Parlament Österreich

 

 

 

V-27 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

 

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Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 21. Februar 2017

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXV. Gesetzgebungsperiode       Dienstag, 21. Februar 2017

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

Code of conduct on countering illegal hate speech online

            (128302/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der EU-Unterausschuss des Nationalrats sprach sich in seiner Sitzung vom 21. Februar 2017 für eine EU-Initiative gegen Hass und Gewaltaufruf im Internet aus. Der Ausschuss fordert die Europäische Kommission auf, aktiv tätig zu werden und entsprechende legislative Maßnahmen vorzuschlagen. Damit soll ein rasches und lückenloses Vorgehen von Providern, Plattformanbietern und Strafverfolgungsbehörden sichergestellt werden. Ein diesbezüglicher Antrag auf Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich angenommen. Die Freiheitlichen sahen darin einen Anschlag auf die Meinungsfreiheit, blieben mit ihrer Meinung jedoch in der Minderheit. 

 

 

Wie Staatsekretärin Muna Duzdar betonte, sei die rechtliche Lage in Österreich sehr gut. Sie erinnerte an die Strafrechtsreform des Vorjahres, die auch eine Verschärfung des Verhetzungsparagrafen mit sich brachte. Duzdar räumte jedoch ein, dass die Anwendbarkeit immer wieder auf Schwierigkeiten stoße, weshalb man plane, eine Sonderstaatsanwaltschaft für derartige Fälle einzurichten, um eine effektivere Verfolgung solcher Delikte zu ermöglichen. Auch werde man auf Anregung von Organisationen der Zivilgesellschaft eine Anlaufstelle schaffen, denn viele Menschen wüssten nicht, wie man mit Hass im Internet und mit Cybermobbing umgehen soll.

 

Ziel der Regierung sei es, Gegenrede und Zivilcourage im Netz zu stärken. Die Spielregeln des realen Lebens müssen auch für das Internet gelten, stellte Duzdar klar, das Internet sei kein straffreier Raum, in dem man in der Anonymität aggressiv agieren könne. Man wisse, wohin die Gewalt der Worte führen kann, so Duzdar.

 

Bei Hass im Internet handle es sich um kein kleines Vergehen, konstatierte auch Christine Muttonen seitens der SPÖ, weshalb sie weitere Schritte für notwendig erachtet und gemeinsam mit ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka den Antrag auf Mitteilung einbrachte, der sowohl von Europa-Abgeordnetem Heinz Becker (V) als auch von Staatssekretärin Muna Duzdar ausdrücklich begrüßt wurde.

 

 

 

 

Grundlage für die Diskussion bildete der am 31. Mai 2016 zwischen den global agierenden Social-Media-Plattformen und Unternehmen wie Facebook, Twitter, Youtube und Microsoft mit der EU-Kommission vereinbarte Selbstverpflichtungskodex zur Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet (Code of Conduct on countering illegal hate speech online).

 

So sollen Hasskommentare etwa schneller geprüft und entfernt werden. Der Kodex ist rechtlich nicht bindend, er dient den IT-Unternehmen aber als Richtschnur für ihre eigenen Tätigkeiten sowie zum Austausch von best-practice-Modellen und engerer Kooperation mit anderen Internet-Unternehmen, Plattformen und Social-Media-Unternehmen. Intensiviert soll auch die Kommunikation und Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten werden. Die IT-Unternehmen sind darüber hinaus aufgefordert, Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Organisationen auszubauen, die helfen, inkriminierende Inhalte zu melden. Angesprochen im Dokument sind ferner Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen für NutzerInnen sowie Schulungen für MitarbeiterInnen der IT-Unternehmen.

 

Der Code of Conduct ergänzt die strafrechtliche Dimension, festgelegt im Rahmenbeschluss "zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" aus dem Jahr 2008. Demnach gilt insbesondere die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe als Straftat. Er stellt die Rechtsgrundlage für die Definition illegaler Inhalte im Internet dar.

 

Laut Mitteilung an Brüssel sehen die Ausschussmitglieder den Kodex als einen "ersten guten Schritt in eine richtige Richtung". Die von EU-Kommissarin Vera Jourová eingeleitete Untersuchung habe aber deutlich gezeigt, dass der freiwillige Verhaltenskodex noch nicht den gewünschten Effekt erzielt hat, da die Verpflichtung der Betreiber von Diskussionsforen (Blogs) und Social Media Plattformen, auf Hasspostings binnen 24 Stunden entsprechend zu reagieren, in nur 40% der Fälle eingehalten wurde. Der nicht legislative Ansatz zeige zwar erste Wirkungen, er erziele aber bei weitem nicht den gewünschten Erfolg, folgern die Abgeordneten, weshalb sie über den Code of Conduct hinaus für legislative Maßnahmen plädieren.

