angelika Winzig führte insbesondere die hohe Exportquote Österreichs ins Treffen und begrüßte allgemein die inhaltliche Ausrichtung des Abkommens, indem sie die Einschätzung des Wirtschaftsministeriums und seines Ressortchefs Mitterlehner unterstützte.

 

 

 

Dem EU-Ausschuss lag heute der vollständige Text des Abkommens vor – ein Konvolut von rund 1.600 Seiten. Wie Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner betonte, fanden österreichische Positionen weitgehend Eingang in das Schlussdokument. So sei das Investitionskapitel auf österreichisches Betreiben fundamental überarbeitet worden und enthalte jetzt die wesentlichen neuen Elemente des Kommissionsvorschlags für TTIP. In diesem Zusammenhang strich er insbesondere die Einführung eines bilateralen Investitionsgerichts und einer Berufungsinstanz hervor. Die RichterInnen sollen durch die Vertrags- und nicht Streitparteien mit strengen Anforderungen an Qualifikation, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit ernannt werden. Außerdem verpflichten sich die Vertragsparteien, an der Etablierung eines multilateralen Investitionsgerichts zu arbeiten. Explizit wurde eine Klausel zum staatlichen Regelungsrecht und Verfahrenserleichterungen für Kleine und Mittlere Betriebe (KMU) aufgenommen.

 

Als wesentliche Punkte aus österreichischer Sicht weist das Papier des Wirtschaftsministeriums auf die umfassende Absicherung der öffentlichen Dienstleistungen und die volle Aufrechterhaltung der Möglichkeit zur Förderung der kulturellen Vielfalt hin. Unterstrichen werden darin die breiten Ausnahmen für die Wasserversorgung, für die Erzeugung nuklearer Energie und für öffentlich finanzierte Bildungs -, Sozial - und Gesundheitsdienstleistungen. Auch bleibe praktisch bis auf wenige Ausnahmen die Arbeitsmarktprüfung bei der Personenbewegung durchgehend aufrecht. Zudem werde dem österreichischen Anliegen nach substantieller Öffnung des kanadischen Beschaffungsmarktes, vor allem auf subföderaler Ebene (Provinzen inklusive Gemeindeebene) Rechnung getragen. Neue Exportchancen erhofft sich Österreich durch die kanadische Marktöffnung vor allem auch in den für Österreich interessanten Sektoren Energie und Transport. Ein eigenes Webportal soll den Zugang zu Vergabemöglichkeiten insbesondere für KMUs erleichtern.

 

Positiv verzeichnet das Wirtschaftsministerium auch die Tatsache, dass das Nachhaltigkeitskapitel integraler Bestandteil des Abkommens ist. Die wesentlichen österreichischen Anliegen seien erfüllt, es werde durch die Wahrung des "right to regulate" der Vertragsparteien zu keiner Senkung von Sozial- und Umweltstandards zugunsten von Investitionen kommen, versichert man. Dieses "right to regulate" ist bereits in der Präambel des Abkommens sowie in anderen Kapiteln zu Nachhaltigkeit und Investitionen ausdrücklich festgehalten. Nachhaltige Ziele wie Corporate Social Responsibility oder Fair Trade würden gefördert, dazu soll eine möglichst hohe Transparenz sowie die Einbeziehung der Zivilgesellschaft, vor allem bei der Überwachung der Implementierung und der Regelung möglicher Differenzen durch unabhängige Experten, beitragen. Man werde sich auch bemühen, weitere internationale Übereinkommen wie insbesondere das ILO-Übereinkommen zu ratifizieren.

 

Für die EU und Österreich ging es in den Verhandlungen auch darum, den Schutz des geistigen Eigentums in Kanada anzuheben, da es dabei zu Problemen gekommen ist. Dies betrifft vor allem eine Verbesserung des Urheberrechtsschutzes, aber auch die Verstärkung des Schutzes für wesentliche agrarische geographische Herkunftsbezeichnungen der EU wie z.B. für Österreich "Tiroler Speck", "Steirischeres Kürbiskernöl". Verbessert wird laut Ministerium auch der patentrechtliche Schutz insbesondere für pharmazeutische Produkte.

 

Mit CETA fallen die meisten Zölle weg, bei sensiblen Agrarprodukten wurden jedoch Marktzugangsquoten für Kanada vereinbart, wird in der Unterlage des Ministeriums hervorgehoben. Allgemein erwartet sich Österreich "signifikante wirtschaftliche Vorteile" durch das Abkommen. Wie das Wirtschaftsressort ausführt, sind die außenwirtschaftlichen Verflechtungen Österreichs mit Kanada im Vergleich zu anderen EU-Staaten noch ausbaufähig, auch wenn mit dem Handelsvolumen im Vorjahr mit 1,5 Mrd. € ein neuer Höchstwert erzielt werden konnte. Laut einer Studie kann Österreich mit einem Exportanstieg bei Waren und Dienstleistungen von 50% bzw. 586 Mio. US-Dollar rechnen, wobei die größten Anstiege bei Nahrungsmitteln (131%), Textilien und Bekleidung (116%), Motorfahrzeugen (88%), sonstiger Transportausrüstung (60,3%) und elektrischen Maschinen (66,2%) erwartet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde vom Vorsitz nicht zugelassen.

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art 23e B-VG

 

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Barbara Rosenkranz, Anneliese Kitzmüller, Dr. Andreas Karlsböck

 

betreffend

 

Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) between Canada, of the one part, and the European Union and its member states (98597/EU XXV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 13.4.2016 zu TOP 3

 

 

 

Das nun fertig verhandelte Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada namens CETA, das als Blaupause für das noch weit umstrittenere Vertragswerk mit den USA (TTIP) dient, könnte binnen kurzer Zeit vorläufig in Kraft treten, ohne dass die nationalen Parlamente zuvor grünes Licht gegeben haben.

 

Da CETA als „gemischtes Abkommen“ zu qualifizieren ist, stellt sich die Frage der Trennung bzw. Trennbarkeit der Zuständigkeiten der betroffenen Materien und in weiterer Folge der Auswirkungen. Es ist zu befürchten, dass die Europäische Union vermutlich ihre Kompetenzen überschreiten würde.

 

Ein deutsches Gutachten des Europa- und Völkerrechtlers Wolfgang Weiß von der Universität Speyer legt dar, dass die Wirkungen des Abkommens bereits eintreten würden, noch ehe eine Zustimmung der Parlamente hierzu erfolgt sei. Das sei zwar gängige Praxis in der EU, aber die umfangreichen Freihandelsabkommen der neuen Generation, zu denen Ceta und TTIP gehörten, seien "von hoher politischer Bedeutung", stellten die "Handelsbeziehungen auf eine völlig neue Grundlage" und berührten den "Entscheidungsraum des deutschen Gesetzgebers".

 

Auch aus österreichischer Perspektive ist die vorläufige Anwendung der Bestimmungen potenziell verfassungswidrig. Das hat beispielsweise der Verfassungsrechtler Heinz Mayer erst vor wenigen Wochen angemerkt. Daran ändert auch nichts, dass vor Inkrafttreten des Abkommens wohl das Europäische Parlament grünes Licht geben muss.

 

Zur Abklärung der offenen kompetenzrechtlichen Fragen sollte daher - bevor weitere Schritte im Verhandlungsprozess rund um CETA von der Bundesregierung gesetzt werden - zur Beurteilung des nun vorliegenden Vertragstextes ein Gutachten eingeholt und dieses dem Nationalrat zugeleitet werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e B-VG

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Zuge der weiteren Behandlung von CETA ehestmöglich ein Gutachten (wie beispielsweise des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes oder dergleichen) zur Frage der Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten über den vorliegenden CETA-Vertragstext einzuholen und dieses dem Nationalrat zuzuleiten.“

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Daraufhin brachte Abgeordneter Johannes Hübner einen gleichlautenden Antrag gem. §40 Abs. 1 GOG-NR mündlich ein, der von SPÖ und ÖVP mehrheitlich abgelehnt wurde.