 

In diesem Sinne unterstützen sie die Initiativen auf EU Ebene, die Provider und Plattformanbieter in die Pflicht zu nehmen, um aktiv und zeitnah gegen Hasspostings, sonstige illegale Inhalte und so genannte Fake-News im Netz vorzugehen. Der EU-Unterausschuss begrüßt insbesondere die von der Kommission angekündigten Leitlinien gegen Fake-News und hält es aber auch für notwendig, Medienbildung und Medienkompetenz zu steigern, um Wissen über Fake-News zu verbreiten und falsche Meldungen entlarven zu können.

 

 

Die Abgeordneten fordern die Kommission in der genannten Mitteilung zudem auf, eine klare Abgrenzung zwischen dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und der Verbreitung von Hasspostings und sonstigen illegalen Inhalten zu ermöglichen. Sie sprechen damit das Spannungsfeld zum Recht auf freie Meinungsäußerung an, das zu den zentralen europäischen Werten gehört. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen Inhalten, die "den Staat oder eine Gruppe der Bevölkerung beleidigen, schockieren oder verstören", und Inhalten, die eine tatsächliche und ernsthafte Aufstachelung zu Gewalt und Hass darstellen. Der Gerichtshof hat klargestellt, dass Staaten Letzteres verbieten und unter Strafe stellen dürfen.

 

In diesem Sinne stellen auch die Ausschussmitglieder klar, dass Diskussionsforen, Blogs und Social Media Plattformen im Internet einen wichtigen Beitrag zu einer offenen und lebendigen Diskussion gesellschaftlich wichtiger Fragen in einer demokratischen Öffentlichkeit leisten. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ende jedoch dort, wo die schrankenlose Ausübung dieses Grundrechts andere Menschen in deren Grundrechten berührt, halten sie dezidiert fest.

 

Die Grünen stimmten dem Antrag auf Mitteilung zu, auch wenn sie gemeinsam mit den anderen Oppositionsparteien dagegen einwandten, dass darin Fake-News mit Hassreden vermengt würden. Hass könne viele Formen annehmen, auch solche, die nicht strafrechtlich relevant sind, führte dazu Nikolaus Alm von den NEOS ins Treffen. Meinungsfreiheit könne durchaus auch verletzend sein, sagte er und bestand auf eine deutliche Abgrenzung. Es sei wichtig, Fake-News zum Thema zu machen, verteidigte Katharina Kucharowits (S) den Antrag, selbstverständlich differenziere man sehr genau.

 

Dies wurde auch seitens der Staatssekretärin unterstrichen. Im Code of Conduct sei keine Rede von Fake-News, dort gehe es um die Selbstverpflichtung gegen Hasskommentare. Sie räumte jedoch ein, dass es Grauzonen gibt und Hasskommentare durchaus in eine nicht strafbare Kategorie fallen können. Daher unterstütze die Regierung das Empowerment von Personen und stelle Argumentationshilfen und Tipps zur Verfügung, wie man damit umgehen, bzw. wie man sich dagegen wehren kann.

 

 

Nicht durchsetzen konnten sich die Freiheitlichen mit ihrem Antrag auf Mitteilung. Ihrer Meinung nach sollte die Kommission den Code of Conduct zurückziehen, da dieser die Grundlagen der Meinungs-, Gedanken- und Pressefreiheit in eklatanter Weise verletze und einen Anschlag auf die Grundprinzipien unserer Verfassung und der demokratischen Grundwerte darstelle. Die FPÖ bezieht sich dabei auf eine Äußerung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, der in diesem Zusammenhang zur Vorsicht gemahnt hatte.

 

Im Code of Conduct gehe es darum, unerwünschte Inhalte zu kriminalisieren, erläuterte Johannes Hübner (F) den Vorstoß seiner Fraktion. Er warnte vor einer riesigen Zensurbehörde und einem "Wahrheitsministerium" und warf zugleich der Staatsekretärin sowie der Koalition vor, Kriterien für die Wahrheit festsetzen zu wollen. Damit wäre der Meinungsaustausch völlig eingeschränkt, die Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaates wären infrage gestellt, so Hübner. Sollte ein Straftatbestand vorliegen, könnten die Behörden ohnehin aktiv werden.

 

Dem konnten sich die anderen Parteien nicht anschließen. Es gebe einen Unterschied zwischen Meinungsäußerung und Meinungen, die zu Hass und Gewalt aufrufen, zu brutaler Herabwürdigung von Personen und zu Cybermobbing, führte etwa Dieter Brosz von den Grünen gegen den freiheitlichen Antrag ins Treffen. Die Meinungsfreiheit sei durch die Europäische Menschrechtskonvention extrem hoch geschützt, ergänzte sein Klubkollege Albert Steinhauser (G). Ebenso Katharina Kucharowits (S), die klarstellte, dass genau zwischen freier Meinungsäußerung und dem Aufruf zur Gewalttat getrennt werde. Auch der Europa-Abgeordnete Heinz Becker (V) entgegnete Hübner, hier gehe es um strafrechtliche Relevanz, keineswegs jedoch darum, unliebsame Äußerungen zu bekämpfen. Wolfgang Gerstl wies seitens der ÖVP darauf hin, dass sich die Aussage des Verfassungsgerichtshofpräsidenten auf Fake-News bezog, nicht aber auf den Verhaltenskodex, der auf Hassreden abstellt.

 

Verhetzung sei keine Meinung, sondern ein Straftatbestand, reagierte auch Staatssekretärin Muna Duzdar ablehnend auf den Antrag der Freiheitlichen. Sie wies den Vorwurf, unliebsame Meinungen sollten abgedreht werden, entschieden zurück und betonte, dass die Hasskriminalität steige und die Onlineplattformen die Vorschriften nicht einhielten. Diese seien aber verantwortlich, hielt sie fest und trat unter anderem für eine Berichtspflicht der Online-Plattformen ein.

 

 

Wie Europa-Abgeordneter Heinz Becker (V) berichtete, denke man darüber nach, die Online-Plattformen als Medium zu qualifizieren, wodurch man auch die Haftbarkeit festlegen könnte. Mit dem "Megageschäft" von Plattformbetreibern muss auch Verantwortung einhergehen, sagte er. Diese Überlegungen stießen jedoch bei der Opposition auf Skepsis. Vor allem Dieter Brosz (G) und Nikolaus Alm (N) warnten davor.

 

Es sei höchst an der Zeit, über rechtliche Schritte nachzudenken, sagte Brosz, aber die Online-Plattformen als klassisches Medium einzustufen, ziehe äußerst schwierige juristische Fragen nach sich, wie er dies anhand konkreter Beispiele darlegte. Selbstverständlich müsse man sich aber überlegen, welche medienrechtlichen Schritte gegen Facebook und co zu setzen sind, da etwa Facebook den behördlichen und rechtlichen Vorschriften nicht Folge leisten und damit den Persönlichkeitsschutz ad absurdum führen. Auch die Strafverfolgung sei schwierig, weil langwierig und kostspielig, und das könne sich kaum jemand leisten. Brosz plädierte daher, für diese Fälle ein Offizialdelikt einzuführen.

 

Auch Nikolaus Alm (N) sprach sich vehement dafür aus, die Online-Plattformen in die Pflicht zu nehmen, diese als klassische Medien einzustufen, geht ihm aber ebenso zu weit. Das Ganze würde nur dazu führen, dass über Gebühr gelöscht wird, außerdem müssten die Unternehmen dann Zensurinfrastrukturen aufbauen, meinte er. Er trat daher dafür ein, diejenigen, die posten, zur Verantwortung zu ziehen. Man müsse die Verantwortung definieren und bei der Begrifflichkeit nachschärfen, sagte Alm. In gleicher Weise wandte sich Johannes Hübner (F) dagegen, Facebook und Twitter als klassisches Medium zu qualifizieren.

 

Keineswegs beabsichtige man die Internet-Plattformen mit den klassischen Medien gleichzusetzen, reagierte darauf Staatssekretärin Duzdar, sie halte es aber für notwendig, darüber nachzudenken, welche medienrechtlichen Schritte erforderlich sind und wo man nachschärfen muss. Man werde einen Mittelweg gehen, aber auch Druck ausüben müssen. Die Gesetze seien auf alle Fälle einzuhalten, machte sie klar.

 

 

In seinen Erläuterungen zum Code of Conduct weist das Bundeskanzleramt auch auf die damit im Zusammenhang stehende Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) hin. So soll der Begriff der "Aufstachelung zum Hass" in angemessener Weise an die Begriffsbestimmung des oben genannten Rahmenbeschlusses angepasst werden. Wichtigster Punkt sei aber die Ausweitung von Regelungen zur Bekämpfung von Hassreden und zur Förderung des Jugendschutzes auf sogenannten Videoplattformen.