 

 

Johannes Hübner (F) beantragte gem. § 40 Abs. 1 GOG-NR, der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen, die Bundesregierung aufzufordern, im Zuge der weiteren Behandlung von CETA ehestmöglich ein Gutachten (wie beispielsweise des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes oder dergleichen) zur Frage der Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten über den vorliegenden CETA-Vertragstext einzuholen und dieses dem Nationalrat zuzuleiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde eingebracht und bleibt weiter in Verhandlung:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art 23e B-VG

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Barbara Rosenkranz, Anneliese Kitzmüller, Dr. Andreas Karlsböck

 

betreffend

 

Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) between Canada, of the one part, and the European Union and its member states (98597/EU XXV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 13.4.2016 zu TOP 3

 

 

 

 

Kurz nach Einlangen des o.g. Dokuments am 5.4.2016 hat das Thema CETA breiten medialen Niederschlag gefunden. So war am 7.4.2016 auf http://derstandard.at/2000034326646/Versuchter-Freihandel-am-Parlament-vorbei  zu lesen, dass

 

„Handelspakt mit Kanada soll ohne Sanktus des Nationalrats in Kraft treten

Das zwischen der EU und Kanada geplante Freihandelsabkommen Ceta kann laut Wirtschaftsministerium vorübergehend ohne parlamentarische Zustimmung starten.

Wien – Es könnte schnell gehen und weitreichende Folgen haben. Das so gut wie fertig verhandelte Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada namens Ceta, das als Blaupause für das noch weit umstrittenere Vertragswerk mit den USA (TTIP) dient, soll vorläufig in Kraft treten, ohne dass die nationalen Parlamente zuvor grünes Licht gegeben haben. Das Wirtschaftsministerium hat laut einem Schreiben, das dem STANDARD vorliegt, nichts dagegen. "Einer vorläufigen Anwendung (gemeint sind die Ceta-Bestimmungen; Anm.) entsprechend der Kompetenzverteilung könne AT (sprich Österreich) zustimmen", steht in dem Bericht, der die Datumsangabe 16. 3. 2016 trägt und sich auf den EU-Ratsausschuss Handelspolitik bezieht. Der finale Ceta-Text solle nun rasch in alle Amtssprachen übersetzt und voraussichtlich im Herbst unterzeichnet werden. Ein provisorisches Inkrafttreten werde begrüßt, heißt es zusammenfassend in dem Bericht, der den Briefkopf BMWFW (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft) trägt und als "nicht zur Veröffentlichung geeignet" bezeichnet wird. Kursänderung "Das ist nicht mit uns akkordiert", sagte ein Sprecher von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ), dem "Spiegelminister" von Wirtschaftsminister und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP). "Eine offizielle Position Österreichs dazu gibt es erst, wenn die EU-Kommission das endgültige Abkommen dem Rat übermittelt hat", hieß es im Büro von Minister Stöger auf STANDARD-Anfrage. In Deutschland jedenfalls, wo das Ceta-Abkommen und insbesondere TTIP wie in Österreich kontroversiell wie kaum wo sonst diskutiert wird, hat es eine Kursänderung gegeben. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) ist auf die Linie der EU-Kommission eingeschwenkt, nachdem er noch 2014 ein Inkrafttreten sowohl von Ceta als auch von TTIP von der vorhergehenden Zustimmung der nationalen Parlamente abhängig gemacht hat. "Die vorläufige Anwendung" entspreche der "üblichen Praxis" und sei "vollständig demokratisch", erklärte das deutsche Wirtschaftsministerium kürzlich in einer Unterrichtung vor dem Deutschen Bundestag. Bis das Abkommen von allen nationalen Parlamenten ratifiziert ist, kann es bis zu vier Jahre dauern. Unter Juristen ist das geplante Vorgehen jedenfalls umstritten. Es sei "verfassungsrechtlich und demokratiepolitisch unakzeptabel, dass die vorläufige Anwendung eines Abkommens an den Parlamenten vorbei erfolgt", steht beispielsweise in einem Gutachten des Europa- und Völkerrechtlers Wolfgang Weiß von der Universität Speyer. Die Wirkungen des Abkommens würden bereits eintreten, noch ehe eine Zustimmung der Parlamente hierzu erfolgt sei. Das sei zwar gängige Praxis in der EU, aber die umfangreichen Freihandelsabkommen der neuen Generation, zu denen Ceta und TTIP gehörten, seien "von hoher politischer Bedeutung", stellten die "Handelsbeziehungen auf eine völlig neue Grundlage" und berührten den "Entscheidungsraum des deutschen Gesetzgebers". Auch aus österreichischer Perspektive ist die vorläufige Anwendung der Bestimmungen potenziell verfassungswidrig. Das hat beispielsweise der Verfassungsrechtler Heinz Mayer erst vor wenigen Wochen angemerkt. Daran ändert auch nichts, dass vor Inkrafttreten des Abkommens wohl das Europäische Parlament grünes Licht geben muss. Kritiker wie Greenpeace fürchten, dass Ceta und TTIP soziale und ökologische Standards bedrohen und den Einfluss von Konzernen auf die Politik stärken.“