 

Die Kommission strebt eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten an, zu  gewährleisten, dass Videoplattformanbieter geeignete Maßnahmen ergreifen, um alle BürgerInnen vor Aufstachelung zu Gewalt oder Hass zu schützen. Dazu zählen etwa Meldemöglichkeiten oder Inhaltsbewertungssysteme seitens der Videoplattformnutzer, aber auch die Einrichtung von Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen NutzerInnen und Videoplattformanbietern. Derzeit überlegt man auch, Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, Videoplattformanbietern auch strengere Verpflichtungen aufzuerlegen.

 

Österreich begrüßt laut Information des Bundeskanzleramts diese partielle Ausdehnung auf Videoplattformen und tritt überdies dafür ein, auch die bislang nicht erfassten sozialen Netzwerke in den Geltungsbereich der AVMD-Richtlinie einzubeziehen, wenn sie zu einem erheblichen Teil als Verbreitung von Videoplattformen dienen. In diesem Sinne sei man auch im letzten Kulturministerrat am 22. November 2016 aktiv geworden und sei damit beim zuständigen EU-Kommissar für Digitalwirtschaft auf positives Echo gestoßen. Er plädierte dafür zu prüfen, welcher Regulierungsbedarf gegenüber Online-Plattformen - wie Video-on-Demand Diensten, Streaming Diensten aber auch Sozialen Medien - bestehe. Wenn diese Initiative auch von zahlreichen Mitgliedstaaten unterstützt wird, so gibt es doch auch Widerstand, vor allem seitens der skandinavischen Länder, soziale Medien in die Richtlinie einzubeziehen.

 

Aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit setzt sich Österreich zudem dafür ein, dass die Grundanforderungen über kommerzielle Kommunikation (Werbung) auch für Videoplattformen und Soziale Netzwerke gelten sollen, wenn diese Plattformen im Zusammenhang mit audiovisuellen Inhalten Werbung vermarkten. In dieser Hinsicht ist die Meinung unter den Mitgliedstaaten gespalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der SPÖ und ÖVP auf Mitteilung wurde mit den Stimmen dieser beiden Parteien sowie der Grünen mehrheitlich angenommen:

 

 

 

Antrag auf

 

M I T T E I L U N G

 

an das Europäische Parlament und den Rat

 

gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union

 

vom 21. Februar 2017

 

 

 

 

eingebracht von den Abgeordneten Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka

 

 

im Zuge der Sitzung des EU-Unterausschusses am 21.2.2017 zu

 

TOP Code of conduct on countering illegal hate speech online (128302/EU XXV. GP)

 

 

 

Mitteilung gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

Diskussionsforen, Blogs und Social Media Plattformen im Internet leisten einen wichtigen Beitrag zu einer offenen und lebendigen Diskussion gesellschaftlich wichtiger Fragen in einer demokratischen Öffentlichkeit. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung endet jedoch dort, wo die schrankenlose Ausübung dieses Grundrechts andere Menschen in deren Grundrechten berührt, Verletzende, diskriminierende und/oder rassistische Übergriffe im Netz haben in den letzten Jahren sowohl zahlenmäßig als auch in ihrer Form und Schärfe zugenommen.

 

Hasspostings und so genannte „Fake News“ beeinflussen den demokratischen Diskurs negativ und können zudem das Vertrauen der Bevölkerung in rechtsstaatliche und demokratische Einrichtungen unterminieren. Sie führen zunehmend dazu, dass sich verstärkt Personen Gehör verschaffen, die besonders aggressive Botschaften propagieren. Die beschriebenen Verhaltensweisen stellen schwerwiegende Verletzungen von Grund- und Freiheitsrechten, wie das Recht auf Privat- und Familienleben oder das Recht vor Diskriminierung geschützt zu werden, dar und bedrohen die freie Beteiligung am gesellschaftlichen Diskurs.

 

Der Nationalrat begrüßt die Aufforderung der Europäischen Kommission, gegenüber Internetkonzernen, rascher gegen Hassbotschaften im Netz vorzugehen. Um Fake News entgegen zu können, ist auch die Steigerung von Medienbildung und Medienkompetenz notwendig, um Wissen über Fake-News zu verbreiten und falsche Meldungen entlarven zu können. Fake-News darf nicht inflationär als Begriff benutzt werden, um andere politische Positionen zu delegitimieren. Der vor rund einem halben Jahr unterschriebene freiwillige Verhaltenskodex, der eine Reaktion auf  Hasspostings innerhalb von 24 Stunden vorsieht, ist ein erster guter Schritt in eine richtige Richtung.

 

Die von EU-Kommissarin Vera Jourová eingeleitete Untersuchung, hat deutlich aufzeigt, dass der freiwillige Verhaltenskodex noch nicht den gewünschten Effekt erzielt hat, da die Verpflichtung der Betreiber von Diskussionsforen (Blogs) und Social Media Plattformen auf Hasspostings binnen 24 Stunden entsprechend zu reagieren, in nur 40% der Fälle eingehalten wurde. 

 

Der Nationalrat stellt zwar fest, dass der nicht legislative Ansatz erste Wirkung zeigt, aber insgesamt bei Weitem nicht den gewünschten Effekt erzielt, dass sämtliche Hasspostings und sonstige illegale Botschaften binnen 24 Stunden entfernt werden müssen. Der Nationalrat spricht sich aus diesem Grund für eine EU-Initiative aus, um ein rasches und lückenloses Vorgehen von Providern, Plattformanbieter und Strafverfolgungsbehörden gegen derartige Übergriffe sicherstellen bzw. zu ermöglichen und fordert die Europäische Kommission auf, hier aktiv tätig zu werden und entsprechende legislative Maßnahmen vorzuschlagen.

 

Der Nationalrat unterstützt Initiativen auf EU Ebene, die Provider und Plattformanbieter in die Pflicht nehmen, aktiv und zeitnah gegen Hasspostings, sonstige illegale Inhalte und so genannte „Fake-News“ im Netz vorzugehen. Der Nationalrat begrüßt insbesondere die von der Kommission angekündigten Leitlinien gegen so genannte „Fake-News“.

 

Der Nationalrat erkennt an, dass die Bekämpfung solcher Inhalte eine Herausforderung im Hinblick auf die Wahrung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung darstellen kann. 

 

Der Nationalrat fordert daher die Kommission auf, in ihren Vorschlag dieser Herausforderung Rechnung zu tragen und damit eine klare Abgrenzung zwischen dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und der Verbreitung von Hasspostings und sonstigen illegalen Inhalten zu ermöglichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Mitteilung wurde von allen anderen Parteien abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

 

gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

der Abgeordneten Dr. Hübner, Dr. Bösch, B. Rosenkranz und Mölzer

 

betreffend Code of conduct on countering illegal hate speech online (128302/EU XXV. GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 21.2.2017

 

 

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

 

„Mitteilung gemäß Art. 23 f Abs. 4 B-VG

 

 

In einem Interview in der Zeitung „Die Presse“ mit dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Prof. Dr. Gerhart Holzinger (siehe http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/5150757/Holzinger_Staatliche-Wahrheitsbehoerde-ist-apokalyptisch#) am 8.1.2017 sagte dieser:

 

(…) „Es wird diskutiert, Fake News, falsche Nachrichten, die im Internet verbreitet werden, zu verbieten. Was halten Sie davon?

Da mahne ich sehr zur Vorsicht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Verfassungsgerichtshof und viele andere Verfassungsgerichte qualifizieren die Freiheit der Meinungsäußerung als ein Wesenselement einer freien Gesellschaft. Aus dieser Freiheit ist abzuleiten, dass auch Meinungen, die für den Staat oder für Teile der Bevölkerung verletzend, schockierend oder beunruhigend sind oder Positionen, die falsch sind, von diesem Schutz umfasst sind. Dieses hohe Gut sollte man nicht infrage stellen. Wenn es irgendwo Erscheinungsformen gibt, die einer strafrechtlichen Sanktionierung bedürfen, wird man die Strafgesetze entsprechend ändern müssen. Aber eine staatliche Wahrheitsbehörde: Das ist apokalyptisch.“

 

Die Ausführungen des Präsidenten des österreichischen Verfassungsgerichtshofes treffen den Kern der Sache.

Der „Code of conduct on countering illegal hate speech online“ verletzt die Grundlagen der Meinungs-, Gedanken- und Pressefreiheit in eklatanter Weise und stellt einen Anschlag auf die Grundprinzipien unserer Verfassung und der demokratischen Grundwerte dar.

 

Der Nationalrat fordert daher die Kommission auf, ihren Vorschlag zurückzuziehen.“