 

In weiterer Folge erteilte Arbeiterkammer-Präsident Kaske einer vorläufigen Anwendung des Handelsabkommens mit Kanada ohne vorheriger Zustimmung des Nationalrats eine klar Absage "Der Ceta-Vertrag muss vom Nationalrat in seiner Gesamtheit zum Beschluss vorgelegt werden, eine vorläufige Anwendung von Vertragsteilen kommt nicht infrage", forderte Arbeiterkammerpräsident Rudolf Kaske am vergangenen Donnerstag. "Ich darf Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner daran erinnern, dass sich über 70 Prozent der Bevölkerung ausdrücklich gegen das Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) ausgesprochen haben, und Ceta ist TTIP durch die Hintertür. Das darf so nicht umgangen werden, das ist verfassungsrechtlich bedenklich", sagte Kaske.

"An unserer Position hat sich nichts geändert," sagte ein Sprecher von Wirtschaftsminister Mitterlehner. "Wir bewerten Ceta als 'gemischtes Abkommen', weshalb die nationalen Parlamente und das Europäische Parlament über den finalen Text mit allen Details abstimmen müssen. Die vorläufige Anwendung erfordert aus unserer Sicht die vorherige Zustimmung des Europäischen Parlaments. Genau diese parlamentarische Zustimmung werden wir beim nächsten Handelsministerrat im Mai von der EU-Kommission einfordern."

(Quelle: http://derstandard.at/2000034378637/Handelspakt-mit-KanadaPlaene-zu-vorlaeufiger-Anwendung-stossen-auf-breite-Ablehnung).

 

Ein provisorisches Inkrafttreten des als kompetenzrechtlich „gemischt“ zu qualifizierenden Abkommens CETA ist aus demokratiepolitischen Erwägungen als verfassungsrechtlich bedenklich zu bewerten und einer vorläufigen Anwendung von CETA damit eine klare Absage zu erteilen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e B-VG

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene einheitlich und klar gegen eine vorläufige Anwendung von CETA auszusprechen.“

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde eingebracht und bleibt weiter in Verhandlung:

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e B-VG

 

 

der Abgeordneten Werner Kogler, Wolfgang Pirklhuber

 

betreffend

TOP 3  Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) between Canada, of the one part, and the European Union and its Member States, of the other part (98597/EU XXV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 13.04.2016.

 

 

Das Protokoll über den EU-Handelsausschuss vom 16.03.2016 besagt, dass das BMWFW der vorläufigen Anwendung von CETA und damit CETA insgesamt auf europäischer Ebene zustimmen will.

 

„AT gehe davon aus, dass es sich bei CETA um ein "gemischtes" Abkommen handle und die von der EK vorzulegenden Entwürfe für die erforderlichen Beschlüsse diesem Aspekt Rechnung tragen werden. Einer vorläufigen Anwendung entsprechend der Kompetenzverteilung könne AT zustimmen.“  (Protokoll der Sitzung des EU-Ratsausschusses Handelspolitik vom 16.3.2016; S.4)

 

Österreich beabsichtigt, CETA in der vorliegenden Form im Rat zuzustimmen und auch die vorläufige Anwendung des Vertrags zu unterstützen. Mit der vorläufigen Anwendung treten jene Teile des Abkommens, für die es ausschließliche EU-Kompetenz gibt, jedenfalls in Kraft noch bevor CETA von den nationalen Parlamenten ratifiziert worden wäre. Bei zentralen Fragen des Abkommens wie z.B. beim Investorenschutz ist aber unklar, ob es sich dabei um eine ausschließliche EU-Kompetenz oder um eine zwischen EU und Mitgliedstaaten geteilte Kompetenz handelt. Vor diesem Hintergrund wäre die vorläufige Anwendung von CETA unter Umgehung der nationalen Parlamente verfassungsrechtlich und demokratiepolitisch untragbar.

 

Nun ist die Kommission am Zug, die bis Juni den Vertrag zur Ratifikation vorlegen wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e B-VG

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Minister für Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft, wird aufgefordert, eine vorläufigen Anwendung von CETA auf europäischer Ebene abzulehnen und in den entsprechenden EU-Organen eine solche auch nicht in Aussicht zu stellen.

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

Folgender Antrag der Grünen auf Mitteilung wurde eingebracht und bleibt weiter in Verhandlung:

 

 

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

der Abgeordneten Werner Kogler, Wolfgang Pirklhuber

 

betreffend

 

TOP 3  Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) between Canada, of the one part, and the European Union and ist Member States, of the other part (98597/EU XXV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 13.04.2016.

 

 

 

Das Protokoll über den EU-Handelsausschuss vom 16.03.2016 besagt, dass das BMWFW der vorläufigen Anwendung von CETA und damit CETA insgesamt auf europäischer Ebene zustimmen will.

 

"AT gehe davon aus, dass es sich bei CETA um ein "gemischtes" Abkommen handle und die von der EK vorzulegenden Entwürfe für die erforderlichen Beschlüsse diesem Aspekt Rechnung tragen werden. Einer vorläufigen Anwendung entsprechend der Kompetenzverteilung könne AT zustimmen."  (Protokoll der Sitzung des EU-Ratsausschusses Handelspolitik vom 16.3.2016; S.4)

 

Österreich beabsichtigt, CETA in der vorliegenden Form im Rat zuzustimmen und auch die vorläufige Anwendung des Vertrags zu unterstützen. Mit der vorläufigen Anwendung treten jene Teile des Abkommens, für die es ausschließliche EU-Kompetenz gibt, jedenfalls in Kraft noch bevor CETA von den nationalen Parlamenten ratifiziert worden wäre. Bei zentralen Fragen des Abkommens wie z.B. beim Investorenschutz ist aber unklar, ob es sich dabei um eine ausschließliche EU-Kompetenz oder um eine zwischen EU und Mitgliedstaaten geteilte Kompetenz handelt. Vor diesem Hintergrund wäre die vorläufige Anwendung von CETA unter Umgehung der nationalen Parlamente verfassungsrechtlich und demokratiepolitisch untragbar.

 

Nun ist die Kommission am Zug, die bis Juni den Vertrag zur Ratifikation vorlegen wird.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den Antrag:

 

 

Der ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

I. Antrag auf Mitteilung gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

"Der ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner Sitzung am 13.4.2016 die oben genannte Vorlage beraten und kommt zu folgendem Ergebnis:

 

 

"Die Beschlussformel zu CETA möge eine vorläufige Anwendung des Vertrages vor Ratifizierung durch die nationalen Parlamente eindeutig ausschließen, um damit ein demokratiepolitisch höchst problematisches Präjudiz für das Inkrafttreten des CETA-Vertrages mit Kanada hintanzuhalten."

 

 

II. Kommuniqué

 

Der ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, diese Mitteilung gemäß § 39 Abs. 1 und 3 GOG-NR als Kommuniqué zu veröffentlichen und der auszugsweisen Darstellung anzuschließen. Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union ersucht die Präsidentin des Nationalrates, diese Mitteilung an

·         die österreichische Bundesregierung,

·         die Europäische Kommission,

·         den Rat,

·         den Ausschuss der Regionen,

·         die COSAC bzw. IPEX und

·         an das Europäische Parlament

zu übermitteln.